Wie der aktuelle Bericht des BSI zeigt, ist die Lage der Cybersicherheit „besorgniserregend“. Ransomware ist nach wie vor die größte Bedrohung, aber schon so lange präsent, dass man sie kaum mehr wahrnimmt. Ein neues Schreckgespenst zieht am Horizont auf, dass die Security-Verantwortlichen künftig auf Trab halten wird: künstliche Intelligenz. Was 2024 in der Cybersicherheit zu erwarten ist, erklärt Gastautor Sebastian Mehle von Varonis Systems.
(Quelle: Looker_Studio - Adobe Stock)
Die Analysten von Gartner haben kürzlich mit dem von ihnen eingeführten Begriff des Data Security Posture Management (DSPM) die Datensicherheit in den Fokus der Cybersicherheit gerückt. DSPM konzentriert sich auf die Sicherheitslage der Daten. Und bietet einen Überblick darüber, wo sich sensitive Daten befinden, wer Zugriff darauf hat und wie sie verwendet werden. Außerdem wie die entsprechenden Sicherheitskontrollen und Berechtigungen konfiguriert sind. Und auch wenn der Ansatz an sich nicht neu ist, die Daten ins Zentrum der Sicherheitsstrategie zu stellen, wird der neue Begriff dabei helfen, den Daten und ihrem Schutz die nötige Aufmerksamkeit zu verschaffen und die Datensicherheit als entscheidenden Faktor der Cybersicherheit zu etablieren.
Auch „freundliche“ KI stellt ein Sicherheitsrisiko dar
Im Zusammenhang mit Cyberbedrohungen durch künstliche Intelligenz denken die meisten an Deepfakes, KI-unterstützte Phishing-Kampagnen oder mithilfe von KI erstellte Malware. Wenig Aufmerksamkeit erhalten dabei die Gefahren, die durch „freundliche“ KI-Tools ausgehen. So hat Microsoft mit seinem Co-Pilot einen Assistenten vorgestellt, der in die Microsoft-365-Apps wie Word, Excel oder Teams integriert ist. Dias soll den Usern die Arbeit wesentlich erleichtern und die Produktivität steigern.
Damit dies auch zu den gewünschten Ergebnissen führt, hat Co-Pilot Zugriff auf alle sensitiven Daten, auf die der Benutzer zugreifen kann. Im Durchschnitt also auf mindestens zehn Prozent der M365-Daten eines Unternehmens, die für alle Mitarbeitenden zugänglich sind. Sensitive Daten können so schnell ihren Weg in Präsentationen oder Mails finden und so das Unternehmen verlassen. Viele andere Anbieter, wie beispielsweise Salesforce, arbeiten an ähnlichen KI-Assistenten, was das Risiko einer (bewussten oder versehentlichen) Datenexfiltration enorm erhöht. Deshalb müssen auch KI-erstellte Dokumente Teil der Datensicherheitsstrategie sein.
KI wird Teil des Teams für Cybersicherheit
Neben den Gefahren ergeben sich durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz auch zahlreiche Vorteile für die Cybersicherheit. In vielen Lösungen werden bereits seit Jahren maschinelles Lernen und künstliche Intelligenz eingesetzt, etwa im Bereich der Bedrohungsanalyse und bei Bedrohungsmodellen. Mehr und mehr werden fortschrittliche Security-Anbieter auf KI-Assistenten setzen. Diese sind auf die Durchführung von Untersuchungen, die Beseitigung von Bedrohungen und die proaktive Absicherung von Umgebungen spezialisiert.
Auch Warnmeldungen werden durch KI zukünftig besser analysiert und in einen breiteren Kontext gebracht werden können, um Sicherheitsverantwortliche bei der effizienteren Lösung von Cyber-Vorfällen zu unterstützen. Zusätzliche Features wie eine Suche in natürlicher Sprache steigern dabei die Nutzerfreundlichkeit. Und ermöglichen dem Security-Team in Sekundenschnelle, Antworten auf Fragen wie „Verfügen wir über Dateien mit Passwörtern, die für jeden im Internet zugänglich sind?“ oder „Welche Benutzer haben auf unsere Gehaltsabrechnungen zugegriffen?“ zu erhalten.
Die NIS-2-Richtlinie kommt für viele überraschend
Wer erinnert sich noch an die Einführung der DSGVO? Schon Jahre vor Inkrafttreten haben Experten viel diskutiert, erörtert und erklärt. Für wen gilt sie? Was müssen Anwender dabei beachten? Wo liegen die Stolpersteine? Getan wurde wenig. Und plötzlich war sie da, Bußgelder drohten und eine gewisse Panik machte sich breit. Es war wie jedes Jahr zu Weihnachten. Jeder weiß, wann der Termin ist, wird aber Mitte Dezember davon überrascht, dass die Bescherung vor der Tür steht.
Und genau dieses Verhalten erleben wir auch mit der NIS-2-Richtlinie: Ab Oktober 2024 gelten für viele Unternehmen in 18 kritischen Sektoren verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten. Wobei vielen Unternehmen bislang gar nicht bewusst ist, dass sie von der neuen Gesetzgebung betroffen sind. Und auch bei jenen, die es wissen, herrschen noch große Defizite. So zeigt eine aktuelle Studie, dass nur knapp jedes zweite betroffene deutsche Unternehmen regelmäßig die größten Gefahren für ihre kritischen Informationssysteme analysiert. Die Uhr tickt. Zumal es – ganz genau wie bei der DSGVO – nicht mit der Installation eines Tools getan ist. Cybersicherheit auch im Sinne der NIS 2 ist ein kontinuierlicher Prozess, der etabliert und stets angepasst, vor allem aber angegangen werden muss. (sg).
(Sebastian Mehle ist Account Manager bei Varonis Systems. (Bild: Varonis))
Über den Autor: Sebastian Mehle, Account Manager bei Varonis Systems. Das Unternehmen verfolgt seit der Gründung 2005 einen anderen Ansatz als die meisten IT-Sicherheits-Anbieter, indem es die lokal wie in der Cloud gespeicherten Unternehmensdaten ins Zentrum der Sicherheitsstrategie stellt. Die Datensicherheits-Plattform (DSP) von Varonis erkennt Insider-Bedrohungen und Cyberangriffe durch die Analyse von Daten, Kontoaktivitäten, Telemetrie und Nutzerverhalten. (sg)
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.