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Schutz kritischer Infrastrukturen KRITIS-Dachgesetz: Worauf es bei der Umsetzung ankommt

Ein Gastkommentar von Ulrich Plate 2 min Lesedauer

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In einem Kommentar bewertet Ulrich Plate, Leiter der Kompetenzgruppe KRITIS beim eco Verband der Internetwirtschaft e.V. den bundesweit einheitlichen Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen und erklärt, worauf es nun bei der Umsetzung und der Vermeidung von Doppelregulierungen ankommt.

(Bild:  ©  leowolfert/stock.adobe.com)
(Bild: © leowolfert/stock.adobe.com)

Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem KRITIS-Dachgesetz nun erstmals ein bundesweit einheitlicher Rahmen für den Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen und zugleich die europäische CER-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wird. Nach einem langen Gesetzgebungsprozess ist das ein wichtiger und notwendiger Schritt, um die Resilienz zentraler Versorgungsstrukturen in Deutschland zu stärken. Für die Internetwirtschaft sind stabile Stromversorgung, funktionierende Netze und verlässliche Rahmenbedingungen essenziell. Das Gesetz setzt hier grundsätzlich an der richtigen Stelle an.

Entscheidend wird sein, wie praxistauglich die Umsetzung gelingt und wie kohärent sich die neuen Anforderungen in den bestehenden Regulierungsrahmen einfügen. Insbesondere müssen Doppelregulierungen und parallele Pflichten im Zusammenspiel mit bestehenden IT- und Cybersicherheitsanforderungen etwa im Kontext von NIS2 vermieden werden. Cyberresilienz entsteht durch klare Zuständigkeiten, abgestimmte Verfahren und nachvollziehbare Anforderungen.

KRITIS-Dachgesetz

Das neue KRITIS-Dachgesetz zielt darauf ab, die Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu steigern und setzt die EU-CER-Richtlinie (2022/2557) um. Es wurde am 10. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossen und soll im Jahr 2026 in Kraft treten. Es betrifft Betreiber essenzieller Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Transport, Finanzen, Gesundheit und Trinkwasser, die mindestens 500.000 Personen versorgen oder systemrelevant sind. Die wichtigsten Pflichten für Betreiber sind:

  • Risikoanalysen (§12): Betreiber müssen systematisch Gefahren wie Naturkatastrophen oder Sabotage bewerten.

  • Resilienzpläne (§13): Enthalten Notfallmanagement, Evakuierungsstrategien und Business Continuity Management (BCM).

  • Physischer Schutz: Umfasst Objektschutz, Zugangskontrollen und bauliche Sicherungen.

  • Meldepflichten (§18): Meldung kritischer Störungen an das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

  • Geschäftsleitungspflichten (§20): Beinhaltet Schulungen und Nachweise zu Resilienzmaßnahmen.

KRITIS-Dachgesetz trägt zur Stärkung der Resilienz bei

Von zentraler Bedeutung sind zudem die noch ausstehenden Rechtsverordnungen zu kritischen Dienstleistungen, Anlagen und Schwellenwerten. Solange diese Konkretisierungen fehlen, bleibt für viele Unternehmen unklar, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind. Ohne diese Klarheit fehlt die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit, Resilienzmaßnahmen zielgerichtet und wirtschaftlich tragfähig umzusetzen. 

Wichtig ist, den Schutz unserer kritischen Infrastrukturen und Anlagen zügig umzusetzen. Ereignisse wie der Stromausfall in Berlin zeigen, dass Bedrohungen real sind. Wenn Transparenz, Harmonisierung und eine enge Einbindung der betroffenen Branchen gewährleistet werden, kann das Gesetz einen wirksamen Beitrag zur Stärkung der Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland leisten.

Ulrich Plate
ist Leiter der Kompetenzgruppe KRITIS bei eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. Mit rund 1.000 Mitgliedsunternehmen ist eco der führende Verband der Internetwirtschaft in Europa.

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