DB Podcast

European Accessibility Act Digitale Barrierefreiheit: Bei Nichteinhaltung drohen Millionenstrafen

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Nach Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) am 28. Juni 2025 sind Unternehmen in Europa aufgefordert, Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Standards für digitale Barrierefreiheit zu ergreifen.

(Bild:   © sh99/stock.adobe.com)
(Bild: © sh99/stock.adobe.com)

Trotz jahrelanger Vorlaufzeit ist derzeit laut einer aktuellen Umfrage von Storyblok nur jedes vierte betroffene Unternehmen ausreichend vorbereitet. Noch alarmierender: Nahezu 20 Prozent der befragten Organisationen hatten bis vor einigen Wochen noch nie vom des European Accessibility Act gehört. Der EAA legt zentrale Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit einer Vielzahl digitaler und physischer Produkte und Dienstleistungen im EU-Binnenmarkt fest – darunter Websites, Apps, Geldautomaten und Smartphones.

Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang und eine effektive Nutzung zu ermöglichen. Zu den zentralen Vorgaben gehören barrierefreie Designelemente wie ausreichende Farbkontraste, skalierbare Schriftgrößen, intuitive und konsistente Layouts, tastaturfreundliche Navigation und vollständige Unterstützung für Screenreader. Die Anforderungen orientieren sich dabei eng an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), dem internationalen Standard für barrierefreies, digitales Design.

EAA: Aufholbedarf von nicht-europäischen Firmen

Dominik Angerer ist CEO und Co-Founder von Storyblok.(Bild:  Storyblok)
Dominik Angerer ist CEO und Co-Founder von Storyblok.
(Bild: Storyblok)

Dominik Angerer, CEO und Co-Founder von Storyblok, betont: „Fakt ist: Digitale Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern Pflicht für jedes Unternehmen, das den europäischen Markt bedient. In Europa leben rund 87 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht etwa einem Viertel der erwachsenen Bevölkerung. Das Gesetz soll sicherstellen, dass auch sie uneingeschränkten Zugang erhalten. Was vielen Unternehmen nicht bewusst ist: Die Regelung gilt nicht nur für Firmen mit Sitz in der EU, sondern für alle, die ihre Produkte oder Services in der EU anbieten. Da vielen nicht-europäischen Unternehmen das Bewusstsein für den EAA fehlt, besteht hier besonders dringender Aufholbedarf.“

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nice-to-have, sondern Pflicht für jedes Unternehmen, das den europäischen Markt bedient.

Dominik Angerer, Storyblok

Die Nichteinhaltung birgt gravierende Konsequenzen – sowohl finanziell als auch operativ. Je nach Schwere des Verstoßes drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro pro Verstoß, bei fortdauernder Nichteinhaltung kann sogar der Entzug von Produkten oder Geschäftslizenzen erfolgen. Für bestehende Produkte und Dienstleistungen, die vor dem 28. Juni 2025 auf den Markt gebracht wurden, gilt indes eine Übergangsfrist bis zum 28. Juni 2030. Neben den rechtlichen Risiken betont Storyblok, dass fehlende Barrierefreiheit auch wirtschaftlich ins Gewicht fällt. Unternehmen, die keine barrierefreien digitalen Angebote schaffen, schließen bewusst eine große Nutzergruppe und damit auch potenzielle Kunden aus.

Digitale Barrierefreiheit bietet auch eine wirtschaftliche Chance

„Digitale Barrierefreiheit ist nicht nur eine regulatorische Pflicht – sie ist auch eine wirtschaftliche Chance. Barrierefreie Websites sind einfacher zu bedienen, besser auffindbar über Suchmaschinen und erreichen letztlich eine breitere Zielgruppe. Daher erzielen Unternehmen, die Barrierefreiheit priorisieren, oft direkte, messbare Gewinne. Die Nachfrage nach inklusiven digitalen Erlebnissen wächst und frühzeitiges Handeln schafft nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern stärkt auch die Positionierung als Vorreiter im Bereich digitale Barrierefreiheit“, ergänzt Dominik Angerer.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung