Der Bayerische Landtag hat am 20. Juli mit dem Bayerischen Digitalgesetz das erste seiner Art in Deutschland beschlossen. Es schafft erstmals rechtliche Rahmenbedingungen für die Digitalisierung. Ziel ist es, dass Bürger und Unternehmen digitale Angebote sicher nutzen können.
(Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Digitales)
Das von der Bayerischen Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, vorgelegte Digitalgesetz gliedert sich in drei wesentliche Kernpunkte: Es legt erstens die allgemeinen Ziele und Grundsätze für der Digitalisierung im Freistaat Bayern fest. Daran werden sich zukünftig die staatlichen Bemühungen orientieren. Es verankert zweitens die Digitalrechte von Bürgerinnen und Bürgern und von den Unternehmen im Freistaat. Dazu gehört beispielsweise der Anspruch auf die Nutzung von digitalen Diensten im Austausch mit Behörden. Und schließlich hilft es den Kommunen durch ein neues Kompetenzzentrum (Anstalt des öffentlichen Rechts) dabei, ihren Bürgerinnen und Bürgern nutzerfreundliche und unkomplizierte digitale Serviceleistungen anzubieten.
Die Digitalministerin Judith Gerlach erklärte hierzu: „Unser bayerischer Anspruch ist es, den digitalen Wandel auch rechtlich voranzutreiben. Wir lassen die Digitalisierung nicht auf uns niederprasseln, nehmen die Zukunft nicht als gegeben hin, sondern gestalten sie aktiv mit. Den ersten Schritt haben wir mit unserer High-Tech-Agenda getan, jetzt folgt das Digitalgesetz. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen, damit alle Menschen von den Vorteilen der Digitalisierung profitieren. Das Digitalgesetz ermöglicht Fortschritt, Innovationen in Wirtschaft und Wissenschaft, fördert den Staat auf allen Ebenen und macht unsere Verwaltung fit für unsere moderne Gesellschaft.“
(Judith Gerlach ist bayerische Staatsministerin für Digitales. (Bild: Bayerisches Staatsministerium für Digitales))
Mehr Mittel für schnellere Verwaltungsdigitalisierung
Judith Gerlach konnte Ende Juni ihre Forderung nach einer Aufstockung der finanziellen Mittel für eine beschleunigte Verwaltungsdigitalisierung beim durchsetzen. Auf Betreiben von Bayern finanziert das Bundesinnenministerium jetzt die flächendeckende Umsetzung besonders wichtiger Verwaltungsleistungen auch für das Jahr 2023. Zu den besonders wichtigen Verwaltungsleistungen zählen beispielsweise die Ummeldung einer Wohnadresse oder die An- und Abmeldung eines Autos. Diese sollen nun schneller flächendeckend digital zur Verfügung stehen.
Am Rande der Sitzung des IT-Planungsrats von Bund und Ländern in Berlin forderte Gerlach gleichzeitig mehr Tempo bei der Umsetzung: „Die Bürgerinnen und Bürger wollen heute genauso einfach und bequem mit ihrer Behörde kommunizieren, wie sie das aus der Privatwirtschaft kennen. Das zu erreichen, ist unser Ziel. Deshalb brauchen wir auch über 2023 hinaus dringend eine Perspektive für die Folgejahre. Der Bund darf die Kosten für die so wichtige Verwaltungsdigitalisierung nicht auf die Länder abwälzen.“
Digitalisierung von Verwaltungsdienstleitungen bis Ende 2022
Hintergrund der Forderung der Ministerin ist die aktuelle Debatte um das Onlinezugangsgesetz (OZG). Dieses Bundesgesetz schreibt die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleitungen bis Ende 2022 fest. Mit der Priorisierung wichtiger Leistungen soll dabei die Geschwindigkeit der flächendeckenden Umsetzung erhöht werden. Bislang war die Finanzierung nur bis Ende 2022 zugesagt. Zur OZG-Umsetzung fordert Gerlach zudem den Abbau bürokratischer Hürden. So sollte der Bund künftig Finanzhilfen für gesamtstaatlich besonders bedeutsame Investitionen von Ländern und Kommunen bereitstellen können. Das ist derzeit aufgrund der föderalen Zuständigkeiten nicht möglich. Für die Finanzierung der OZG-Umsetzung in den Ländern sind ausschließlich die Bundesländer selbst zuständig. Gerlach sagte: „Bayern ist gern bereit, eine erforderliche Änderung des Grundgesetzes mitzutragen.“ (sg)
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