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Befugnisse der Sicherheitsbehörden Cybersicherheitsgesetz: Kritik an Eingriffen in Netzinfrastrukturen

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 3 min Lesedauer

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Der eco-Verband warnt davor, dass der Entwurf zum Cybersicherheitsgesetz staatliche Eingriffe in Netzinfrastrukturen normalisieren würde. Sicherheitsbehörden sollen weitreichende Befugnisse bis hin zur Umleitung und Veränderung des Datenverkehrs erhalten.

(Bild:  © Hikmet/stock.adobe.com - generiert mit KI)
(Bild: © Hikmet/stock.adobe.com - generiert mit KI)

Der Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit (NIS2UmsuCG) greift tief in die Architektur und Steuerungslogik digitaler Infrastrukturen ein und verschiebt das Verständnis von Cybersicherheit grundlegend. Solche Mechanismen kommen bisher vor allem in autoritären Staaten zum Einsatz. Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kritisiert diesen Paradigmenwechsel deutlich. „Cybersecurity wird in dem geplanten Cybersicherheitsgesetz nicht mehr in erster Linie als Frage von Schutz, Prävention und Resilienz verstanden, sondern als Legitimation für staatliche Eingriffe in Netze und Systeme. Diese Verschiebung ist ordnungspolitisch hoch problematisch“, erklärt Klaus Landefeld, Vorstand von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Erweiterung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Der Entwurf für das Cybersicherheitsgesetz sieht vor, dass mit BKA, Bundespolizei und BSI künftig drei Bundesakteure teils neue und deutlich erweiterte Anordnungs- und Eingriffsbefugnisse erhalten. Damit geht eine erhebliche Kompetenz- und Machtverschiebung einher. Wenn mehrere Sicherheitsbehörden parallel weitreichende Eingriffsrechte in digitale Infrastrukturen erhalten, stellt sich die Frage nach klaren Zuständigkeitsabgrenzungen und wirksamen rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen.

Besonders kritisch bewertet eco, dass die vorgesehenen Maßnahmen weit über die bisherige Praxis der Abschaltung eindeutig maliziöser Infrastruktur hinausgehen. Der Entwurf erlaubt nicht nur Sperren, sondern ausdrücklich auch die Umleitung oder Unterbindung von Datenverkehr. Zudem sollen BKA und Bundespolizei künftig befugt sein, Daten in IT-Systemen zu erheben, zu löschen oder sogar zu verändern. „Das ist ein qualitativ neuer Eingriff in die Integrität informationstechnischer Systeme. Hier wird eine Schwelle überschritten: Es geht nicht mehr nur um Gefahrenabwehr an der Peripherie, sondern um aktive Eingriffe in laufende Kommunikations- und Datenverarbeitungsprozesse“, warnt Landefeld.

Cybersicherheitsgesetz verankert tiefgreifende Netzsteuerung

In der Begründung des Referentenentwurfs wird ausdrücklich beschrieben, dass Datenverkehr auf polizeilich kontrollierte Systeme – sogenannte Sinkholes – umgeleitet werden kann. Ein staatlich angeordnetes Umlenken von Traffic schafft damit eine technische Infrastruktur, die strukturell geeignet ist, Kommunikationsflüsse zentral zu beeinflussen. Instrumente wie DNS- und Routing-Eingriffe sowie staatlich angeordnete Traffic-Umleitungen sind Bausteine, die bislang vor allem im Kontext von Zensur- und Kontrollregimen diskutiert wurden.

Klaus Landefeld ist Vorstand von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.(Bild:  eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.)
Klaus Landefeld ist Vorstand von eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.
(Bild: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.)

Klaus Landefeld warnt: „Wenn wir solche Mechanismen gesetzlich normalisieren, etablieren wir Instrumente, die strukturell für Inhaltslenkung missbraucht werden könnten und verlieren zugleich an Glaubwürdigkeit in der internationalen Debatte über digitale Freiheitsrechte. Um es einmal deutlich zu sagen: Exakt dieselben Mechanismen und Anordnungsbefugnisse mit identischen, niedrigen Begründungserfordernissen haben wir bisher als Gesetze in Russland oder der Türkei auf allen Ebenen massiv kritisiert. Soll das jetzt die neue Normalität auch bei uns in Deutschland werden?“

Entwurf für NIS2UmsuCG

Die Kernziele des Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie sind:

  • Einführung einheitlicher und EU-weiter Standards für ein hohes Cybersicherheitsniveau.

  • Schutz kritischer Einrichtungen und Verbesserung der Abwehr gegen Cyberangriffe durch strengere Anforderungen, Meldepflichten und Sanktionen.

Wichtige Änderungen von NIS2UmsuCG:

  • Der Anwendungsbereich wird von wenigen Hundert auf rund 29.000 Unternehmen ausgeweitet, die als "wesentliche" oder "wichtige" Einrichtungen gelten, einschließlich Sektoren wie Cloud-Anbieter und Online-Marktplätze.

  • Einführung eines dreistufigen Melderegimes, das die Bürokratie minimiert und die Aufsicht durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erweitert.

  • Erweiterte Sicherheitsanforderungen: Einführung von Risikomanagement-Pflichten für die Geschäftsleitung, die für die Umsetzung der Maßnahmen nach BSI-Standards haftet.

  • Bundesverwaltung: Schaffung eines neuen Bundes-CISO als Koordinator für Cybersicherheit und bestimmte Managementrollen zur Harmonisierung mit nationalen Vorgaben.

Cybersicherheitsgesetz soll Resilienz erhöhen

Für eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. darf Cybersicherheit nicht zum Einfallstor für staatliche Netzlenkung und Systemmanipulation werden. Ziel müsse die Stärkung der Resilienz digitaler Infrastrukturen sein – nicht die Etablierung weitreichender staatlicher Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten im Netz. Der Gesetzgeber sei jetzt gefordert, den Entwurf für das Cybersicherheitsgesetz grundlegend zu überarbeiten und klare, rechtsstaatlich tragfähige Leitplanken einzuziehen.

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