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Regulatorik zur KI KI-Verordnung: Zwischen Verdrängung und Handlungsdruck

Ein Gastbeitrag von David Pfau 2 min Lesedauer

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Seit dem 2. Februar 2025 sind zentrale Vorschriften der europäischen KI-Verordnung (KI-VO) anwendbar. Hierzu zählen insbesondere die Pflicht zur Sicherstellung von KI-Kompetenz gemäß Art. 4 KI-VO sowie das Verbot bestimmter KI-Praktiken, die ein unannehmbares Risiko darstellen.

(Bild:  © Alexander Limbach/stock.adobe.com)
(Bild: © Alexander Limbach/stock.adobe.com)

Ein Jahr nach dem Inkrafttreten der ersten Phase der Anwendbarkeit ist die Lage im Mittelstand ambivalent. Während einzelne Unternehmen intensiv an Kompetenzaufbau, Verantwortungszuordnung und Risikobewertung gearbeitet haben, hat sich ein erheblicher Teil bislang kaum strukturiert mit den neuen Vorgaben auseinandergesetzt. KI wird genutzt – die regulatorischen Fragen zur KI-Verordnung jedoch häufig vertagt. Dabei ist KI-Kompetenz keine formale Nebenpflicht, sondern ein Organisations- und Managementthema: Wer KI zielführend einsetzen will, muss deren Funktionsweise, Grenzen und regulatorische Einordnung zumindest in Grundzügen beurteilen können – auf operativer wie auf Leitungsebene.

KI-Verordnung: Klassifizierung und Kompetenzaufbau

Im ersten Jahr stand vor allem der systematische Kompetenzaufbau im Mittelpunkt. Unternehmen mussten klären, wann die Verordnung überhaupt greift, ob sie als Anbieter oder Betreiber agieren und welcher regulatorischen Risikostufe ihre Anwendungsfälle zuzuordnen sind. Diese Fragen sind keine Formalien. Sie entscheiden über Pflichten, Haftungsrisiken und strategische Spielräume. Gleichzeitig wird häufig übersehen: Die KI-Verordnung ist nicht isoliert zu betrachten. Sie überlagert bestehende Rechtsrahmen wie DSGVO, Urheber- sowie Haftungsrecht. Wer KI einsetzt, bewegt sich weiterhin in einem komplexen Geflecht regulatorischer Anforderungen. Bestehende Pflichten verschwinden nicht, nur weil nun eine spezielle KI-Regulierung existiert.

KI-Verordnung: Hochrisiko und operative Pflichten

Mit Blick nach vorn verschärft sich der Handlungsdruck. Ab dem 2. August 2026 gelten umfassende Pflichten insbesondere für Anbieter und nachgelagert auch für Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen. Risikomanagement, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht – all das wird verbindlich. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt von der Wissensaneignung hin zur institutionellen Verankerung von Verantwortung. Kompetenz muss in Prozesse, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen übersetzt werden.

Allerdings konzentriert sich die regulatorische Schwere auf besonders regulierte Systeme. Nicht jede KI fällt darunter. Wer jedoch vorschnell Entwarnung gibt, verkennt die komplexen Abgrenzungen und bestehende Transparenzpflichten. So greifen etwa Kennzeichnungspflichten nach Art. 50 der KI-Verordnung für synthetische Medieninhalte – ein operatives Thema für Marketing und Kommunikation mit Reputations- und Haftungsdimension.

Organisation und Qualifizierung sind jetzt entscheidend

Die eigentliche Herausforderung liegt daher weniger im Paragrafenstudium als in der organisatorischen Umsetzung. Einzelne Rechtsgutachten oder punktuelle Technik-Workshops reichen nicht aus. Ziel muss es sein, die technische, rechtliche und strategische Perspektive zusammen zu bringen und nicht isoliert zu betrachten.Wer jetzt gezielt KI-Kompetenz aufbaut und klare Governance-Strukturen etabliert, gewinnt Entscheidungs- und Investitionssicherheit, reduziert operative Reibungsverluste und schafft die Grundlage für eine skalierbare KI-Nutzung. 

Wer abwartet, riskiert operative Überraschungen und unnötige Konflikte mit Aufsichtsbehörden oder Geschäftspartnern. Selbst wenn einzelne Fristen noch nach hinten verschoben werden sollten (Stichwort: Digitaler Omnibus für KI), ändert sich hieran nichts. Nach einem Jahr der Orientierung endet die Schonfrist. Jetzt entscheidet sich, ob Unternehmen KI als strategisches Instrument unter klaren Spielregeln einsetzen – oder regulatorisch getrieben reagieren müssen.

David Pfau
ist Geschäftsführer der conreri digital development GmbH in Hamburg und berät zu regulatorischen Fragen der Digitalwirtschaft. Mit dem Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. entwickelt er gemeinsam Weiterbildungen in KI wie den „AI Officer“ und das E-Learning „AI Basic“.

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