KI kann Steuerteams entlasten, aber nicht ihre Verantwortung übernehmen, sagt Vertex-CEO Chris Young. Entscheidend sind für ihn verlässliche Daten, Transparenz und Kontrollen, die mit der Automatisierung wachsen.
Steuerprozesse bestehen aus mehr als Steuerberechnung: KI kann Informationen zusammenführen, Abläufe erklären und Auffälligkeiten erkennen. Die fachliche Beurteilung soll aber beim Menschen bleiben.
Regulatorische Vorgaben verändern die Systeme: E-Rechnung und digitale Meldepflichten zwingen Unternehmen dazu, ERP- und Transaktionsflüsse genauer zu prüfen.
Automatisierung braucht abgestufte Kontrollen: Unternehmen sollten KI schrittweise mehr Aufgaben übertragen – und zugleich festlegen, wie sie Empfehlungen prüfen und die Nutzung bei Fehlern zurückstufen.
Sie kommen aus der Technologie- und Cybersicherheitsbranche. Was wird aus Ihrer Sicht bei der KI-Governance im Steuerwesen am häufigsten falsch eingeschätzt?
Chris Young: Ich möchte nicht für Steuerfachleute sprechen oder behaupten, ich wüsste, was sie falsch machen. Was ich aber sagen kann: Vertrauen ist eine zentrale Voraussetzung dafür, dass Menschen neue Technologien annehmen.
Im Vergleich zu Bereichen wie Kundenservice oder Softwareentwicklung ist das Steuerwesen bei der Einführung von KI bislang eher zurückhaltend. Das ist nachvollziehbar. Steuerverantwortliche müssen darauf vertrauen können, dass die eingesetzten Systeme zuverlässig arbeiten. Bei der Steuerberechnung muss das Ergebnis stimmen. Auch bei der Rechnungsstellung und bei weiteren Arbeitsschritten müssen sich die Nutzer auf die zugrunde liegende Technologie verlassen können.
Das gilt ebenso für KI. Steuerteams müssen Vertrauen in die Antworten und Empfehlungen eines Systems haben – und in die Daten, auf denen diese beruhen. Datensicherheit und Datenschutz gehören deshalb zu den Grundlagen. Hinzu kommt Transparenz: Nutzer müssen nachvollziehen können, was die KI tut, und ihre Ergebnisse prüfen können. Sie müssen sehen können, wie ein Ergebnis zustande gekommen ist und ob es sich auditieren lässt. Für uns ist das ein wichtiger Teil der Entwicklung: Wir wollen KI-Funktionen bereitstellen, deren Arbeit für Kunden sichtbar und überprüfbar ist.
Ich sehe KI als Unterstützung in verschiedenen Teilen des Prozesses, aber nicht als Ersatz für die regelbasierte Steuerermittlung. Wenn eine Empfehlung dem Urteil eines Steuerexperten widerspricht, muss dieser die Möglichkeit haben, die Empfehlung zu prüfen und die Entscheidung selbst zu treffen.
Chris Young, CEO von Vertex
Frankreich führt verpflichtende E-Rechnungen schrittweise ein, in Deutschland stehen weitere Fristen an und die EU treibt mit ViDA die digitale Berichterstattung voran. Ist Vertex noch auf periodische Compliance ausgerichtet – oder bereits auf die einzelne Transaktion?
Chris Young: Wir haben uns in Richtung transaktionsbezogener Prozesse entwickelt. Das ist ein wichtiger Teil dessen, was wir heute am Markt anbieten. Wir arbeiten eng mit bestehenden und neuen Kunden zusammen, um sie bei den Vorgaben in Frankreich und bei weiteren nationalen Anforderungen zu unterstützen.
Auch in Deutschland bereiten sich Unternehmen auf die nächsten Schritte vor. Zugleich beobachten internationale Konzerne Anforderungen in weiteren Ländern. Spanien ist für viele europäische multinationale Unternehmen ein wichtiges Thema. Auch Vorgaben im Nahen Osten stehen auf ihrer Agenda. In Lateinamerika wiederum sind fortlaufende Transaktionskontrollen und elektronische Rechnungsprozesse in mehreren Märkten seit Jahren etabliert – etwa in Mexiko, Brasilien und Argentinien.Auch in Deutschland bereiten sich Unternehmen auf die nächsten Schritte vor. Zugleich beobachten internationale Konzerne Anforderungen in weiteren Ländern. Spanien ist für viele europäische multinationale Unternehmen ein wichtiges Thema. Auch Vorgaben im Nahen Osten stehen auf ihrer Agenda. In Lateinamerika wiederum sind fortlaufende Transaktionskontrollen und elektronische Rechnungsprozesse in mehreren Märkten seit Jahren etabliert – etwa in Mexiko, Brasilien und Argentinien.
Für global tätige Unternehmen ist das eine komplexe Aufgabe: Sie müssen Anforderungen in verschiedenen Ländern erfüllen, die sich nicht immer gleichen. Wir unterstützen sie dabei, diese Vorgaben in ihren Abläufen und Systemen abzubilden. Das betrifft nicht nur Europa, sondern Märkte weltweit.
Sie sagen, KI solle manuelle Arbeit verringern, aber nicht die regelbasierte Steuerberechnung ersetzen. Wo verläuft diese Grenze? Was sollte passieren, wenn eine KI-Empfehlung dem Urteil eines Steuerexperten widerspricht?
Chris Young: Die Steuer-Compliance ist ein Prozess mit vielen Schritten. Die Ermittlung und Berechnung der Steuer sind wichtige Bestandteile, aber nicht die einzigen. Hinzu kommen etwa Rechnungsstellung, Abstimmung, Abschlussarbeiten, Rückerstattungsprüfungen und Betriebsprüfungen.
Steuersysteme und elektronische Rechnungsnetzwerke bilden wichtige Grundlagen. Trotzdem müssen Beschäftigte in vielen Unternehmen Informationen aus unterschiedlichen Quellen zusammenführen und verstehen, was im Prozess geschehen ist. Hier kann KI helfen: Sie kann Fragen beantworten, Abläufe erklären und Informationen so aufbereiten, dass Fachleute sie analysieren und beurteilen können. Sie kann auch einzelne Aufgaben übernehmen.
Die fachliche Verantwortung und das Urteil müssen jedoch beim Menschen bleiben. Das ist eine wichtige Unterscheidung. Bei der Steuerberechnung muss das Ergebnis verlässlich sein – nicht nur in den meisten Fällen. Es darf nicht bloß geschätzt werden. Deshalb sehe ich KI als Unterstützung in verschiedenen Teilen des Prozesses, aber nicht als Ersatz für die regelbasierte Steuerermittlung. Wenn eine Empfehlung dem Urteil eines Steuerexperten widerspricht, muss dieser die Möglichkeit haben, die Empfehlung zu prüfen und die Entscheidung selbst zu treffen.
DER GESPRÄCHSPARTNER
Chris Young ist seit November 2025 CEO von Vertex. Zuvor war er in leitenden Positionen in der Technologie- und Cybersicherheitsbranche tätig. Er führte McAfee als CEO und begleitete die Ausgliederung des Unternehmens aus Intel. Von 2020 bis Anfang 2025 arbeitete er bei Microsoft, wo er sich unter anderem mit KI-Partnerschaften befasste. Zu seinen früheren Stationen zählen Cisco, EMC, VMware und Intel.
(Bild: Vertex)
Wenn KI zunehmend Auffälligkeiten erkennt, die Menschen früher manuell entdeckt haben: Wird der menschliche Prüfer dann nicht selbst zum schwächsten Glied – statt zur letzten Schutzinstanz?
Chris Young: Menschen prüfen und beurteilen heute bereits Ergebnisse. Zugleich übernehmen sie Aufgaben, die KI künftig teilweise unterstützen oder erledigen kann. Das ändert nichts daran, dass Menschen weiterhin für ihre Entscheidungen und fachlichen Urteile verantwortlich sein müssen.
Diese Verantwortung gibt es heute und sie wird auch in Zukunft bestehen. KI kann Anomalien erkennen, Informationen zusammentragen oder Empfehlungen geben. Die Entscheidung darüber, wie damit umzugehen ist, bleibt beim Menschen.
Ich glaube nicht, dass KI den Menschen dadurch automatisch zum schwächsten Glied macht. Im Gegenteil: Sie kann helfen, Abläufe zu verbessern und weitere Fehlerquellen aufzudecken. Wenn Unternehmen solche Probleme früher erkennen und beheben, kann das System effizienter und verlässlicher werden. Ziel sollte sein, Menschen bei ihrer Arbeit besser zu unterstützen – nicht, ihre Urteilskraft zu ersetzen.
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.