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EU-Verordnung eIDAS 2.0: Das ändert sich bei digitalen Signaturen

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 2 min Lesedauer

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Die EU-Verordnung „eIDAS 2.0“ schafft genaue Regeln für digitale Identitäten und elektronische Signaturen. Im Mittelpunkt steht die Einführung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet) als digitale Brieftasche.

(Bild: meeboonstudio/Adobe Stock)
(Bild: meeboonstudio/Adobe Stock)

Die EU-Kommission strebt mit der neuen Verordnung an, dass bis 2030 mindestens 80 Prozent der EU-Bürger Zugang zur EUDI-Wallet haben. Die digitale Brieftasche ermöglicht es Unternehmen und Personen, sich online auszuweisen, Nachweise zu speichern und Verträge qualifiziert elektronisch zu unterzeichnen. Fabasoft Contracts setzt die eIDAS 2.0-Standards bereits um. So ermöglicht es die Vertragsmanagement-Software, Dokumente nahtlos digital zu unterfertigen, unter Berücksichtigung höchster Sicherheitsstandards.

Robin Schmeisser, Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH, erklärt: „Digitale Signaturen beschleunigen Vertragsabschlüsse und reduzieren den administrativen Aufwand sowie operative Kosten. Die Gesetzesnovelle eIDAS 2.0 verbessert die Identitätsprüfung und senkt das Risiko von Betrug, indem sie strengere Sicherheits- und Datenschutzanforderungen etabliert. Besonders in sensiblen Bereichen wie dem Finanzsektor sorgt die zuverlässige digitale Authentifizierung für mehr Vertrauen in digitale Geschäftsprozesse.“

Einheitliche Nutzung elektronischer Identitäten mit eIDAS 2.0

Ein weiteres Ziel der Verordnung ist das bessere Zusammenspiel zwischen nationalen Identifizierungssystemen. Das soll zur EU-weiten Anerkennung und einheitlichen Nutzung elektronischer Identitäten und Signaturen führen. Zudem erweitert eIDAS 2.0 die vertrauenswürdigen Dienste um elektronische Siegel, Zeitstempel und weitere Instrumente, die Transaktionen sicherer und nachvollziehbarer machen.

Elektronische Signaturen bringen insbesondere für das Vertragsmanagement zahlreiche Vorteile, von erhöhter Datensicherheit bis hin zu optimierten Prozessen. Die Neuerungen durch die Verordnung bieten die Chance, das Vertrauen in elektronische Transaktionen zu stärken, die Nutzerfreundlichkeit zu erhöhen und die grenzüberschreitende Verwendung digitaler Dienste zu vereinfachen. „Unternehmen, die frühzeitig auf die neuen Standards setzen, sichern sich Wettbewerbsvorteile und sind für die Zukunft ideal aufgestellt“, betont Schmeisser.

Neue Chancen für das Vertragsmanagement

Robin Schmeisser ist Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH.(Bild:  Fabasoft)
Robin Schmeisser ist Geschäftsführer der Fabasoft Contracts GmbH.
(Bild: Fabasoft)

Fabasoft Contracts setzt die Anforderungen von eIDAS 2.0 bereits durch die systemeigene fortgeschrittene elektronische Signatur sowie durch die nahtlose Integration einer qualifizierten elektronischen Signatur um. Hierbei arbeitet Fabasoft mit dem österreichischen Vertrauensdienste-Anbieter „primesign“ zusammen. „Statt Verträge als E-Mail-Anhang unsicher hin und her zu senden, können interne wie externe Verantwortliche die Dokumente direkt in der Fabasoft Cloud digital unterzeichnen – ohne Medienbrüche oder Sicherheitsrisiken“, resümiert Schmeisser.

Die Vertragsmanagement-Software von Fabasoft Contracts ermöglicht die effiziente Erstellung, Digitalisierung und Verwaltung von Vertragsdokumenten über den gesamten Lebenszyklus. Neben der Integration einer fortgeschrittenen sowie qualifizierten elektronischen Signatur gemäß der eIDAS-2.0-Verordnung stellen die intelligente, semantische Volltextsuche, individuelle Workflows und das automatisierte Fristenmanagement Kernfunktionen des cloudbasierten Standardprodukts dar.

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