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Marktuntersuchungen zu Cloud-Computing-Diensten Digital Markets Act: EU-Kommission nimmt AWS und Azure ins Visier

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

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Die EU-Kommission möchte Cloud-Dienste in einem fairen, offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld. Daher prüft sie, ob auch Amazon Web Services und Microsoft Azure unter den Digital Markets Act (DMA) fallen.

(Bild:  © Sidney vd Boogaard/stock.adobe.com)
(Bild: © Sidney vd Boogaard/stock.adobe.com)

Cloud Computing ist mittlerweile das Rückgrat vieler IT-Dienste und für die Entwicklung der künstlichen Intelligenz von entscheidender Bedeutung. Um Innovation, Vertrauen und die Autonomie Europas zu fördern, müssten „Cloud-Dienste in einem fairen, offenen und wettbewerbsorientierten Umfeld angeboten werden“, so die EU-Kommission. Aus diesem Grund nimmt die EU nun die Cloud-Angebote von Amazon Web Services und Microsoft Azure genauer unter die Lupe. Die Europäische Kommission hat daher mehrere Marktuntersuchungen im Rahmen des Digital Markets Act eingeleitet.

„Cloud-Computing-Dienste sind für die Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz Europas von entscheidender Bedeutung. Wir wollen, dass dieser strategische Sektor unter fairen, offenen und wettbewerbsfähigen Bedingungen wächst“, erklärt Teresa Ribera, Executive Vice-President for Clean, Just and Competitive Transition der EU-Kommission.

DIGITAL MARKETS ACT (DMA)

Der Digital Markets Act ist eine Regulierung der Europäischen Union, die unter anderem die Marktmacht verschiedener Großkonzerne im digitalen Bereich kontrollieren soll.

Die Regulierung soll für einen wettbewerbsfähigen und fairen Markt im digitalen Sektor sorgen. Sie identifiziert große digitale Plattformen, sogenannte Gatekeeper, die eine wichtige Schnittstelle zwischen Unternehmen und Nutzern darstellen, und legt ihnen Verpflichtungen auf und verbietet bestimmte unlautere Praktiken. Selbst wenn eine Plattform die im DMA festgelegten Schwellenwerte für Größe, Nutzerzahl oder Marktposition nicht erreicht, kann die EU-Kommission untersuchen, ob der Anbieter als Gatekeeper eingestuft werden sollte.

Fallen AWS und Azure unter den DMA?

Im Rahmen von zwei Untersuchungen soll geprüft werden, ob Amazon und Microsoft für ihre Cloud-Computing-Dienste Amazon Web Services und Microsoft Azure gemäß dem DMA als sogenannte Gatekeeper eingestuft werden sollten. 

Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Cloud-Dienste AWS und Azure wichtige Gatekeeper sind, dann würden die Cloud-Computing-Dienste in die Liste der zentralen Plattformdienste aufgenommen werden. Die Unternehmen hätten dann ein halbes Jahr Zeit, um die Anforderungen des DMA zu erfüllen.

Eine weitere Prüfung der EU-Kommission soll herausfinden, ob der DMA Praktiken, die den Wettbewerb und die Fairness im Cloud-Computing-Sektor in der EU einschränken könnten, wirksam bekämpfen kann. Hierfür werden etwa die Interoperabilitäten zwischen Cloud-Computing-Diensten oder potenzielle vertragliche Ungleichgewichte genauer unter die Lupe genommen.

Die Untersuchungen der EU-Kommission sollen innerhalb der kommenden zwölf Monaten abgeschlossen werden.

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