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Weltweiter Wettbewerb EU AI Act: Zwischen Regulierung und Rückstand

Ein Kommentar von Heiner Sieger 3 min Lesedauer

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Europa will mit dem EU AI Act die Regeln für künstliche Intelligenz bestimmen. Doch in Deutschland wächst die Sorge, dass die Regulierung zum Nachteil im Wettbewerb mit den Giganten aus den USA und China werden könnte.

(Bild:  © Konsta/stock.adobe.com)
(Bild: © Konsta/stock.adobe.com)

DARUM GEHT's

Mit dem EU AI Act bringt Brüssel das ambitionierteste Regelwerk für künstliche Intelligenz weltweit auf den Weg. Doch Deutschlands KI-Branche meldet drei zentrale Bedenken:

  • Wettbewerbsnachteil gegenüber US- und chinesischen Tech-Konzernen

  • Regulierungsdruck hemmt Innovation, besonders bei Start-ups und Mittelstand

  • Grundrechtsschutz bleibt aus Sicht der Zivilgesellschaft lückenhaft

Europa will mit dem EU AI Act einen globalen Standard für künstliche Intelligenz setzen. Doch während Brüssel hohe ethische Ansprüche verfolgt, warnen deutsche Unternehmen, dass die Regulierung ausgerechnet sie bei Innovation und Wettbewerbsfähigkeit schwächt – insbesondere im Vergleich zu US- und chinesischen Tech-Konzernen. 

Der aktuelle Entwurf droht, die Innovationskraft Europas zu schwächen und untergräbt unsere Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und China.

Roland Busch, CEO von Siemens

Offener Brief aus der Industrie: Sorge um Wettbewerbsfähigkeit

Bereits vor einem Monat wandten sich mehr als 40 CEOs führender Industrieunternehmen, darunter Siemens, Airbus, Mercedes-Benz und ASML, in einem offenen Brief an die EU-Kommission. Sie fordern eine zweijährige Aussetzung wesentlicher Verpflichtungen des AI Acts, um „klare und praktikable Standards“ sowie „konkrete Umsetzungshilfen“ zu entwickeln. Der Kern ihrer Warnung: Die EU verliere durch „überlappende und zunehmend komplexe Vorgaben“ das gewohnte Gleichgewicht aus Innovation und Regulierung.

Die Sorge der deutschen Wirtschaft: Während Tech-Konzerne aus den USA und China auf flexiblen Märkten skalieren, müssen europäische Firmen steigende Compliance-Kosten, Rechtsunsicherheit und Verzögerungen schultern. Durch die Einschränkungen drohen Talente und Investitionen abzuwandern, warnen die Unterzeichner. Besonders kleine Unternehmen ohne große Rechtsabteilung seien betroffen – gestoppt würden Innovationen und die Entwicklung „europäischer KI-Champions“.

Regulierungsdruck trifft Start-ups und Mittelstand

KI-Verbände wie Bitkom und der KI-Bundesverband kritisieren, dass der AI Act zu hohen Bürokratie- und Kostenlasten besonders für Start-ups und KMU führt. Viele Begriffe – etwa zur Klassifikation von Hochrisiko-Systemen – bleiben lange unklar, technische Standards werden erst spät festgelegt. Die Unsicherheit, wie neue Regeln praktisch auszulegen sind, führe laut Stimmen aus dem Mittelstand zu Investitionszurückhaltung und Verzögerung bei Innovationen.

Viele europäische Start-ups und mittelständische Unternehmen entwickeln ihre KI-Produkte nicht weiter oder halten sie zurück – aus Angst vor Sanktionen und regulatorischer Überforderung.

Daniel Abbou, Geschäftsführer des KI Bundesverbands e.V.

Der Bitkom betont, dass daraus im internationalen Vergleich ein struktureller Nachteil erwächst: „Wenn selbst Juristen uneins sind, wie der AI Act auszulegen ist, wie sollen dann Mittelständler oder Entwickler in Europa fundierte Entscheidungen treffen?“, so Janis Hecker, Policy Officer für KI beim Digitalverband.

Grundrechtsschutz bleibt umstritten

Parallel zur Wirtschafts- und Innovationsdebatte kommt auch Kritik von zivilgesellschaftlicher Seite – etwa von AlgorithmWatch. Die Organisation sieht Gefahren für den Grundrechtsschutz, insbesondere durch Ausnahmen für Überwachungstechnologien und biometrische Anwendungen. Es besteht die Sorge, dass europäische Standards nur unzureichend greifen und Schlupflöcher bleiben.

Die Meilensteine des EU AI Act

Der EU AI Act wurde am 2. August 2024 offiziell in Kraft gesetzt, nachdem er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde. Allerdings entfaltet das Gesetz seine Wirkung gestaffelt in den kommenden Jahren, um Unternehmen ausreichend Zeit für die Umsetzung zu geben:

  • 2. Februar 2025: Verbot von KI-Systemen mit unannehmbarem Risiko, zum Beispiel Social Scoring oder bestimmte biometrische Überwachungen, tritt in Kraft. Außerdem gelten erste Anforderungen zur Förderung von KI-Kompetenz (AI Literacy).

  • 2. August 2025: Inkrafttreten der Governance-Regeln und zusätzlichen Pflichten für Anbieter von KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck (wie ChatGPT). Ebenso müssen nationale Behörden benannt werden, und es werden präzise Sanktionen festgelegt.

  • 2. August 2026: Beginn der verpflichtenden Einhaltung für Hochrisiko-KI-Systeme. Das ist ein zentraler Meilenstein, bei dem besonders kritische KI-Anwendungen einer strengen Regulierung unterliegen.

  • 2. August 2027: Vollständige Anwendung des EU AI Act mit allen einschließlich der strengeren Anforderungen für Hochrisiko-KI-Systeme, die als sicherheitsrelevante Komponenten eingesetzt werden.

Konstruktiver Lösungsansatz

Die Kritiker fordern klarere, frühzeitig veröffentlichte Leitlinien und technische Standards, verpflichtende „Regulatory Sandboxes“ für die risikofreie Entwicklung von Innovationen sowie eine international abgestimmte, dynamische Regulierung. KMU und Start-ups benötigen gezielte finanzielle und fachliche Unterstützung. Für den Schutz der Grundrechte empfehlen sie unabhängige Gremien und konsequente Überwachung der Anwendungen.

Der AI Act kann Europas KI zukunftssicher und wertebasiert machen – aber nur, wenn Regulierungsziele und Wettbewerbsfähigkeit nicht gegeneinander ausgespielt werden.

EU AI ActHeiner Sieger
ist Chefredakteur der Fachpublikationen DIGITAL BUSINESS und e-commerce Magazin.

Bildquelle: WIN-Verlag

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