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AI Act Risk Navigator KI-Gesetz: Online-Tool ermittelt das Risiko von Künstlicher Intelligenz

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 3 min Lesedauer

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Der EU AI Act legt erstmals Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz fest. Ein Tool des TÜV zeigt, welche Unternehmen unter das KI-Gesetz fallen und ordnet KI-Systeme gemäß den Risikoklassen des AI Acts ein. 

(Bild:  Bartek / Adobe Stock)
(Bild: Bartek / Adobe Stock)

Die EU-Mitgliedstaaten haben mit dem EU AI Act das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz verabschiedet. Es schreibt vor, dass KI-Anwendungen nicht missbraucht werden dürfen. Ebenso muss der Schutz der Grundrechte gewährleistet sein. Das KI-Gesetz tritt mit dem heutigen 1. August in Kraft – mit gestaffelten Übergangsfristen.

Sechs Monate nach Inkrafttreten, das heißt ab Anfang 2025, sollen zunächst KI-Systeme verboten werden, die unter anderem manipulative oder täuschende Techniken einsetzen. Ab dem 1. August 2025 treten Verhaltenskodizes für bestimmte Allzweck-KI-Modelle in Kraft. Zudem müssen die EU-Mitgliedstaaten nationale Behörden für die Marktüberwachung benennen. 

KI-Gesetz: Anforderungen je nach Risiko-klassifizierung

Die EU-Regulierung teilt KI-Anwendungen in vier Risikoklassen mit jeweils unterschiedlichen Anforderungen ein, die in den kommenden Monaten schrittweise einzuhalten sind. Systeme mit hohem Risiko, die in Bereichen wie Medizin, kritische Infrastrukturen oder Personalmanagement eingesetzt werden, unterliegen beispielsweise künftig strengen Auflagen und müssen umfassende Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Aufsicht erfüllen. Systeme mit begrenztem Risiko, wie Chatbots, müssen nur Transparenz-Anforderungen erfüllen, während Systeme mit minimalem Risiko, wie einfache Videospiele, gar nicht reguliert werden.

Verpflichtende Prüfungen für Hochrisiko-KI in Bereichen wie Kreditvergabe, Personalwesen oder Strafverfolgung sind ab August 2026 erforderlich. Sie betreffen nicht nur KI-Entwickler, sondern KI-Anbieter, und Betreiber risikoreicher KI. Ab 2027 treten die Anforderungen an KI in drittprüfpflichtigen Produkten in Kraft.  

KI-Gesetz: Herausforderungen bei der Umsetzung

Der TÜV-Verband unterstützt das Inkrafttreten: „Der AI Act bietet die Chance, vor negativen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu fördern“, so Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands.. Das KI-Gesetz könne dazu beitragen, einen globalen Leitmarkt für sichere ‚KI Made in Europe‘ zu etablieren.

Der AI Act bietet die Chance, vor negativen Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz zu schützen und gleichzeitig Innovationen zu fördern.

Dr. Joachim Bühler, TÜV Verband

„Eine einheitliche Interpretation und konsequente Anwendung des risikobasierten Ansatzes sind entscheidend, damit der AI Act in der Praxis wirksam wird – hier sind die Mitgliedsstaaten gefordert“, ergänzt Bühler. Das KI-Gesetz verfolgt hier einen sogenannten risikobasierten Ansatz. Das heißt, je höher das Risiko bei der Anwendung eingeschätzt wird, desto strenger sind auch die Vorgaben. 

AI Act Risk Navigator: Prüfmethoden für KI

Das 2023 als Joint Venture der TÜV-Unternehmen gegründete „TÜV AI.Lab“ übersetzt die regulatorische Anforderungen an KI in die Prüfpraxis und entwickelt quantifizierbare Konformitätskriterien und geeignete Prüfmethoden für Künstliche Intelligenz.

AI Act Risk Navigator: Das Tool des TÜV finden Unternehmen heraus, ob sie vom KI-Gesetz der EU betroffen sind.(Bild:  Screenshot TÜV AI.Lab)
AI Act Risk Navigator: Das Tool des TÜV finden Unternehmen heraus, ob sie vom KI-Gesetz der EU betroffen sind.
(Bild: Screenshot TÜV AI.Lab)

Mit dem kostenlosen Online-Tool AI Act Risk Navigator bietet der TÜV eine Anwendung, mit der Unternehmen verstehen können, ob und wie sie vom AI Act betroffen sind.  Der AI Act Risk Navigator unterstützt dabei, KI-Systeme gemäß den Risikoklassen des AI Acts einzuordnen und Transparenz über die geltenden Anforderungen zu schaffen. 

„Unser Ziel ist es, Klarheit über die Auswirkungen der KI-Verordnung zu schaffen, sodass Unternehmen sich rechtzeitig vorbereiten können“, erklärt Franziska Weindauer, Geschäftsführerin des TÜV AI.Lab. Wenn man Qualitätsanforderungen an Künstliche Intelligenz von Beginn an mitdenke, dann könne vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz zum europäischen Alleinstellungsmerkmal werden.

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