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Digitalisierung im Gesundheitswesen Video-Sprechstunde – bei Patienten wenig beliebt

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

Die Zahl der Video-Konsultationen bei Ärzten geht deutlich zurück. Patienten gehen lieber in die Praxis, obwohl die Video-Sprechstunde ihr Potenzial in den vergangenen Jahren bewiesen hat.

(Bild:  ManuPadilla / AdobeStock)
(Bild: ManuPadilla / AdobeStock)

Immer weniger gesetzlich Krankenversicherte nehmen die Möglichkeit einer Video-Sprechstunde mit ihrem Arzt wahr. Die Anzahl der Video-Konsultationen ist nach dem bisherigen Höchstwert im Jahr 2021 um ganze 40 Prozent gesunken. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK).

Video-Sprechstunde: Immer weniger Versicherte bei der TK nehmen diese Möglichkeit in Anspruch.(Bild:  Techniker Krankenkasse)
Video-Sprechstunde: Immer weniger Versicherte bei der TK nehmen diese Möglichkeit in Anspruch.
(Bild: Techniker Krankenkasse)

Während 2021 die rund 11,7 Millionen Versicherten bei der TK noch 956.000 Video-Sprechstunden in Anspruch nahmen, sank die Zahl im vergangenen Jahr auf 576.000.  „Diese ernüchternde Entwicklung zeigt leider, dass die Corona-Pandemie der Digitalisierung im Gesundheitswesen nur einen kurzfristigen Anstoß gegeben hat – obwohl die digitale Sprechstunde ihr Potenzial, die Versorgung sinnvoll zu ergänzen, während der Pandemie bewiesen hat“, kommentiert TK-Vorstandsvorsitzender Dr. Jens Baas.

Video-Sprechstunde: Großer Nutzen

Die Corona-Pandemie hatte zunächst zu einer verstärkten Nachfrage für Video-Konsultationen geführt: Die Anzahl der Online-Behandlungen wuchs bei der Techniker Krankenkasse im ersten Corona-Jahr sprunghaft von 358 (2019) auf 709.000 (2020) und schließlich auf 956.000 (2021). Der Abwärtstrend hängt laut TK-Chef Baas auch mit der Aufhebung der Corona-Hygieneregeln zusammen. 

Der Nutzen einer Video-Sprechstunde für die Versorgung sei ihm zufolge auch abseits der Pandemie groß: „Eine digitale Behandlung spart Anfahrtswege, Wartezeiten in vollen Arztpraxen und reduziert das Ansteckungsrisiko aller Beteiligten.“ Die Ärzte seien aufgrund der digitalen Behandlung flexibler in ihrer Arbeit und könnten den Praxisalltag effizienter organisieren. „Nicht zuletzt stellen die Videosprechstunden in versorgungsschwächeren Gebieten eine gute Behandlung sicher“, ergänzt Baas.

Die Video-Sprechstunde ist mittlerweile eine kassenärztliche Regelleistung und lässt sich über die Gesundheitskarte abrechnen. Ob, wann und wem eine Praxis eine ärztliche Video-Sprechstunde statt eines persönlichen Arzttermins anbietet, liegt im ärztlichen Ermessen. Das bedeutet, dass der Arzt für den jeweiligen Anlass und die jeweilige Person die Video-Sprechstunde für ausreichend und sachgerecht halten muss. Eine Verpflichtung für den Arzt, eine Video-Sprechstunde anzubieten, gibt es nicht.

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