Mit der Verbreitung von KI in der Cybersicherheit machen sich Unternehmen zunehmend Sorgen. Können KI-Halluzinationen zum Super-GAU führen? Eher nein, wenn ein Security Operations Center mit KI-Expertise die Cybersecurity überwacht.
Um KI-Halluzinationen zu erkennen und zu verhindern, benötigen IT-Teams Fachkenntnis aus zwei Welten, die eigentlich kaum etwas gemein haben: der Cybersicherheit und der künstlichen Intelligenz. Die wenigsten Unternehmen sind in der Lage, solch hochspezialisierte Teams vorzuhalten. Daher ist es sinnvoll, externe Security Operations Centers (SOCs) von MXDR-Spezialisten zu beauftragen.
SOCs durchblicken KI-Halluzinationen mit hoher Trefferquote
Halluzinationen von generativer oder agentenbasierter KI kommen vor, wenn ein Large Language Model (LLM) auf einer falschen oder nicht relevanten Datengrundlage basiert. Bestenfalls verzögern sie lediglich die Behebung von Sicherheitsvorfällen. Halluzinationen können allerdings auch False Negatives verursachen, also Entwarnung bei einem ernsthaften Security Incident geben. Dann verursachen sie nicht nur immensen Aufwand und Kosten, sondern kompromittieren schlimmstenfalls die gesamte IT eines Unternehmens.
Ein typisches Beispiel für Halluzinationen halluzinierende KI ist etwa, dass sie eine veraltete IP-Adresse aus den Trainingsdaten zieht und sie ausgibt, statt die IP auszugeben, die mit einem aktuellen Sicherheitsvorfall in Verbindung steht. Ein weiteres untrügliches Signal für eine Halluzination sind Platzhalter oder abweichende Daten in Antworten, bei denen Analysten konkrete Werte erwarten.
Hier bedarf es speziell geschulter KI- und Cybersecurity-Experten, um Halluzinationen sicher zu erkennen, und hier greift auch die Stärke externer MXDR-Anbieter: Die Erfahrung ihrer Analysten im SOC fußt nicht nur auf den Daten eines einzigen Unternehmens, sondern schöpft aus einer Vielzahl verwalteter Sicherheitsarchitekturen. Das ist hausinternen IT-Teams nicht möglich, macht aber den ausschlaggebenden Unterschied bei der Erkennung und Beseitigung von Halluzinationen.
KI-Cybersecurity-Plattformen von SOCs halluzinieren seltener
Um das Vorkommen von KI-Halluzinationen zu reduzieren, füttern MXDR-Dienstleister LLMs dazu ausschließlich mit relevanten Daten, die für die Erkennung, Bearbeitung und Lösung von Sicherheitsvorfällen nötig sind. In manche Plattformen fließen zudem anonymisiert Informationen aus sämtlichen Security Incidents, die bei den unterschiedlichen Unternehmen jemals vorgekommen sind. Weiterhin trainiert jeder manuelle Handgriff der Expertinnen und Experten die KI zu einem hochwertigen, digitalen Cybersecurity-Analysten, dessen Fehlerquote bald deutlich unter der eines menschlichen Kollegen liegt.
KI-Halluzinationen: SOCs legen selbst Hand an
Trotz der hohen Erfolgsquote von KI-Plattformen und Agentic-AI-Anwendungen von MXDR-Anbietern, ist und bleibt die KI nicht unfehlbar. Deshalb ist ein „Human in the Loop“-Ansatz, bei dem menschliche Cybersecurity-Analysten stets über die Maßnahmen der KI informiert werden, unabdingbar. Er garantiert zudem, dass die KI-Anwendung, sollte sie nicht weiterkommen, weil ihr Informationen oder Berechtigungen fehlen, automatisch einen menschlichen Analysten benachrichtigt, um sich das Problem anzusehen.
Besonders Agentic AI, also autonom agierende KI-Systeme, müssen aus diesem Grund so eingestellt sein, dass sie bei tiefgreifenden Entscheidungen menschliche Expertinnen und Experten zu Rate ziehen. Doch der „Human in the Loop“-Ansatz ist nur dann sinnvoll, wenn die benachrichtigten Cybersecurity-Experten das Problem überhaupt erst erkennen und auch lösen können. Genau an dieser Stelle kommt ein MXDR-Anbieter mit seinen SOCs wie gerufen, denn deren Fachpersonal erkennt im besten Fall auf Anhieb, wo und wie die KI gescheitert ist, löst den Fall und trainiert die KI auf diese Weise direkt wieder, sodass beim nächsten Mal kein menschliches Eingreifen mehr nötig ist.
Theus Hossmann ist Chief Technology Officer bei Ontinue.
(Bild: Ontinue)
Theus Hossmann, Chief Technology Officer bei Ontinue, einem Anbieter von KI-gestützten Lösungen für Managed Extended Detection and Response, erklärt: „KI-Halluzinationen sind der Grund, warum viele Unternehmen zu Recht Angst vor deren Einsatz haben und weshalb generative KI und Agentic AI in der Cybersecurity nur von hochspezialisiertem Fachpersonal betreut und genutzt werden sollte. Künstliche Intelligenz ist durchaus in der Lage, Security Operations Centers und deren Personal viel Arbeit abzunehmen. Aber sie hat eben auch ein großes Schadens- und Kostenpotenzial, wenn sie nicht von absoluten Profis bedient und genutzt wird. Für viele Unternehmen sprengt schon der Aufbau eines SOC den finanziellen Rahmen, daher ist der unbedarfte Einsatz KI-basierter Cybersecurity-Plattformen zwar verlockend, aber ein Spiel mit dem Feuer.“
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.