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Reform der Digitalregulierung

Digitaler Omnibus: Chance für mehr Transparenz bei Digitalgesetzen

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TÜV-Verband: Digitaler Omnibus – ein Schritt in die richtige Richtung

Für den TÜV-Verband ist der Vorschlag „digitaler Omnibus“ ein Schritt in die richtige Richtung. Neben der Konsolidierung des europäischen Datenrechts bringt das Reformpaket vor allem Nachschärfungen bei der europäischen KI-Verordnung („AI Act“), um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und Vereinfachungen zu ermöglichen. Der TÜV-Verband begrüßt vor allem, dass die Verfahren zur Benennung unabhängiger Prüfstellen für die Prüfung von Hochrisiko-KI-Systemen vereinfacht werden sollen. Noch ist allerdings weiterhin unklar, wie genau die behördliche Benennung erfolgen soll. Dies gilt insbesondere für diejenigen Produkte, welche bereits heute einer verpflichtenden Drittprüfung unterliegen wie Medizinprodukte.

Johannes Kröhnert ist Leiter Büro Brüssel beim TÜV-Verband.(Bild:  TÜV-Verband/Tobias Koch)
Johannes Kröhnert ist Leiter Büro Brüssel beim TÜV-Verband.
(Bild: TÜV-Verband/Tobias Koch)

Johannes Kröhnert, Referent Europapolitik und Leiter Büro Brüssel beim TÜV-Verband e.V., erklärt: „Wir plädieren dafür, bestehende Benennungen als Basis zu nehmen und um den KI-Aspekt zu erweitern, im Sinne einer Scope-Erweitung der Prüfstellen.“ Damit könnten zeitaufwendige Neubenennungen vermieden sowie der schnelle Aufbau einer robusten KI-Prüfinfrastruktur und der rechtzeitige Markteintritt von innovativen Produkten sichergestellt werden. Für eine zeitnahe Benennung brauche es neben klaren und umsetzbaren Kriterien auch ausreichend Personal und Know-how in den zuständigen nationalen Behörden. Auch hierbei sei der europäische Gesetzgeber weiter gefordert.

Laut dem aktuellen Vorschlag sollen die zentralen Hochrisiko-KI-Anforderungen mit einer Verschiebung der Fristen von maximal zwölf bzw. sechszehn Monaten in Kraft treten. Kröhnert betont: „Wir begrüßen es, dass sich die EU-Kommission trotz des großen politischen Drucks nur für eine moderate Verschiebung der Anwendungsfristen entschieden hat. Die etwas verlängerte Übergangsfrist verschafft allen Wirtschaftsakteuren mehr Spielraum für die Vorbereitung, ohne die von KI-Systemen ausgehenden Risiken aus den Augen zu verlieren. Die nun gewonnene Zeit sollte vor allem dafür genutzt werden, um den Aufbau nationaler Marktaufsichts- und Prüfstrukturen konsequent voranzutreiben.“

Wir begrüßen es, dass sich die EU-Kommission trotz des großen politischen Drucks nur für eine moderate Verschiebung der Anwendungsfristen entschieden hat.

Johannes Kröhnert, TÜV-Verband

Warum es jetzt auf die Prüfstrukturen ankommt

Ein zentraler Hebel für eine wirksame Umsetzung der KI-Verordnung liegt in den sogenannten Benennungsverfahren – also in der behördlichen Kompetenzfeststellung unabhängiger Prüfstellen, die Hochrisiko-KI-Systeme wie Medizinprodukte oder Maschinen vor der Markteinführung auf Sicherheit und Rechtskonformität prüfen. Kröhnert betont: „Ohne behördlich anerkannte Prüfstellen kann der AI Act nicht umgesetzt werden.“ Während sich Prüfstellen wie die TÜV-Organisationen seit mehreren Jahren auf die Prüfungen von KI-Systemen vorbereiten, bestehe die Gefahr, dass die notwendigen behördlichen Strukturen nicht Schritt halten. Aus Sicht des TÜV-Verbands ist daher jetzt Tempo gefragt. Kröhnert: „Nur wenn Verfahren, Zuständigkeiten und Anforderungen schnell geklärt werden, kann sich das neue Regelwerk in der Praxis bewähren und Vertrauen in KI-Systeme wachsen.“

ZVEI: Abschaffung von Doppelregulierungen versäumt

Sarah Bäumchen ist Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie e.V. (ZVEI).(Bild:  ZVEI e.V.)
Sarah Bäumchen ist Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie e.V. (ZVEI).
(Bild: ZVEI e.V.)

Sarah Bäumchen, Geschäftsführerin des Verbands der Elektro- und Digitalindustrie e.V. (ZVEI), erklärt zum digitaler Omnibus: „Die EU-Kommission hat einen Schritt in die richtige Richtung unternommen und den AI Act ein Stück näher an die Wirklichkeit heranführt. So ist es hilfreich, dass die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme an die Verfügbarkeit harmonisierter europäischer Normen gekoppelt werden. Denn ohne diese Normen wäre eine Umsetzung des AI Acts für die Unternehmen nicht realistisch. Hier hat sich die EU-Kommission vernünftigerweise auf die Industrie zubewegt.“

Es ist hilfreich, dass die EU-Kommission die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme an die Verfügbarkeit harmonisierter europäischer Normen gekoppelt hat.

Sarah Bäumchen, ZVEI

„Zugleich wurde versäumt, bestehende Doppelregulierungen grundsätzlich abzuschaffen, um Innovationsbremsen zu lösen. Hier hätte die EU-Kommission entschlossener agieren und Siebenmeilenstiefel anschnallen müssen: Industrielle KI sollte im Rahmen des Digital Fitness Checks vollständig aus dem AI Act herausgenommen werden. Auch beim Data Act bleibt der Omnibus noch hinter den Anforderungen der Industrie zurück, beispielsweise beim Geschäftsgeheimnisschutz. Der Omnibus muss daher noch einen Gang zulegen, sonst droht, dass wir im internationalen Wettbewerb in der 30er Zone landen, statt auf die Autobahn zu gelangen.“

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