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Pflicht für Unternehmen in Deutschland NIS-2-Registrierung startet: BSI schaltet Portal frei

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes gelten für Unternehmen in Deutschland neue Pflichten – etwa die Registrierung als NIS-2-Einrichtung. Das entsprechende Portal hat das BSI nun freigeschaltet.

(Bild:  © VectographyStudio/stock.adobe.com)
(Bild: © VectographyStudio/stock.adobe.com)

Für knapp 30.000 Unternehmen und Institutionen der Bundesverwaltung in Deutschland gelten seit Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes neue gesetzliche Pflichten in der IT-Sicherheit. So müssen sie sich unter anderem als sogenannte NIS-2-Einrichtungen registrieren und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Das entsprechende Portal hat das BSI nun freigeschaltet.

Im BSI-Portal erhalten registrierte Unternehmen und Institutionen Informationen zu den gesetzlichen Pflichten, die für sie mit dem BSI-Gesetz einhergehen. So müssen Unternehmen, die unter die Regulierung fallen, eine Risikoanalyse durchführen, um anschließend angemessene Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und dokumentieren zu können. Hierfür bietet das Portal gebündelte Informationen und Hilfestellungen. Im Portal werden zudem die Tageslageberichte und IT-Sicherheitsmitteilungen des BSI bereitgestellt. Auch Schwachstellen und Sicherheitslücken können über das Portal gemeldet werden – auch anonym und ohne Registrierung.

NIS-2 sei laut BSI-Präsidentin Claudia Plattner ein Gamechanger für die Sicherheit und Stabilität Deutschlands. Die neue Gesetzgebung sorge dafür, dass wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sowie die gesamte Bundesverwaltung ihre Cyberresilienz effektiv und effizient stärken. Um diesen und weitere Prozesse komfortabel und unbürokratisch zu gestalten, habe man das BSI-Portal als One-Stop-Shop konzipiert.

„Es wird kontinuierlich und im Austausch mit den Nutzenden weiterentwickelt. Das BSI-Portal wird den sicheren und zielgerichteten Austausch relevanter Cybersicherheitsinformationen zwischen Unternehmen, Behörden und Institutionen erleichtern. Mit dem BSI-Portal werden wir künftig noch besser in der Lage sein, die Cybersicherheitslage für verschiedene Zielgruppen transparent, praxisgerecht und handlungsorientiert aufzubereiten.“

So funktioniert das NIS-2-Portal des BSI

Der dafür vorgesehene Registrierungsprozess ist zweistufig: Zunächst muss eine Anmeldung beim digitalen Dienst „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) erfolgen, und dann eine Registrierung im neu entwickelten BSI-Portal für NIS-2.

Das BSI-Portal basiert dabei auf einer Cloud-Infrastruktur von Amazon Web Services und werde sukzessiv zu einer Informations- und Austauschplattform mit Echtzeit-Daten und aktuellen Analysen für schnelle Reaktionsmöglichkeiten ausgebaut. Dadurch soll es laut BSI dazu beitragen, Cybergefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten.

Darüber hinaus können sich interessierte Unternehmen  über das Portal der Allianz für Cyber-Sicherheit (ACS) anschließen. Das IT-Sicherheits-Netzwerk unter dem Dach des BSI bietet seinen derzeit knapp 9.000 Mitgliedern vielfältige Formate zum Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Mitgliedschaft ist kostenlos.

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