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DDA-Jury Deutscher Digital Award: Stefan Mohr und Kristina Bonitz bilden Jury-Spitze

Verantwortlicher Redakteur:in: Heiner Sieger 2 min Lesedauer

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Zum ersten Mal seit Bestehen des Deutschen Digital Awards (DDA) gibt es einen Präsidenten und eine Vize-Präsidentin, die die kollaborative Führung der Jury übernehmen. Stefan Mohr, COO der Agentur argonauten, steht gemeinsam mit Kristina Bonitz, CEO der Strategieberatung diffferent, an der Jury-Spitze.

(Quelle:  BVDW)
(Quelle: BVDW)

Mohr war zum Auftakt des Deutschen Digital Awards vor zehn Jahren der erste Jury-Präsident und übernimmt diese Rolle zum Jubiläum nun gemeinsam mit Bonitz, die bereits 2021 und 2022 in der Jury saß. Deutscher Digital Award hat sich im Verlauf der Jahre stetig erneuert. Mit der neuen Doppelspitze will der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) für Vielfalt sowie mehr Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern und Generationen sorgen. Ziel ist ein möglichst gesamthafter Blick auf die eingereichten Cases. Insgesamt besteht das Gremium in diesem Jahr aus 27 Personen, 13 davon sind Frauen, 14 Männer. Den Großteil machen Vertreter*innen von Agenturen aus (17), gefolgt von Plattformen (6) und Unternehmen (3).

Deutscher Digital Award greift digitale Veränderungen auf

Stefan Mohr, neuer Präsident in der Deutscher Digital Award-Jury, erklärt: „Der DDA steht symbolisch für die Dynamik und den ständigen Wandel der Digitalbranche, indem er die gesellschaftlichen und digitalen Veränderungen aufgreift und in den Mittelpunkt stellt. Diesem Wandel werden wir nun auch mit der neuen Doppelspitze gerecht. Ich freue mich, dass Kristina an meiner Seite ist, wir gemeinsam durch die Jurysitzungen leiten und mit dem Gremium über die eingereichten Cases diskutieren.“ Mohr ist seit 2015 im Vorsitz des Fachkreises Digitalagenturen im BVDW tätig sowie im Beirat des DDAs.

Kristina Bonitz, Jury-Vizepräsidentin Deutscher Digital Award, ergänzt: „Zum zehnten Mal prämiert der DDA die mutigsten und erfolgreichsten Digital-Cases der deutschen Wirtschaft. Er bringt zukunftsgerichtete, optimistische Ideen ins Rampenlicht und würdigt Projekte, die nicht nur kreatives Handwerk und Haltung zeigen, sondern auch strukturelle Veränderungen herbeiführen. Ich freue mich dieses Jahr gemeinsam mit Stefan, der den Award von Beginn an begleitet hat, Teil des Jury-Präsidiums zu sein.“

Einreichungsschluss für den DDA am 11. März 2024

Digitalagenturen und Unternehmen können ihre spannenden Use Cases beim Deutschen Digital Award noch bis zum 11. März 2024 einreichen. Voraussetzung ist, dass die betreffende Arbeit zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Januar 2024 in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erstmals veröffentlicht beziehungsweise online gestellt wurde.  Im Zeitraum vom 19. Februar bis 3. März gilt die Late-Bird-Rate: 549 Euro plus Mehrwertsteuer. Wer danach noch seinen Case einreicht, bezahlt die Drifter-Rate in Höhe von 649 Euro plus Mehrwertsteuer.

Am 8. April 2024 trifft sich die Jury zu ihrer Auftaktsitzung, am 19. April erstellt sie die Shortlist. Letzter Meilenstein vor der Award-Show ist dann die Live-Jurierung am 23. und 24. April. Die Preisverleihung findet am 16. Mai 2024 in Berlin statt. (sg)

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