DB Podcast

Recht Datenschutz-Land Deutschland: Innovationshemmer oder Vorbild?

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Während die EU mit dem European Health Data Space (EHDS) Innovationen fördert, setzt Deutschland auf eine restriktive Datenschutz-Strategie.

(Bild:  Marco2811 / Adobe Stock)
(Bild: Marco2811 / Adobe Stock)

Wer den Eindruck hat, dass die DSGVO vor allem den Umgang mit Gesundheitsdaten stark reguliert, dürfte staunen, wenn man sich die  Vorgaben nach deutschem Datenschutz-Recht ansieht – denn diese sind nicht nur noch restriktiver, sondern auch komplexer.

Nahezu jedes Gesetz mit Bezug zu Gesundheitsdaten enthält eigene Datenschutzregeln. Schaut man auf Bundesebene gilt etwa für Cloud-Dienste seit kurzem die Vorgabe, eine C5-Zertifizierung oder gleichwertige Sicherheitsstandards nachweisen zu müssen (§ 393 SGB V). Auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterliegen strengen Hosting-Vorgaben: Gesundheitsdaten dürfen nur innerhalb der EU/EWR gespeichert werden, Drittlandtransfers sind nur bei Vorliegen eines Angemessenheitsbeschlusses erlaubt.

Hinzu kommt die föderale Ebene: Berliner Krankenhäuser müssen sich etwa an § 24 Landeskrankenhausgesetz halten, wonach Gesundheitsdaten grundsätzlich nur innerhalb des Krankenhauses oder in Kooperation mit anderen Krankenhäusern verarbeitet werden dürfen. Drittlandtransfers sind nur unter strengen Bedingungen erlaubt, externe Dienstleister müssen der Senatsverwaltung gemeldet werden. Während die DSGVO Datenübermittlungen in Drittländer etwa durch Standardvertragsklauseln ermöglicht, ist der Spielraum für deutsche Unternehmen deutlich kleiner.

Deutschland vs. Europa: Wo bleibt die Digitalisierung?

Während Deutschland auf Datenschutz setzt, fördern andere Länder digitale Innovationen: Frankreich und die Niederlande haben nationale Gesundheitsdatenräume für Forschung geschaffen. Dänemark nutzt KI-gestützte Diagnose-Tools in der öffentlichen Gesundheitsversorgung. Deutschland diskutiert weiterhin über rechtliche Rahmenbedingungen für digitale Patientenakten und Telemedizin.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung