Eine Umfrage des TÜV-Verbands zeigt: Die Nutzung von KI in der Arbeitswelt gewinnt stark an Bedeutung. Vier von fünf suchen mit Hilfe von KI nach Informationen, fast jeder zweite erstellt Texte und jeder zehnte programmiert. Mitarbeiter nutzen die Technologie aber häufig ohne interne Vorgaben oder ausreichende Qualifikation.
KI-Nutzung wird zum Standard: 45 Prozent der Erwerbstätigen nutzen KI bereits im Arbeitsalltag. 60 Prozent erwarten in fünf Jahren eine wichtige Rolle von KI. Am häufigsten wird KI für die Informationssuche (78 %), Texterstellung (46 %) und Ideenfindung (41 %) genutzt. Verunsicherung und neue Anforderungen: Ein Drittel der Befragten hält die eigene Tätigkeit für (teilweise) ersetzbar, die meisten erwarten allerdings Veränderungen in der Arbeitswelt. Wichtig werden unter anderem effizientes Prompting, Einordnung und kritische Prüfung der Ergebnisse. Fehlende Regeln und Weiterbildung bremsen KI-Nutzung: 32 Prozent der Befragten berichten von KI-Vorgaben im Unternehmen, bei 54 Prozent gibt es keine Regeln. Nur 38 Prozent der Mitarbeiter, die KI im Arbeitsalltag nutzen, haben sich auch weitergebildet.
KI in der Arbeitswelt wird zur neuen Normalität. Aktuell nutzen 45 Prozent der Erwerbstätigen künstliche Intelligenz im Job. Das zeigt eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.005 Personen ab 16 Jahren, darunter 587 Erwerbstätige. Demnach erwarten 60 Prozent der befragten Beschäftigten, dass KI in fünf Jahren eine große oder sehr große Rolle für ihre berufliche Tätigkeit spielen wird. Im Vorjahr lag dieser Wert noch bei 53 Prozent – ein Plus von sieben Prozentpunkten.
KI in der Arbeitswelt erfordert aktive Steuerung der Unternehmen
Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands, erklärt: „Künstliche Intelligenz wird zum festen Bestandteil der Arbeitswelt. Der Wandel betrifft nicht nur einzelne Aufgaben, sondern ganze Arbeitsprozesse. Unternehmen müssen den Einsatz von KI deshalb aktiv steuern, klare Regeln schaffen und ihre Beschäftigten auf die neuen Anforderungen vorbereiten.“
Laut Umfrage nutzen 78 Prozent der Erwerbstätigen KI, um nach Informationen zu suchen, 46 Prozent, um Texte zu erstellen oder zu verbessern, 41 Prozent, um neue Ideen zu entwickeln und 19 Prozent, um Bilder oder Videos zu erstellen. Seltener sind komplexere Anwendungen wie die Durchführung von Berechnungen (13 Prozent), die Erstellung von Code (11 Prozent) oder die Analyse von Datensätzen mit Hilfe von KI (10 Prozent).
Ein Drittel sieht eigenen Job durch KI gefährdet
Laut den Ergebnissen der Umfrage geht mit der wachsenden Bedeutung von KI auch Verunsicherung einher. Ein Drittel der Erwerbstätigen geht davon aus, dass die eigene Tätigkeit vollständig oder teilweise durch generative KI ersetzt werden kann. Die Mehrheit von 65 Prozent rechnet jedoch nicht mit einem vollständigen Ersatz, sondern vor allem mit Veränderungen durch KI in der Arbeitswelt. Aufgaben werden zunehmend durch KI unterstützt, beschleunigt oder in Teilen automatisiert.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an die Beschäftigten, beispielsweise bei der Formulierung von Eingaben (Prompting), der Einordnung von Ergebnissen und der kritischen Prüfung von Inhalten. Auffällig ist ein Unterschied zwischen den Geschlechtern: Männer halten ihre Tätigkeit mit 36 Prozent häufiger für ersetzbar als Frauen mit 29 Prozent. Bühler ist überzeugt: „Das zeigt, dass die Auswirkungen von KI im Job sehr unterschiedlich wahrgenommen werden. Wie stark sich Beschäftigte durch KI bedroht sehen, hängt vom jeweiligen Tätigkeitsfeld, den konkreten Aufgaben und dem beruflichen Umfeld ab.“
KI in der Arbeitswelt erfordert Regeln und Qualifizierung der Mitarbeiter
Generative KI ist in den meisten Bereichen des Arbeitsalltags angekommen – oftmals schneller, als Arbeitgeber dafür klare Strukturen schaffen. Nur 32 Prozent der abhängig Beschäftigten geben an, dass es bei ihnen konkrete Vorgaben für den Einsatz von KI gibt. Ein explizites Verbot ist mit lediglich fünf Prozent die Ausnahme. Auf der anderen Seite sagt mehr als die Hälfte der Beschäftigten (54 Prozent), dass es weder Regeln noch ein Verbot gibt. Acht Prozent können die Frage nicht beantworten. „Vielen Beschäftigten fehlt es an einer verbindlichen Orientierung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Hier müssen Arbeitgeber mit klaren Vorgaben für den Einsatz von KI nachlegen“, so Bühler.
Dr. Joachim Bühler ist Geschäftsführer des TÜV-Verbands.
(Bild: TÜV-Verband e.V.)
Wo klare Regeln fehlen, bleibt häufig auch die Qualifizierung auf der Strecke. Der Einsatz von KI in der Arbeitswelt erfolgt damit oft ohne systematische Vorbereitung. Nur 38 Prozent derjenigen, die beruflich KI nutzen, haben sich dafür weitergebildet. Davon greifen 30 Prozent auf kostenfreie Angebote oder selbstorganisiertes Lernen zurück, beispielsweise über Tutorials, Videos oder Podcasts. Nur 8 Prozent nutzen kostenpflichtige Weiterbildungsangebote wie Seminare oder Workshops. Werden solche Angebote genutzt, übernimmt in den meisten Fällen (82 Prozent) der Arbeitgeber die Kosten. Knapp ein Fünftel der Beschäftigten (19 Prozent) trägt die Weiterbildungskosten allerdings selbst. Bühler erklärt dazu: „In Sachen KI-Weiterbildung ist Deutschland immer noch ein Entwicklungsland. Viele Arbeitgeber haben beim Einsatz von KI die passenden Rahmenbedingungen noch nicht geschaffen. Es reicht nicht, dass Mitarbeitende die Technologien nutzen, sie müssen auch wissen, wie sie dies sicher und verantwortungsvoll tun. Arbeitgeber müssen hier nachsteuern.“
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Viele Arbeitgeber haben beim Einsatz von KI die passenden Rahmenbedingungen noch nicht geschaffen. Es reicht nicht, dass Mitarbeiter die Technologien nutzen, sie müssen auch wissen, wie sie dies sicher und verantwortungsvoll tun.
KI in der Arbeitswelt: Begrenztes Vertrauen in die Ergebnisse
61 Prozent der befragten Beschäftigten erwarten eine große oder sehr greoße Bedeutung von KI im Arbeitsalltag.
(Bild: TÜV-Verband e.V.)
Trotz wachsender Nutzung wird generativer KI in der Arbeitswelt nicht blind vertraut. Die Qualität der Ergebnisse hängt aus Sicht der Nutzer stark davon ab, wie präzise die jeweilige Aufgabe formuliert wird (88 Prozent). Gleichzeitig geben 69 Prozent an, dass sie Ergebnisse überprüfen oder ergänzen müssen. Mehr als die Hälfte bemängelt fehlende Quellen (56 Prozent) oder unzureichend konkrete Ergebnisse, die nachbearbeitet werden müssen (55 Prozent).
31 Prozent berichten zudem von fehlerhaften, falschen oder veralteten Inhalten. „KI ist ein leistungsfähiges Werkzeug, das aber richtig eingesetzt werden muss. Die Ergebnisse wirken oft plausibel, sind aber nicht automatisch verlässlich. Mit der Verbreitung von KI in der Arbeitswelt wächst die Verantwortung im Umgang mit den Ergebnissen. Gerade im beruflichen Kontext müssen Inhalte kritisch geprüft und eingeordnet werden“, lautet das Fazit von Bühler.
Zur Methodik der Studie: Grundlage der Angaben zur Nutzung von KI in der Arbeitswelt ist eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des TÜV-Verbands unter 1.005 Personen ab 16 Jahren, darunter 587 Erwerbstätige. Die Befragung wurde vom 20. bis 26. Oktober 2025 durchgeführt. Die Fragen lauteten: „Welche Rolle wird Künstliche Intelligenz Ihrer Einschätzung nach in fünf Jahren für Ihre berufliche Tätigkeit spielen?“, „Ist Ihre berufliche Tätigkeit durch generative KI vollständig oder teilweise ersetzbar?“, „Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber konkrete Vorgaben oder ein Verbot für den Einsatz von generativer KI?“, „Nutzen Sie generative KI für berufliche Zwecke?“, „Haben Sie sich für die berufliche Nutzung von generativer KI weitergebildet?“, „Inwieweit stimmen Sie Aussagen zur Qualität der Ergebnisse generativer KI zu?“.
Der TÜV-Verband e.V. vertritt die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördert den fachlichen Austausch der Mitglieder. Der TÜV-Verband setzt sich für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung.