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Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro Cyber Resilience Act: Vorsicht beim Verkauf vernetzter Geräte

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Der Cyber Resilience Act nimmt Hersteller für die Cybersicherheit ihrer Produkte in Haftung. Doch auch der Verkauf von vernetzten Geräten ohne regelmäßige Prüfung der Cyberresilienz wird illegal.

(Bild:  Niko / Adobe Stock)
(Bild: Niko / Adobe Stock)

Der EU Cyber Resilience Act (CRA) ist eine europäische Verordnung, die ein Mindestmaß an Cybersicherheit für alle vernetzten Produkte festlegt, die auf dem EU-Markt erhältlich sind. Ziel ist es, die Cybersicherheit innerhalb der Europäischen Union zu erhöhen. Die neuen Vorschriften gelten in allen EU-Mitgliedstaaten und werden schrittweise bis 2027 umgesetzt.

Alle Produkte, die in der EU verkauft werden und „digitale Elemente“ enthalten, müssen künftig den Anforderungen des Cyber Resilience Act entsprechen. Das umfasst neben preisgünstigen Verbraucherprodukten auch B2B-Software sowie komplexe High-End-Industriesysteme.

Cyber Resilience Act nimmt Hersteller und Verkäufer in die Pflicht

Laut dem CRA haften die Hersteller für die Cybersicherheit ihrer Produkte – und zwar nicht nur zum Zeitpunkt der Auslieferung, sondern über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.

Die Verordnung nimmt aber auch die Verkäufer in die Pflicht: Der Verkauf von vernetzten Produkten ohne regelmäßige Prüfung ihrer Cyberresilienz wird mit Inkrafttreten des CRA illegal in Europa. Bei Verstößen drohen drastische Strafen von bis zu 15 Millionen Euro beziehungsweise bis zu 2,5 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Dabei gilt der jeweils höhere Betrag.

Jan Wendenburg, CEO des Cybersecurity-Unternehmens Onekey, warnt: Vernetzte Produkte, die den CRA-Anforderungen nicht genügen, dürften kein CE-Prüfsiegel tragen, wie es für den Verkauf in der Europäischen Union zwingend vorgeschrieben ist.

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