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Recht Zwischen Hack und Haftung: Rechtliche Fallstricke bei Cyberangriffen

Ein Gastbeitrag von Melanie Ludolph 2 min Lesedauer

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Was passiert, wenn ein Cyberangriff eintritt? Wer haftet und wie können sich Unternehmen rechtlich absichern? Die Antwort liegt nicht nur in der Technik, sondern vor allem in der Datenschutz-Compliance.

(Bild:  © StockUp/stock.adobe.com)
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Cyberangriffe gehören längst zum Alltag jedes Unternehmens. Vom Datendiebstahl bis hin zu Ransomware-Attacken – die Bedrohung ist real und vielfältig. Doch die Auswirkungen eines Angriffs gehen weit über finanzielle Schäden und Reputationsverlust hinaus. Besonders wenn personenbezogene Daten betroffen sind, geraten Unternehmen schnell in die datenschutzrechtliche Zange: Bußgelder, Haftung und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen sind keine Seltenheit. Aber was passiert, wenn ein Angriff eintritt? 

Angesichts der steigenden Zahl von Cyberangriffen müssen Unternehmen Datenschutz nicht nur als rechtliche Pflicht, sondern als zentralen Bestandteil ihrer gesamten Sicherheitsstrategie begreifen.

Melanie Ludolph, Rechtsanwältin bei Fieldfisher Deutschland

Haftung bei Datenschutzverletzungen durch Cyberangriffe

Ein Cyberangriff, bei dem personenbezogene Daten kompromittiert werden, zieht immer datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich. Die DSGVO schreibt vor, dass Unternehmen angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, um die Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zu schützen. Wenn diese Pflichten verletzt werden und ein Angriff erfolgreich ist, haftet das Unternehmen. Doch auch der Auftragsverarbeiter – beispielsweise ein IT-Dienstleister oder ein Cloud-Anbieter – kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er durch unzureichende Sicherheitsmaßnahmen den Angriff ermöglicht hat. Sowohl der Verantwortliche – also das Unternehmen, das die Daten verarbeitet – als auch der Auftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass ihre Sicherheitsvorkehrungen den DSGVO-Anforderungen entsprechen. Fehlt es an dieser Absicherung, kann das zu hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen.

Vertragliche Haftungsregelungen und Auftragsverarbeiter

Unternehmen sollten mit ihren Auftragsverarbeitern klare vertragliche Vereinbarungen treffen, um im Falle eines Cyberangriffs die Haftung zu regeln. Diese Verträge sollten sicherstellen, dass Auftragsverarbeiter die erforderlichen Sicherheitsstandards gemäß der DSGVO einhalten. Wenn durch deren unzureichende Maßnahmen ein Angriff ermöglicht wird, können sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragsverarbeiter haftbar gemacht werden. Ein wasserdichter Vertrag hilft, Risiken zu minimieren und Verantwortlichkeiten klar zu definieren.

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