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Elektronische Verordnungen E-Rezept: Apotheken unterstützen nun auch digitale Verordnungen von Privatpatienten

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Alle Apotheken können ab sofort ein E-Rezept von privat Krankenversicherten einlösen. Ein paar Dinge gibt es jedoch zu beachten.

(Bild:  greenbutterfly / Adobe Stock)
(Bild: greenbutterfly / Adobe Stock)

Seit dem Jahresbeginn löst das E-Rezept das rosafarbene Papier-Rezept für gesetzliche Krankenversicherte ab und gehört mittlerweile zur Routine in Arztpraxen und Apotheken. So stellten Ärzte in den ersten sechs Monaten des Jahres bereits knapp 250 Millionen digitale Verordnungen aus –  in der Spitze sind es bis zu 2,4 Millionen täglich. Doch bislang waren die digitalen Rezepte den gesetzlich Krankenversicherten vorbehalten. Ab sofort können Apotheken in Deutschland papierlose Medikamenten-Verordnungen auch von Privatversicherten einlösen.

E-Rezept für Privatversicherte: Das gibt es zu beachten

Da Privatversicherte jedoch keine elektronische Gesundheitskarte (eGK) besitzen, müssen sie ihre digitale Medizin-Verordnung entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder legen den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vor.

Voraussetzung ist, dass die Arztpraxis zuvor mithilfe der Krankenversicherten-Nummer des Privatversicherten ein digitales Rezept ausgestellt hat. Darauf machen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) aufmerksam.

Nach der Bezahlung des rezeptpflichtigen Medikamentes wird für die Privatversicherten in der Apotheke ein Kostenbeleg erstellt. Diesen reichen die Privatversicherten dann zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenversicherung ein. Der Kostenbeleg für die digitale Verordnung kann ein Papierausdruck oder ein digitaler Beleg in der Rezept-App sein.

Nachdem das E-Rezept für gesetzlich Versicherte mittlerweile bundesweit zur Standardverordnung für Arzneimittel geworden ist, freut sich der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS), jetzt auch für Privatversicherte bundesweit die Vorrausetzungen zur Einlösung von Rezepten in den Apotheken-Verwaltungssystemen geschaffen zu haben. 

„Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden“, so ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas.

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