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Elektronische Patientenakte

ePA: Verbesserte Patientenversorgung oder Schrumpelbananen-Software?

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Interesse von Meta, Open AI & Co.

Die Referenten auf dem Jahreskongress der Freien Ärzteschaft waren sich einig und kritisierten scharf die augenblicklich laufende Werbekampagne von Politik und Krankenkasse für Versicherte und Öffentlichkeit. „Die Werbekampagne suggeriert, dass es bei der künftigen Krankheitsdatensammlung nur um die Verbesserung der medizinischen Behandlung gehe. Dabei zeige sich jetzt gerade, dass eher der Verkauf unserer Daten an die Monopolisten Meta, Open AI und Google das vorrangige Ziel sei“, so Prof. Silke Lüder in Berlin.

Die Daten der elektronischen Patientenakte bei Unternehmen wie Meta und Google? Was erst einmal abwegig klingt, ist es nach Ansicht des Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach jedoch nicht. Auf der Digital-Health-Konferenz in Berlin Ende November bezeichnete Lauterbach die Digitalstrategie der Bundesregierung mit der ePA als „das größte Digitalprojekt, das es in Deutschland jemals gegeben hat“ und als „einen der größten Datensätze weltweit“. Daran seien auch die weltweit führenden Tech-Unternehmen interessiert. „Wir sind im Gespräch mit Meta, OpenAI und Google“, sagte der Gesundheitsminister und warb in Berlin um Unterstützung durch Wissenschaft und Unternehmen hierzulande.

Jurist empfiehlt Widerspruch gegen die ePA

Der Informatiker und Jurist Martin Weigele gehe laut dem MDR davon aus, dass wegen der vielen offenen Fragen nicht wenige gesetzlich Krankenversicherte der Akte widersprechen werden – und „persönlich empfehle er es“.

Ein solcher Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte, ein sogenannter Opt-out, ist laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV ) jederzeit möglich. Aber auch später sei ein Widerspruch jederzeit möglich. Die Krankenkassen sind in diesem Fall verpflichtet, die ePA inklusive aller Daten zu löschen.

Ein solcher Widersprich ist dabei nicht endgültig:  Wurde eine ePA gelöscht und entscheidet sich der Versicherte später, sie doch wieder zu nutzen, werde nach Angaben der KBV für den Versicherten eine neue elektronische Patientenakte durch die Krankenkasse angelegt. Bereits in der alten ePA enthaltene Dokumente und Einstellungen sind in der neuen  ePA dann jedoch nicht vorhanden. Vertragsärzte könnten diesen Versicherten Dokumente aus früheren Behandlungen wieder einstellen, müssen dies aber nicht.

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