Auf dieser Grundlage entstehen spezialisierte Verwaltungsagenten. Sie beantworten nicht nur Fragen, sondern unterstützen konkrete Aufgabenfolgen: Informationen suchen, Anträge vorbereiten, Daten prüfen, zuständige Stellen identifizieren, Fristen überwachen oder Dokumente erstellen.
Ein Agent begleitet beispielsweise die Gründung eines Unternehmens. Der Unternehmer formuliert zunächst nur sein Vorhaben. Der Agent erkennt, welche Verwaltungsverfahren erforderlich sind, ruft verfügbare Registerdaten ab, prüft Identitäts- und Unternehmensinformationen, ermittelt erforderliche Genehmigungen, füllt Formulare voraus, kontrolliert Unterlagen, fordert fehlende Informationen an und kommuniziert gegebenenfalls mit anderen spezialisierten Verwaltungsagenten. Nur Vorgänge, die eine rechtliche Abwägung, Ermessensentscheidung oder besondere Prüfung erfordern, gelangen zum zuständigen Beamten.
Bürokratieabbau durch KI: In Shenzhen kommen 50 gebündelte Verwaltungsverfahren mit durchschnittlich sieben Prozessschritten, drei Behördengängen und elf Unterlagen weniger aus und sind 13 Tage schneller. Mehr als 29 Millionen Vorgänge wurden bereits von den neuen Verfahren bearbeitet.
(Bild: KI-generiert)
Ein anderes Beispiel ist der Ansatz, Dinge im Gespräch zu erledigen. Bürger beschreiben ihr Anliegen in natürlicher Sprache, der Agent ordnet es einem Verwaltungsprozess zu und begleitet die folgenden Schritte. Besonders bei selten genutzten oder komplizierten Verfahren kann dies die Einstiegshürde senken. Bürger müssen nicht mehr wissen, welche Behörde zuständig oder welches Formular wichtig ist.
In Shenzhen/Futian wurden unter der Bezeichnung AI Xiaofu 43 KI-Agenten als digitale Mitarbeiter eingeführt. Sie unterstützen unter anderem die Dateneingabe und die Bearbeitung von Bürgeranliegen. Nach lokalen Angaben sank der manuelle Eingabeaufwand um 50 Prozent, die Bearbeitung von Bürgeranliegen beschleunigte sich um 70 Prozent, und die Agenten bearbeiteten mehr als zwei Millionen Fälle.
Die Richtung ist klar: Die Verwaltung will von allgemeiner Information zu personalisierter Orientierung und von reaktiver Bearbeitung zu proaktiver Unterstützung übergehen. Der langfristige Gedanke lautet, dass ein Unternehmen nicht jedes Förderprogramm selbst finden, jede Regelung interpretieren und jede zuständige Stelle recherchieren muss. Damit verschiebt sich die Grenze zwischen Digitalisierung und Bürokratieabbau. Ein elektronischer Antrag digitalisiert einen bestehenden Prozess, ein KI-Assistent beschleunigt ihn, und ein Verwaltungsagent kann dagegen den Prozess selbst reorganisieren.
KI baut Bürokratie erst dann wirklich ab, wenn sie nicht nur den Sachbearbeiter schneller macht, sondern Verwaltungsschritte überflüssig macht. China beginnt, künstliche Intelligenz deshalb nicht lediglich auf die bestehende Bürokratie aufzusetzen, sondern Verwaltungsprozesse um Daten, Modelle und zunehmend autonome Agenten herum neu zu organisieren. Aus dem digitalen Amt entsteht schrittweise das agentische Amt. Für Europa liegt die wichtigste Lektion nicht im chinesischen KI-Modell, sondern in einer grundlegenderen Frage: Welche Formulare, Nachweise, Prüfungen, Behördengänge und Prozessstufen wären überhaupt noch erforderlich, wenn eine intelligente Verwaltung vorhandene Informationen selbst zusammenführen und Routinearbeit weitgehend automatisieren könnte?
Europa muss chinesische Verwaltungs-KI weder kopieren noch pauschal ausschließen. Sinnvoll wäre ein strategisches Benchmarking, das nicht nur einzelne Modelle oder Chatbots vergleicht, sondern die gesamte Leistungskette analysiert: Datenintegration, Prozessdesign, technische Architektur, Beschaffung, Betrieb, Datenschutz, menschliche Aufsicht und messbare Wirkung auf Bearbeitungszeiten und Bürgererlebnis. Wo chinesische Anbieter bei Sprachmodellen, Dokumentenverarbeitung, Edge-Hardware, Robotik, Sensorik oder kostengünstigen KI-Komponenten leistungsfähige Angebote machen, sollten europäische Verwaltungen einen regelgebundenen Einkauf grundsätzlich prüfen können – allerdings nur nach unabhängigen Sicherheits-, Datenschutz-, Lieferketten- und Interoperabilitätsprüfungen. Voraussetzung wäre eine modulare Architektur, die proprietäre Abhängigkeiten vermeidet, Datenhoheit in Europa sichert und einen Austausch einzelner Komponenten erlaubt.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Dr. Hans Joachim Fuchs ist geschäftsführender Gesellschafter der Chinabrand IP Consulting GmbH.