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EU Data Act: Weniger Vendor-Lock-in dank verbindlicher Cloud-Wechselregeln

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 2 min Lesedauer

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Cloud-Dienste sind längst das Rückgrat vieler Geschäftsprozesse. Doch die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern, der Vendor-Lock-in, birgt Risiken – ein technisches und rechtliches Problem, das der EU Data Act ab 12. September 2025 adressiert.

(Bild:  © Sidney vd Boogaard/stock.adobe.com)
(Bild: © Sidney vd Boogaard/stock.adobe.com)

Wer heute einen Cloud-Anbieter verlässt, stößt schnell auf Hürden: Kündigungsfristen sind lang, Daten liegen in proprietären Formaten, Schnittstellen fehlen oder die Kosten für den Wechsel sind schlicht zu hoch. Noch kritischer wird es, wenn Verträge keine klaren Regelungen für den Exit enthalten. Dann droht, dass Unternehmen ihre eigenen Daten nur mit großem Aufwand zurückbekommen – oder dass unklare Speicherorte rechtliche Risiken schaffen. Vendor-Lock-in ist damit mehr als eine Nebensache – es kann die Geschäftsfähigkeit gefährden.

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