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IT-Umbruch im Gesundheitssektor ist unausweichlich Patientendaten in der Cloud: So sehen sichere Lösungen für Kliniken aus

Ein Gastbeitrag von Thomas Chudo 2 min Lesedauer

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Seit 2024 dürfen Kliniken Patientendaten auch in der Cloud verarbeiten. Doch welche Infrastruktur erfüllt die strengen Vorgaben und schützt gleichzeitig vor fremdem Zugriff?

(Bild:  © jafaewafa/stock.adobe.com)
(Bild: © jafaewafa/stock.adobe.com)

DARUM GEHT'S

DigiG und § 393 SGB V: Sie ermöglichen erstmals die Cloud-Nutzung für Kliniken.

US-Hyperscaler: Sie stellen für die Nutzung im Klinikbetrieb ein Souveränitätsrisiko dar.

BSI-C5-testierte Cloud: Sie vereint regulatorische und sicherheitstechnische Vorgaben.

Patientendaten durften bis vor Kurzem nicht in Cloud-Umgebungen verarbeitet werden. Seit Verabschiedung des DigiG im Frühjahr 2024 öffnen sich die Rahmenbedingungen. § 393 SGB V schafft erstmals einen Erlaubnistatbestand für die Cloud-Verarbeitung von Gesundheitsdaten – geknüpft an das BSI-C5-Testat Typ 2.

Cybersicherheit: Healthcare im Visier

Wie dringend der Schritt in professionelle Infrastrukturen ist, verdeutlicht die Bedrohungslage. Ransomware-Angriffe auf Kliniken gehen weit über finanzielle Schäden hinaus. Es braucht forensische Kompetenz und ein Security Operations Center, das Vorfälle rund um die Uhr überwacht. Doch in welche Cloud sollen sensible Gesundheitsdaten wandern? Der US Cloud Act ermöglicht amerikanischen Behörden den Zugriff auf Daten bei US-Anbietern – unabhängig davon, ob die Server in Europa stehen. Die Konsequenz sind souveräne Infrastrukturen, betrieben auf deutschem Boden, unter deutschem Recht, ohne Hintertüren für fremde Jurisdiktionen.

FAQ: Cloud-NUTZUNG IN KLINIKEN

Was ist das BSI-C5-Testat?

Das BSI-C5-Testat definiert Mindestanforderungen an sicheres Cloud Computing. Es wird von unabhängigen Wirtschaftsprüfern nach BSI-Regeln vergeben. Bei Typ 1 wird geprüft, ob eine Plattform die Sicherheitsanforderungen grundsätzlich erfüllen kann. Bei Typ 2 wird nach mindestens einem Jahr Betrieb überprüft, ob die Maßnahmen tatsächlich gelebt werden. Für die Verarbeitung von Patientendaten ist Typ 2 zwingend erforderlich.

Warum sind US-Hyperscaler bei Patientendaten problematisch?

Der US Cloud Act ermöglicht amerikanischen Behörden den Zugriff auf Daten bei US-Anbietern – auch wenn die Server in Europa stehen. Bei Gesundheitsdaten ist dieses Risiko besonders gravierend, da sie zur Erpressung, Diskriminierung oder Benachteiligung bei Versicherungen missbraucht werden können.

Was ist der Sovereign Cloud Stack?

Der Sovereign Cloud Stack (SCS) ist ein Open-Source-Standard der Open Source Business Alliance. Er bildet die technische Grundlage für souveräne Cloud-Plattformen, die ohne proprietäre Abhängigkeiten von US-Hyperscalern auskommen und vollständig im EU-Rechtsraum betrieben werden können.

Souveräne Cloud als Antwort: Offenheit statt Abhängigkeit

An dieser Schnittstelle setzt zum Beispiel die Noris Sovereign Cloud (nSC) an. Die Plattform basiert auf den offenen Standards des Sovereign Cloud Stack – ohne proprietäre Abhängigkeiten und ohne Vendor Lock-in. Betrieben in deutschen Hochsicherheitsrechenzentren, zertifiziert nach EN 50600, ist sie DSGVO- und KRITIS-konform sowie nach BSI C5 testiert. Damit lassen sich Patientendaten in einer Cloud verarbeiten, die BSI-Anforderungen und die Vorgaben des Krankenhauszukunftsgesetzes erfüllt.

Fazit: Der Weg ist vorgezeichnet

Der Gesundheitssektor muss das Rad nicht neu erfinden. Datenschutz, Hochverfügbarkeit, Compliance, Schutz vor Cyberangriffen sind in regulierten Branchen wie dem Finanzwesen seit Jahren Alltag.

Digital Health – Cloud – KlinikThomas Chudo
ist Senior Manager Public/Health bei Noris Network.

Bildquelle: Noris Network

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