Eagle Eye Networks, Anbieter Cloud-basierter Videoüberwachungssysteme, sieht im Jahr 2021 als wichtige Trends Cloud für mehr Flexibilität und künstliche Intelligenz, mit der Videokamerasysteme die Analyse von Geschäftsanwendungen unterstützen und so mehr als nur hohe Sicherheit bieten.
(Quelle: Eagle Eye Networks)
Eagle Eye Networks, spezialisiert auf ein Cloud-Videomanagement, sieht vor allem zwei neue Tendenzen im Markt für Videoüberwachungssysteme. Zum einem werden Kunden nach Cloud-Lösungen verlangen – auch vor dem Hintergrund der in der Corona-Pandemie zunehmenden Telearbeit. Zum zweiten werden die Systeme dank ihrer Funktionen für eine fortgeschrittene Analyse des Videomaterials Geschäftsapplikationen und -prozesse unterstützen und damit einen wirtschaftlichen Mehrwert schaffen. Darüber hinaus sehen sich die Anwender zunehmend einem stärkeren Druck aufgrund von Compliance-Vorschriften gegenüber. Die IT-Abteilungen werden künftig eher den Einkauf verantworten, wobei die Unternehmen nach offenen Systemen verlangen werden
Videoüberwachungssysteme: Fünf zentrale Trends
Folgende fünf Trends werden den Markt für Videoüberwachungssysteme 2021 bestimmen:
1. Kunden fragen nach der Cloud
Die Cloud bietet zahlreiche, unbestreitbare Vorteile. Sie hilft, Kosten einzusparen und erhöht die Datensicherheit. Remotezugriff und -wartung gestalten sich einfach. Eine skalierbar bereitgestellte Infrastruktur erhöht die Stabilität. Das Videomaterial wird flexibel gespeichert, archiviert und lässt sich im Notfall wiederherstellen.
2. Analyse und KI als Grundlage für Geschäftsmodelle
Videosysteme dienen nicht mehr nur der Sicherheit, sondern sind auch ein wertvolles Werkzeug für Business Intelligence (BI). Während über KI seit mehreren Jahren gesprochen wird, ist ihr Einsatz bislang eher schleppend angelaufen. 2021 wird die KI in praktischen Applikationen eingesetzt werden.
3. Compliance-Vorgaben entwickeln sich ständig weiter
Videokameras und Cloud-Videomanagementsysteme kommen in immer mehr Branchen und Regionen im Einsatz. In allen Bereichen werden die Vorschriften ständig angepasst werden. Vorgaben zum Datenschutz werden etwa den zunehmenden Einsatz von Körperkameras bestimmen. Ebenso unterliegt der Einsatz in Schulen und Kliniken oder die Verwendung von Kreditkarten in Läden und Geschäften stetig neuen Regelungen.
4. IT-Abteilungen entscheiden über Videoüberwachungssysteme
IT-Entscheider wurden bisher in die Einkaufsprozesse immer weiter einbezogen. Nun werden sie diese auch verantworten. Denn im Rahmen ihrer IT-Strategie nutzen Unternehmen Videomaterial, um ihre Geschäftsprozessen zu optimieren und gleichzeitig unnötigen Betriebsaufwand zu reduzieren.
5. Nachfrage nach offenen und integrierten Systemen
Unternehmen und Entwickler können mit offenen und vernetzten Ökosystemen eine beliebige Anzahl von Applikationen auf einer einzigen Video-Management-System-Plattform integrieren. Die Video-API-Plattform von Eagle Eye zum Beispiel übernimmt dabei die schwierige Aufgabe der Schnittstelle zu den Kameras: das Aufzeichnen, das sichere Übertragen und Speichern in der Cloud und das Bereitstellen von Videos für integrierte Applikationen. Nutzer werden es nicht mehr akzeptieren, sich an eine Kamera eines Herstellers oder auch an sogenannte Hybridsysteme, um Upgrades der Herstellerhardware oder neue Funktionen zu erhalten, binden zu müssen.
Videoüberwachungssysteme: Schneller Einstieg in die künstliche Intelligenz
„Eine Reihe von Faktoren bestimmen den Markt im Jahr 2021. Innovationen spielen dabei eine führende Rolle. Sie erfüllen die Kundenansprüche an Systeme, um neben Sicherheit auch geschäftliche Erkenntnisse zu liefern. Die Kombination der Versprechen der KI-Technik und der Cloud mit der Volatilität, Instabilität und Telearbeit von 2020 schaffen ein neues Marktumfeld“, erklärt Hans Kahler, Vice President of Operations bei Eagle Eye Networks.
„Unternehmen erwarten zudem von ihren Videoüberwachungs- und Sicherheitssystemen einen geschäftlichen Mehrwert. Der beschleunigte Einstieg in die KI und der Einsatz von Analytik für erhöhte Sicherheit und erfolgreichere Geschäfte wird 2021 für die Branche zu einem Jahr der Transformation machen“, so Kahler weiter.
(Hans Kahler ist Vice President of Operations bei Eagle Eye Networks. (Bild: Eagle Eye Networks))
Das 2012 gegründete Unternehmen Eagle Eye Networks, Inc. ist spezialisiert auf Cloud-basierte Videoüberwachungsysteme und richtet sich an Unternehmen, Alarmanlagenhersteller, Sicherheitsintegratoren, Städte und Privatpersonen. Die Cloud-verwalteten Lösungen bieten Cloud- und Vor-Ort-Aufzeichnung, Sicherheit und Verschlüsselung auf Bankenniveau und eine breite Unterstützung von analogen und digitalen Kameras, die über das Web oder mobile Anwendungen zugänglich sind. Die offene Video-API von Eagle Eye wird für die Integration in Überwachungsanlagen, Analysen von Drittanbietern, Sicherheits-Dashboards und POS-Systemintegrationen eingesetzt. (sg)
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.