DB Podcast

Elektronische Patientenakte

ePA: Verbesserte Patientenversorgung oder Schrumpelbananen-Software?

< zurück

Seite: 2/3

Anbieter zum Thema

Ärztliche Schweigepflicht

Dr. Silke Lüder, Fachärztin für Allgemeinmedizin und Stellvertretende Bundesvorsitzende der Freien Ärzteschaft, kritisierte auf dem Jahreskongress, dass die ePA die berufsrechtlich und strafrechtlich fixierte Schweigepflicht für Ärzte und Psychotherapeuten unter den Bedingungen der Opt-out-Regelung faktisch abschaffe.

Niemand außer dem Versicherten könne die Inhalte lesen, so das Bundesgesundheitsministerium. Die Bereitstellung der medizinischen Daten in der elektronischen Patientenakte für Ärzte oder Apotheker müsse der Versicherte explizit freigeben. Auch die Krankenkasse dürfe nicht auf die Inhalte zugreifen. 

Die Freie Ärzteschaft sieht das ganz anders: In Zukunft, so Lüder, könnten zwei Millionen Mitarbeiter des deutschen Gesundheitswesens durch die neuen Zugriffsregelungen einfach die ganze Krankengeschichte eines Bürgers lesen. „Nur nach dem Einlesen der Versichertenkarte in der Apotheke beim Einlösen eines E-Rezepts kann das ganze Team dort drei Tage lang alle Arztbriefe lesen! Ein Unding“, erklärte Dr. Lüder.

Protokollierung der ePA-Zugriffe

Für Versicherte gibt es auch erst einmal keine Möglichkeit zu überprüfen, wer alles auf die Gesundheitsdaten zugegriffen hat. Der Informatiker und Jurist Martin Weigele hat sich für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) den Gesetzesbeschluss zur elektronischen Patientenakte genauer angesehen und herausgefunden, dass erst ab dem Januar 2030 die Zugriffe und die versuchten Zugriffe auf personenbezogene Daten der versicherten Personen beziehbar protokolliert werden. Der Jurist sagt gegenüber dem MDR, dass dies aus seiner Sicht bedeute, „dass anonym irgendwelche Dinge jetzt abgefragt werden können, die in dieser Patientenakte gespeichert werden und niemand nachvollziehen kann, wer auf diese Daten zugreifen kann bis zum Jahr 2030. Das finde ich schon einen ziemlichen Hammer“.

Das Bundesgesundheitsministerium widerspricht hingegen der Darstellung des zitierten Juristen. Ein Sprecher schreib dem MDR, dass die Protokollierung der Zugriffe bereits heute ein Pflicht-Bestandteil der ePA sei: „Jeder ePA-Nutzer sieht, wer was wann in seiner ePA gemacht hat. Die Regelung für 2030 ergänzt dies lediglich darum, dass ab dann bei Zugriffen durch Institutionen (insbesondere Krankenhäuser) erkennbar sein muss, welche Person konkret auf die ePA zugegriffen hat. Heute müsste der Versicherte dies in der jeweiligen Institution erfragen.“

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung