DB Podcast

Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro

Cyber Resilience Act: Vorsicht beim Verkauf vernetzter Geräte

< zurück

Seite: 2/2

Anbieter zum Thema

CRA umfasst ausnahmslos alle Plattformen

Die Cyber-Resilience-Act-Regulierung gilt also nicht nur für die Produkthersteller, sondern auch für die Inverkehrbringer – Importeure und Händler, die vernetzte Geräte innerhalb der EU verkaufen. Ebenso umfasst der CRA ausnahmslos alle Online-Plattformen, über die Verbraucher oder Unternehmen Elektronikprodukte in den europäischen Ländern erwerben können. „Es gibt keine Lücke“, warnt Jan Wendenburg, „sobald ein Produkt gleich welcher Art oder Herkunft einen Internetanschluss aufweist, gelten die strengen Vorgaben gemäß EU CRA-Gesetzgebung.“

Durch die Anforderung der fortlaufenden Software-Aktualisierung ist es erforderlich, ein vernetztes Gerät bereits in der Entwicklungsphase auf den Vertrieb in der Europäischen Union vorzubereiten. „Die EU-Gesetzgebung geht von Security by design aus“, erklärt Wendenburg. Angesichts einer Entwicklungszeit von anderthalb bis drei Jahren je nach Produktkategorie sei es daher höchste Zeit, sich einer EU-konformen Produktpalette zu widmen.

Drakonische Strafen der EU

Die drohenden Strafen der EU sollte man als Hersteller und Händler ernst nehmen. Die Europäische Union hat laut Onekey in der Vergangenheit mehrfach drakonische Strafen gegen internationale Konzerne wegen Verstößen gegen verschiedene EU-Regularien und Gesetzesvorschriften verhängt.

Beispiele sind Apple (13 Milliarden Euro, 2016), Google (4,34 Milliarden Euro, 2018), Amazon (746 Millionen Euro, 2021), Samsung (145 Millionen Euro, 2013), Sony, Panasonic und Sanyo (166 Millionen Euro, 2016) sowie ChemChina (68 Millionen Euro, 2017). „Die EU scheut sich nicht gegen die Big Player vorzugehen, also hat sie bei kleineren und mittelständischen Firmen noch weniger Scheu, Strafen bei der Nichteinhaltung von EU-Vorschriften auszusprechen“, so Jan Wendenburg.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung