Die Lohnabrechnung, die früher ein zeitaufwendiger und komplexer Prozess für Unternehmen war, erfährt in jüngster Vergangenheit dank moderner Cloud-Technologie eine umfassende Revolution.
(Quelle: mojo_cp - Adobe Stock)
Die neuen und Cloud-basierten Lohnabrechnungs-Systeme bieten eine transformative Lösung, mit der die Lohnabrechnung deutlich flexibler und effizienter wird. Da sowohl Lohnprofis als auch Mitarbeiter quasi komplett ortsunabhängig auf die Daten zugreifen können, trägt diese Entwicklung dem wachsenden Homeoffice-Trend Rechnung. Selbstverständlich kommen dabei auch Fragen zum Datenschutz und den Herausforderungen bei der Umstellung auf die elektronische Entgeltbescheinigung auf.
Lohnabrechnung: Raus aus dem EDV-Datensilo
In der Vergangenheit war die Lohnabrechnung ein mühsamer Prozess, der eine beträchtliche Menge Zeit und Ressourcen in Anspruch nahm. Papierbasierte Dokumente, manuelle Dateneingabe und zeitraubende Berechnungen gehörten zum Arbeitsalltag der Lohnabrechnung. Mit dem Siegeszug der EDV änderte sich dies ein Stück weit, doch oft blieb es beim Einsatz als reines Hilfsmittel. Neuere Cloud-basierte Anwendungen setzen zu einem viel größeren Maß auf die Prozessautomatisierung, wodurch die Lohnbuchhaltungssoftware als Assistent agieren kann. So findet eine fortschreitende Abkehr von den starren Strukturen der Vergangenheit statt. Dadurch kann die digitale Transformation ihr eigentliches Potenzial endlich entfalten.
Die Geschwindigkeit, mit der diese Systeme Daten verarbeiten können, reduziert nicht nur den Zeitaufwand. Durch die vollautomatische Erfassung und Anpassung von Datensätzen minimiert sich auch das Risiko menschlicher Fehler. Bei der Nutzung von Cloud-Diensten wird die Anschaffung und Integration von teurer Hard- und Software in die bestehende Systemlandschaft weitestgehend überflüssig. Außerdem müssen sich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen durch die Auslagerung weniger Sorgen um die Sicherheit der eigenen digitalen Infrastruktur machen.
Skalierung ohne teure Hardware-Upgrades
Zu den bemerkenswertesten Eigenschaften von Cloud-basierten Lohnabrechnungssystemen zählen ihre Skalierbarkeit sowie die umfassende Flexibilität. In einer Welt, die von ständigem Wandel und unvorhersehbaren Veränderungen geprägt ist, müssen Unternehmen sich möglichst schnell und flexibel anpassen können. Lokale EDV-Datensilos stoßen beispielsweise bei saisonal stark schwankenden Mitarbeiterzahlen schnell an ihre Grenzen oder sind unverhältnismäßig aufwendig zu pflegen.
An diesem Punkt kommen Cloud-Dienste ins Spiel. Diese erlauben in den meisten Fällen eine unkomplizierte Skalierung, während der Funktionsumfang derselbe bleibt. Lediglich die ausschlaggebenden Ressourcen werden bedarfsgerecht und in Echtzeit angepasst. Dies ist besonders bei einem sprunghaften Unternehmenswachstum, saisonalen Schwankungen oder der Einführung neuer Abteilungen nützlich. Die Lohnbuchhaltung wächst und schrumpft in diesen Fällen immer mit.
Zertifizierungen und Normen für mehr Datensicherheit
In einer Ära, in der Datenlecks ein großes wirtschaftliches Risiko darstellen, ist die Frage nach der Sicherheit von Daten in der Cloud besonders relevant. Die Speicherung sensibler Lohndaten außerhalb der unternehmenseigenen Infrastruktur kann berechtigte Bedenken hervorrufen. Doch Cloud-basierte Lohnabrechnungssysteme wurden entwickelt, um genau diese Sorgen zu adressieren und die Datenvertraulichkeit zu gewährleisten. Eine zentrale Säule der Cloud-Sicherheit ist die Verschlüsselung. Bevor Daten in die Cloud übertragen werden, findet eine Verschlüsselung nach aktuellen Standards statt, wodurch unautorisierte Dritte die Informationen nicht mitlesen können. Die Zustellung der Elektronischen Entgeltbescheinigung (EEL), erfolgt daher absolut vertraulich.
Um das Vertrauen in die Sicherheit von Cloud-Lohnabrechnungssystemen weiter zu stärken, unterliegen viele Anbieter strengen Sicherheitsaudits und Zertifizierungen. Die Einhaltung internationaler Sicherheitsnormen wie der ISO 27001 ist ein klares Indiz für die Einhaltung der Branchenstandards. Darüber hinaus sollte jedoch immer auch auf eine zusätzliche DEÜV-Zertifizierung geachtet werden.
Standortunabhängige Zusammenarbeit
Die Einführung von Cloud-basierten Lohnabrechnungssystemen hat nicht nur Auswirkungen auf die internen Prozessabläufe sowie die Datensicherheit, sondern auch auf die Art und Weise, wie Unternehmen arbeiten und kommunizieren. Ein oft angeführter Vorteil ist, dass Cloud-basierte Systeme den Zugriff von jedem Ort aus und zu jeder Zeit ermöglichen. Früher war die Personalbuchhaltung in der Regel an das Büro gebunden – durch die Nutzung von Cloud-Diensten hat sich das geändert. Lohnbuchhalter, Personalabteilungen und Manager können nun von jedem Arbeitsplatz aus auf Lohndaten zugreifen, ganz gleich, ob sie am Büroschreibtisch oder im Zug sitzen. Dadurch gewinnen Geschäftsprozesse an Agilität, was ganz direkte Wettbewerbsvorteile bringen kann. Die neu gewonnene Mobilität erlaubt deshalb auch neue Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen verschiedenen Teams oder Abteilungen.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Herausforderungen bei der Umstellung der Lohnabrechnung
Obwohl die Cloud-basierte Personalbuchhaltung diverse Vorteile birgt, stellt sie viele Unternehmen auch vor Herausforderungen. Die Umstellung von physischen Entgeltbescheinigungen auf eine elektronische Form erfordert beispielsweise oft eine gewisse Eingewöhnungsphase. Außerdem die Unterrichtung von Mitarbeitern und der Personalabteilung. Damit die Vorteile von Cloud-Anwendungen und der EEL zum Tragen kommen, müssen alle involvierten Mitarbeiter das neue System und die geänderten Verfahrensweisen akzeptieren. Bei der elektronischen Übertragung und Speicherung von Lohndaten ist der Datenschutz von größter Bedeutung. Unternehmen müssen deshalb sicherstellen, dass die Vertraulichkeit der Daten mit entsprechenden Maßnahmen durch den Anbieter und die Firma selbst gewährleistet ist. In jedem Fall müssen Unternehmen die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllen.