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Recht Musik in Social-Media-Beiträgen: Wenn ein Song zur fünfstelligen Falle wird

Ein Gastbeitrag von Tim Kniepkamp 2 min Lesedauer

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Ein Instagram-Post mit flotter Musik im Hintergrund – und schon drohen Forderungen im fünfstelligen Bereich. Musik in Social-Media-Beiträgen kann ganz schnell teuer werden. So schützt man sich und reagiert bei einer Abmahnung richtig.

(Bild:  © blackboard/stock.adobe.com)
(Bild: © blackboard/stock.adobe.com)

EXECUTIVE SUMMARY

Das Problem: Viele Unternehmen glauben, ein Song auf Social Media dürfe automatisch kommerziell genutzt werden. Doch In-App-Musik ist nicht automatisch für Firmen lizenziert.

Die Kosten: Die Nutzung unlizenzierter Songs kann vier- bis fünfstellige Summen pro Post kosten.

Der Hebel: Prävention ist der beste Schutz. Daher sollte man bei der Nutzung von Musik unbedingt auf die Lizenz achten.

Das Risiko: Unsicherheit durch fehlende einheitliche Rechtsprechung.

Um direkt mit einem Irrtum aufzuräumen: Einen Song auf Instagram oder TikTok zu sehen, bedeutet nicht automatisch, ihn kommerziell nutzen zu dürfen. Die Plattformen lizenzieren Musik nur für die private Nutzung, weil sie dazu gesetzlich verpflichtet sind. Gewerbliche Nutzer haften, wenn sie keine eigene Lizenz erwerben. Diese Regelung betrifft jeden geschäftsmäßigen Kanal.

Es ist eine natürliche Reaktion, den Beitrag direkt zu löschen. Doch: Das Entfernen stoppt nur den Verstoß. Das macht die Rechtsverletzung nicht ungeschehen.

Tim Kniepkamp, Jurist und Mitgründer von Suitcase

Der entscheidende Faktor: Geschäftsmäßigkeit

Zur rechtlichen Grenze zwischen privat und gewerblich: Die Schwelle für eine geschäftsmäßige Nutzung von Social Media ist sehr niedrig. Sie brauchen kein eingetragenes Gewerbe. In der Rechtsprechung reicht es aus, ein Produkt zu empfehlen oder einen Shop zu verlinken. Ein klares Kriterium ist die Impressums-Pflicht. Wer ein Impressum hat (oder haben müsste), handelt gewerblich und haftet in vollem Umfang. In unserer Praxis erleben wir Textilunternehmen, Handwerksbetriebe und Onlineshops.

Löschen: Erster Impuls ist keine Lösung

Es ist eine natürliche Reaktion, den Beitrag direkt zu löschen. Doch: Das Entfernen stoppt nur den Verstoß. Das macht die Rechtsverletzung nicht ungeschehen. Und die Musiklabels verfolgen diese Verstöße zunehmend. Die Anwälte können Ihren Beitrag mit Archiv-iensten sichern. Für Social Media gibt es keine einheitliche Preistabelle. Die Entschädigung richtet sich nach der Lizenz-Analogie: Was hätte eine Lizenz für den Beitrag gekostet? Dabei spielen die Dauer der Nutzung, die Follower des Kontos und die Aufrufe des Beitrags eine Rolle. Die Forderungen reichen von vierstelligen bis mittleren fünfstelligen Beträgen pro Beitrag. Eine (gefestigte) Rechtsprechung gibt es noch nicht.

Schlichtung: Der Ausweg ohne Gericht

Wenn Sie eine Abmahnung im Briefkasten finden, bewahren Sie Ruhe. Lassen Sie sich (anwaltlich) beraten. Sie brauchen es nicht auf Gerichtsverfahren ankommen lassen, sondern auf eine außergerichtliche Einigung setzen. So verhindern Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Anwaltskosten vom Musiklabel müssen Sie nicht übernehmen. Damit schließen Sie den Rechtsstreit in wenigen Tagen ab.

Der beste Schutz? Prävention

  • Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Rechtslage auf.
  • Nutzen Sie nur Musik, die für kommerzielle Beiträge freigegeben ist.
  • Setzen Sie bei Unklarheiten auf Voice Content.

Musik – Social Media – Recht – AbmahnungTim Kniepkamp
ist Jurist und Mitgründer des Münchner Legal-Tech-Start-ups Suitcase.

Bildquelle: Suitcase

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