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Grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen  Videokonferenzen: Zoom erhält IT-Sicherheitskennzeichen des BSI 

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 1 min Lesedauer

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Zoom, Anbieter einer Software für Videokonferenzen, erhielt vom BSI das IT-Sicherheitskennzeichen – und erfüllt damit grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen.

(Bild:  Zoom)
(Bild: Zoom)

Der Videokonferenz-Dienst Zoom erhielt im Rahmen der diesjährigen Internationalen Funkausstellung (IFA) in Berlin vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) das IT-Sicherheitskennzeichen. Das Kennzeichen hilft Verbrauchern dabei, sich beim Kauf von vernetzten Geräten oder bei der Nutzung digitaler Dienste zu orientieren. Es signalisiert, dass ein Produkt grundlegende IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt. Hersteller und Anbieter können das Kennzeichen aktuell für mobile Endgeräte, smarte Verbrauchergeräte, Breitbandrouter, E-Mail-Dienste sowie für Services für Videokonferenzen beantragen.

Barbara Kluge (BMI), Lena M. Stork (Zoom) und Matthias Intemann (BSI) bei der Übergabe der IT-Sicherheitskennzeichen.(Bild:  BSI)
Barbara Kluge (BMI), Lena M. Stork (Zoom) und Matthias Intemann (BSI) bei der Übergabe der IT-Sicherheitskennzeichen.
(Bild: BSI)

Mindestanforderungen an die Sicherheit

Zoom bekam das IT-Sicherheitskennzeichen für die Dienste „Zoom Workplace Basic“ und „Zoom Workplace Pro“.  Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenz-Diensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor – etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellen-Management, Authentisierungs-Mechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungs-Technologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist. 

Auf der Produktinformationsseite des BSI haben Nutzende die Möglichkeit, aktuelle Informationen zu Updates, Sicherheitseigenschaften und zur Laufzeit des Kennzeichens abzurufen. Der Zugang erfolgt über den QR-Code auf dem Kennzeichen oder über die Website des BSI.

Dort finden Verbraucher auch alle weiteren Informationen zu den bisher gekennzeichneten Produkten. Als erster Anbieter für Videokonferenzen erhielt übrigens die Berliner OpenTalk GmbH im Juli 2024 das IT-Sicherheitskennzeichen.

„Wir gratulieren Zoom zur Erteilung zweier IT-Sicherheitskennzeichen. Der Videokonferenzdienste-Anbieter leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Transparenz bei der IT-Sicherheit von Videokonferenzdiensten und setzt ein klares Zeichen für die Branche, angemessene Sicherheitsanforderungen für Verbraucherinnen und Verbraucher umzusetzen“, so BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser.

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