Das Wachstumschancengesetz wurde am 22. März 2024 in Deutschland eingeführt. In diesem Gesetz sind zahlreiche Änderungen festgehalten, die Auswirkungen auf Unternehmen haben. Das Ziel des Gesetzes besteht darin, die Attraktivität von Deutschland als Wirtschaftsstandort zu erhöhen.
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Es wird erwartet, dass die im Rahmen des Wachstumschancengesetzes beschlossenen Maßnahmen einen positiven Einfluss auf die Liquiditätssituation von Unternehmen haben. Hierdurch soll mehr Kapital für wichtige Investitionen sowie die Entwicklung von innovativen Produkten und Dienstleistungen bereitstehen. Es gibt einige für Unternehmen relevante gesetzliche Änderungen, die sich durch die Einführung des Wachstumschancengesetzes ergeben. Einige neue Regelungen haben positive Auswirkungen, allerdings bringen manche gesetzlichen Vorgaben auch gewisse Herausforderungen mit sich, die es zu berücksichtigen gilt.
Pflicht zur Verwendung von E-Rechnungen
Eine besonders wichtige gesetzliche Änderung, die sich durch das Wachstumschancengesetz ergibt, stellt die Verpflichtung zum Einsatz von elektronischen Rechnungen dar. Diese Pflicht greift ab dem 01.01.2025 und gilt für alle Unternehmen, die Umsätze im B2B-Bereich generieren, unabhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl an Mitarbeitern. Dementsprechend sind auch kleine und mittelständische Unternehmen von dieser Änderung betroffen.
Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass deutsche Unternehmen die digitale Transformation in Angriff nehmen und die unternehmensinternen Prozesse durch die Umstellung auf E-Rechnungen entsprechend digitalisieren. Dabei bringt diese Umstellung einige Vorteile mit sich, die durch die Nutzung elektronischer Rechnungen ermöglicht werden, darunter:
Reduzierung der Kosten durch den Wegfall von Papier und Porto
Geringerer Verwaltungsaufwand durch eine elektronische Archivierung
Reduzierung der Fehleranfälligkeit durch den Ersatz manueller Tätigkeiten durch automatisierte Systeme
Beschleunigung von Rechnungsprozessen durch eine automatisierte Erstellung, Versendung und Verarbeitung von Rechnungen
Im Rahmen dieser vielfältigen Vorteile lassen sich zahlreiche Prozesse innerhalb des Rechnungswesens optimieren, was sich positiv auf die betriebliche Effizienz auswirkt. Zudem werden auf diese Weise die Mitarbeiter entlastet, da sich diese nicht mehr wiederkehrenden Tätigkeiten widmen müssen und sich stattdessen auf strategische Aufgaben konzentrieren können. Um buchhalterische Prozesse durch den Einsatz von E-Rechnungen erfolgreich zu automatisieren, können Unternehmen auf künstliche Intelligenz (KI) setzen.
Wachstumschancengesetz: Höhere Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung
Vor allem kleinen Unternehmen setzt der hohe bürokratische Aufwand in Deutschland zu, da diese lediglich über begrenzte Ressourcen verfügen. Dementsprechend kann die Anhebung der Umsatzgrenze bei der Ist-Besteuerung einen großen Vorteil für Kleinunternehmen darstellen.
Durch das Wachstumschancengesetz müssen Unternehmen einige neue Regelungen beachten.
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Bei der Soll-Versteuerung kommt es direkt nach der erbrachten Leistung zur Abführung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt, was sich negativ auf die Liquiditätssituation auswirkt. Grund hierfür ist, dass der Kunde die in Anspruch genommene Leistung womöglich erst deutlich später bezahlt. Bei der Ist-Besteuerung hingegen müssen Unternehmen erst dann Umsatzsteuer abführen, wenn der Kunde die Leistung auch tatsächlich bezahlt hat. Hierdurch ergibt sich eine Verbesserung der Liquiditätssituation von Unternehmen, sodass viele Betriebe diese Form der Besteuerung bevorzugen.
In der Vergangenheit durften Unternehmen für die Beanspruchung der Ist-Besteuerung einen Umsatz in Höhe von maximal 600.000 Euro erwirtschaften. Durch das Wachstumschancengesetz erhöht sich diese Grenze allerdings auf 800.000 Euro, sodass mehr Betriebe von dieser vorteilhaften steuerlichen Regelung profitieren können.
Wachstumschancengesetz entlastet Kleinunternehmer
Auch Kleinunternehmer werden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes entlastet und müssen in Zukunft weniger bürokratische Hürden überwinden, denn das neue Gesetz sieht vor, dass Kleinunternehmer nicht mehr zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet sind. Bisher musste einmal pro Jahr eine solche Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden, auch wenn Kleinunternehmer grundsätzlich nicht zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichtet sind.
Diese Regelung galt der Kontrolle, damit in Erfahrung gebracht werden konnte, ob die Umsatzgrenzen, bis zu denen Selbstständige die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen können, auch tatsächlich eingehalten werden. Die Abgabe einer Umsatzsteuererklärung ist mit Inkrafttreten des Wachstumschancengesetzes nur noch erforderlich, wenn das Finanzamt diese anfordert.
Stand: 16.12.2025
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Vereinfachung der Buchführung von kleinen Betrieben
Grundsätzlich gilt, dass die Buchführungspflicht für alle deutschen Unternehmen gilt, unabhängig von der Größe des jeweiligen Unternehmens. Kleine Unternehmen werden hier bevorzugt behandelt, da sie die sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nutzen können. Hierbei handelt es sich um eine einfache Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben und die anschließende Verrechnung derselben. In diesem Fall muss keine doppelte Buchführung angefertigt werden, sodass auch die Erstellung einer Bilanz nicht verpflichtend ist. Dementsprechend stellt die EÜR eine erhebliche Reduzierung des bürokratischen Aufwands für kleine Betrieb dar.
Anhebung der Umsatz- und Gewinngrenze
Zur doppelten Buchführung waren bisher alle Unternehmen verpflichtet, die im vorangegangenen Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 600.000 Euro oder einen Gewinn von über 60.000 Euro erwirtschaftet haben. Diese Grenze verschiebt sich durch Einführung des Wachstumschancengesetzes nach hinten, sodass nun ein Gewinn von über 80.000 Euro oder ein Umsatz in Höhe von mehr als 800.000 Euro generiert werden muss, damit eine Umstellung auf die doppelte Buchführung verpflichtend ist. Dementsprechend können mehr Betriebe von der einfacheren Gewinnermittlungsart und somit von einem geringeren bürokratischen Aufwand profitieren.
Im Wachstumschancengesetz sind auch Regelungen inkludiert, die eine höhere Nachhaltigkeit nach sich ziehen sollen. Zu diesen zählen unter anderem steuerliche Vergünstigungen bei Elektrofahrzeugen. Vor der Einführung des neuen Gesetzes konnten Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises ihres Elektrowagens versteuern, wenn dieser sowohl für Geschäftsreisen als auch für private Aktivitäten eingesetzt wurde.
Die Voraussetzung hierfür bestand darin, dass der Bruttolistenpreis die 60.000 Euro nicht überschreiten durfte. Durch das Wachstumschancengesetz wird die Grenze des förderfähigen Bruttolistenpreises auf 70.000 Euro angehoben, sodass eine größere Anzahl an Arbeitnehmern von dieser steuerlichen Vergünstigung profitiert. Die neue Regelung greift für sämtliche Fahrzeuge, deren Anschaffung ab dem 01. Januar 2024 erfolgt.