DB Podcast

Recht EuGH entscheidet: Hosting-Plattform trägt Mitverantwortung für Nutzerdaten

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 3 min Lesedauer

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte die Spielregeln für Hosting-Plattformen verändern: Es fordert neue Verantwortlichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. 

(Bild:  © peterschreiber.media/stock.adobe.com)
(Bild: © peterschreiber.media/stock.adobe.com)

DARUM GEHT'S

Plattformverantwortung: Ein aktuelles  Urteil des EuGH erfordert eine Neubewertung der Verantwortung von Plattformbetreibern. Diese können nicht länger als neutrale Hosts agieren, wenn sie Inhalte gestalten und monetarisieren, was zu einer Mitverantwortung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten führt.

Datenschutz und Neutralität: Das Gericht hebt hervor, dass die Neutralität von Hosting-Anbietern nicht nur durch die schnelle Löschung problematischer Inhalte gegeben ist. Stattdessen müssen Plattformen auch ihre Rolle und Einfluss auf Inhalte kritisch reflektieren, um den Anforderungen des Datenschutzes gerecht zu werden.

Signalwirkung des Urteils: Obwohl das Urteil kein Gesetz ist, sendet es ein starkes Signal. Plattformen sind gefordert, Verantwortung für die von ihnen angebotenen Inhalte zu übernehmen. Dies könnte die Spielregeln für Hosting-Plattformen nachhaltig verändern.

Plattformen verstehen sich gern als Infrastruktur. Inhalte kommen von den Nutzerinnen und Nutzern, die Technik stellt man bereit. Verantwortung endet dort, wo der Upload beginnt – so zumindest das lange gepflegte Selbstbild vieler Hosting-Anbieter. Dieses Bild gerät nun ins Wanken. Nicht laut, nicht spektakulär, aber mit spürbarer Wirkung.

Ein Urteil ohne breite Öffentlichkeit

Mit seiner Entscheidung in der Rechtssache X v. Russmedia (C-492/23) vom 2. Dezember 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Urteil gefällt, das außerhalb von Fachkreisen zunächst wenig öffentliche Aufmerksamkeit erfahren hat, dessen rechtliche Tragweite jedoch erheblich ist. Ausgangspunkt war ein vergleichsweise überschaubarer Sachverhalt: Auf einem Online-Marktplatz erschien eine Anzeige mit falschen und sensiblen personenbezogenen Daten. Nach Hinweis wurde der Inhalt zügig entfernt. Nach klassischem Verständnis hätte damit alles gepasst: Notice-and-Takedown, Haftungsprivileg, Ende der Geschichte.

Hosting-Plattformen: Datenschutz schlägt Neutralität

Der EuGH hat den Fall anders gelesen. Er stellte nicht auf die Geschwindigkeit der Löschung ab, sondern auf die Rolle der Plattform selbst. Wer den technischen und wirtschaftlichen Rahmen für Inhalte setzt, diese strukturiert, vermarktet und sich umfassende Nutzungsrechte vorbehält, übt Einfluss aus. Eine solche Plattform kann datenschutzrechtlich nicht ohne Weiteres als bloß neutraler Host gelten. Im Ergebnis ordnete der EuGH den Plattformbetreiber als (Mit-)Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten ein. Das ist kein Bruch mit dem Hosting-Modell an sich, wohl aber eine Verschiebung des Blickwinkels: Entscheidend ist nicht mehr allein, ob Inhalte fremd sind, sondern wie sie in ein eigenes Geschäftsmodell eingebettet werden.

Ein neuer Maßstab für Plattformverantwortung

Wichtig ist, was das Urteil nicht sagt. Es führt keine allgemeine Pflicht zur Vorabkontrolle sämtlicher Inhalte ein und hebt weder die bisherigen Haftungsprivilegien noch das System des Digital Services Act ausdrücklich auf. Der EuGH argumentiert innerhalb der DSGVO – und dort, wo personenbezogene Daten betroffen sind. Gleichzeitig verschiebt sich damit der Maßstab. Neutralität ist kein Etikett mehr, das man sich selbst verleihen kann. Sie muss sich aus Rolle, Einfluss und Zweck ergeben. Je stärker Plattformen Inhalte gestalten oder wirtschaftlich nutzen, desto schwieriger wird es, sich vollständig auf die Rolle des reinen Hostings zurückzuziehen. 

Das betrifft eine Grundannahme vieler digitaler Geschäftsmodelle: die Trennung zwischen Plattform und Inhalt. Sie wird nicht aufgehoben, aber poröser. Verantwortung entsteht nicht erst durch eigenes Erstellen von Inhalten, sondern kann bereits durch Gestaltungs- und Nutzungsentscheidungen wachsen. Für die Praxis heißt das nicht, dass jede Kommentarfunktion rechtlich problematisch wäre – wohl aber, dass Plattformen genauer hinschauen müssen, wo sie eigene Zwecke verfolgen.

Ein Urteil mit Signalwirkung

Das Urteil ist kein Gesetz und kein automatischer Gamechanger. Aber es ist ein Signal: Datenschutzrecht setzt dort an, wo Geschäftsmodelle Verantwortung auslagern wollen. Hosting bleibt möglich, Privilegien bleiben bestehen – allerdings nicht losgelöst von der konkreten Ausgestaltung. Ob der EuGH damit die Spielregeln für Hosting-Plattformen verschiebt, wird sich in der Anwendung zeigen. Sicher ist: Die Komfortzone vollständiger Neutralität ist kleiner geworden. Und genau darin liegt die eigentliche Bedeutung dieses Urteils.

Hosting-PlattformenMelanie Ludolph
ist Rechtsanwältin bei der europäischen Wirtschaftskanzlei Fieldfisher. Seit fast zehn Jahren berät sie Unternehmen und internationale Konzerne aus verschiedenen Branchen zu allen Aspekten des Datenschutzrechts sowie angrenzenden Rechtsgebieten.

Bildquelle: Fieldfisher

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung