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Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung KI-Verordnung: Ohne Koordination droht Chaos beim Vollzug

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 3 min Lesedauer

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Anlässlich der Befassung des Bundeskabinetts mit dem Durchführungsgesetz zur KI-Verordnung am 11. Februar begrüßt der eco - Verband der Internetwirtschaft e.V. die 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben. Zugleich warnt der Verband aber vor praktischen Vollzugsproblemen und unklaren Zuständigkeiten.

(Bild:  © Cre-AI-Tor/stock.adobe.com)
(Bild: © Cre-AI-Tor/stock.adobe.com)

Der Vorstand des eco -Verbands der Internetwirtschaft e.V. begrüßt die genaue Umsetzung der EU-Vorgaben für die KI-Verordnung, warnt jedoch vor unklaren Zuständigkeiten, fehlenden verbindlichen Kooperationsmechanismen und möglichen Risiken für Rechtssicherheit und europäische Kohärenz. Zugleich hebt der Verband die Rolle der Bundesnetzagentur, die Beteiligung relevanter Akteure und innovationsfördernde Maßnahmen wie KI-Reallabore hervor.

„Künstliche Intelligenz ist ein zentraler Schlüsselfaktor für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Souveränität Deutschlands. Entscheidend ist nun, dass die KI-Verordnung nicht nur formal korrekt, sondern auch einheitlich, praxisnah und innovationsfreundlich umgesetzt wird“, erklärt Oliver Süme, Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Oliver Süme ist Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V..(Bild:)
Oliver Süme ist Vorstandsvorsitzender von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V..
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Positiv bewertet eco insbesondere die vorgesehene Rolle der Bundesnetzagentur (BNetzA) als Marktüberwachungsbehörde sowie als zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle. Die Bündelung von Expertise bei der BNetzA kann dazu beitragen, kleinere Behörden zu unterstützen und die Kohärenz der Aufsicht zu stärken. Gleichwohl bleibt offen, wie eine einheitliche Auslegung der KI-Verordnung in der Praxis tatsächlich sichergestellt werden soll. Zwar ist ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum vorgesehen, dieses verfügt jedoch über keine Weisungsbefugnisse.

Ohne verbindliche Kooperationsmechanismen besteht die Gefahr unterschiedlicher Auslegungen und Vollzugspraxen. Das würde die angestrebte europäische Kohärenz untergraben und neue Rechtsunsicherheiten schaffen.

Oliver Süme, eco e.V.

Beteiligung und Innovationsförderung gezielt stärken

Ausdrücklich positiv stuft eco die im Gesetzentwurf verankerte Verpflichtung ein, Zivilgesellschaft, Gewerkschaften, Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung sowie die Länder angemessen, transparent und regelmäßig einzubeziehen. Diese Beteiligung sollte jedoch formalisiert werden, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Nach Ansicht von eco bietet sich hierfür die Einrichtung eines Beirats an, der relevante Akteure strukturiert einbindet, frühzeitig auf Umsetzungsprobleme hinweist und praxisnahe Lösungen unterstützt.

Besondere Bedeutung misst eco den vorgesehenen innovationsfördernden Maßnahmen bei, insbesondere den KI-Reallaboren. Diese müssen aber auch über ausreichende Kapazitäten verfügen, um kleinen und mittleren Unternehmen sowie Start-ups einen realistischen Zugang zu ermöglichen. Zudem sollte frühzeitig geprüft werden, wie sich die Reallabore sinnvoll mit weiteren europäischen Initiativen verzahnen lassen – etwa mit den AI Factories oder Data Labs aus dem AI Continent Action Plan der EU. „Nur durch eine enge Abstimmung lassen sich Doppelstrukturen vermeiden und Synergien effektiv nutzen“, betont Süme.

Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung der EU

Risikobasierte Klassifikation von KI-Systemen in vier Kategorien: 

  • Unannehmbare Risiken: Systeme, die beispielsweise kognitive Manipulation oder Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen, sind verboten. 

  • Hohe Risiken: Betrifft sensiblen Bereiche wie Bildung, Gesundheit und Strafverfolgung. Anbieter müssen umfangreiche Dokumentation und Risikomanagement sicherstellen. 

  • Begrenztes Risiko: Hier gelten Transparenzpflichten, z. B. die Kennzeichnung von Deepfakes. 

  • Minimales Risiko: Diese Systeme unterliegen keinen speziellen Anforderungen.

Auswirkungen der KI-Verordnung: 

  • Für Unternehmen: Notwendigkeit zur Anpassung an neue Vorschriften, Aufbau von Governance-Strukturen. Verstöße können hohe Geldstrafen nach sich ziehen. 

  • Für Benutzer und Gesellschaft: Erhöhung von Sicherheit und Transparenz im Umgang mit KI-Technologien, insbesondere zum Schutz vulnerabler Gruppen.

  • EU-weite Folgen: Schaffung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens und nationale Umsetzungsgesetze, die von nationalen Aufsichtsbehörden überwacht werden.

KI-Verordnung: Fokus auf Kohärenz und Rechtssicherheit

Der eco-Verband fordert daher, die Umsetzung der KI-Verordnung konsequent auf europäische Kohärenz, Rechtssicherheit und Innovationsförderung auszurichten. Dazu gehören eine möglichst weitgehende Zentralisierung der Marktaufsicht, verbindliche Abstimmungsmechanismen zwischen den zuständigen Behörden, ausreichend personell ausgestattete Strukturen sowie ein verhältnismäßiger, europaweit einheitlicher Sanktionsrahmen, der Risiken adressiert, ohne insbesondere KMU von Investitionen in KI abzuhalten.

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