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Speicherung von Patientendaten ePA: Krankheitsdaten der Bürger zur internationalen Verfügung?

Quelle: Pressemitteilung 2 min Lesedauer

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Trotz aller gegenteiligen Bekundungen sind die Krankheitsdaten in der elektronischen Patientenakte offensichtlich nicht so sicher wie bisher behauptet. Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag geht hervor, dass die ePa für die Speicherung sensibler Daten völlig ungeeignet ist.

(Bild:  © Andrea Gaitanides/stock.adobe.com)
(Bild: © Andrea Gaitanides/stock.adobe.com)

Dr. Silke Lüder, stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, erläutert die Antwort auf die parlamentarischen Anfragen: „Trotz geringer Korrekturen an den bisher bekannten Datenschutzlücken bei der ePA zeigen die Aussagen der Regierung, dass weiter eklatante Mängel und Probleme bei der Patientenakte bestehen.“

„Wenn nach eigenen Aussagen das Bundesministerium für Gesundheit keine Kenntnis über die Verträge zwischen den ePA-Betreiberfirmen IBM und Rise hat, stärkt das nicht das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte, die wieder mit finanziellen Strafen und weiteren Drohungen gezwungen werden, ihre Arbeitsergebnisse in die zentralen Datenspeicher einzustellen. Eine eigene Überprüfung von Abhängigkeiten der Betreiberfirmen von nicht-europäischen Anbietern plant die Bundesregierung nicht, ebenso wenig eine Evaluation des Opt-out Verfahrens“, so die Allgemeinärztin aus Hamburg.

Patientendaten an US-Regierung herausgeben

Anerkannte Experten wie Prof. Ulrich Kelber gehen sogar davon aus, dass „die Bundesregierung die Sorgen nicht zerstreuen kann, dass die Dienstleister (IBM und Rise) nach ausländischem Gesetz gezwungen sein könnten, Daten an die US-Regierung herauszugeben. Aufgrund der Architektur der elektronischen Patientenakte wären sie dazu technisch in der Lage. Und auch die anderen Sicherheitsbedenken bleiben aktuell (Quelle: Mastodon 21.10.2025). Das muss jeden Demokraten, jeden Arzt, jede Ärztin und jeden Patienten heutzutage beunruhigen“, sagt Dr. Lüder.

Zugriffsrechte auf Patientenakte unzureichend geregelt

Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender der Freien Ärzteschaft dazu in Essen, weist darauf hin, dass die Zugriffsrechte in Deutschland weiterhin katastrophal geregelt sind. „Inzwischen hat sich deutlich gezeigt, dass die Abrechnungsdaten, die die Krankenkassen in die Patientenakten der Versicherten eingestellt haben, völlig ungeeignet als Inhalt der zentralen elektronischen Patientenakte sind“, so Dietrich weiter. „Abrechnungsdaten haben eine grundsätzliche Verzerrung durch die Abrechnungsregelungen, die Politik und Krankenkassen den Ärzten auferlegen, um selbst Geld aus dem Gesundheitsfonds zu bekommen. Wenn wir vorübergehend ein Asthmaspray verschreiben nach einer Bronchitis, müssen wir Asthma in der Abrechnung codieren, um nicht Jahre später das Medikament über einen Regress, also zur Strafe selbst bezahlen zu müssen“, so Dietrich. Das könne dem Patienten etwa beim Abschließen einer Versicherung erheblich schaden und sei ein grober Systemfehler.

„Wir haben beim letzten Deutschen Ärztetag gefordert, dass diese Abrechnungsdaten aus der ePA ersatzlos gelöscht werden sollen“, so Dietrich weiter. Im nächsten Pflegegesetz sollen nun die Zugriffsrechte auf diese Abrechnungsdaten beschränkt werden, aber das reiche überhaupt nicht aus. Arztfremde Berufsgruppen wie in Apotheken oder Fußpflegepraxen sollten überhaupt keinen Zugriff auf die sensiblen Arztbriefe haben. Die ärztliche Schweigepflicht ist unverändert ein hohes Gut – sie darf nicht einfach abgeschafft werden“, stellt Dietrich fest. „Es zeigt sich wieder, dass verantwortungsbewusste Ärzte und Ärztinnen ihren Patienten weiterhin nur zum Widerspruch gegen das Anlegen einer elektronischen Patientenakte raten können, oder zu deren Löschung.“

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