DB Podcast

Ungezügelte Datennutzung Landesdatenschutzbeauftragte NRW: Datenschutz gerät in Bedrängnis wie noch nie

Verantwortliche:r Redakteur:in: Konstantin Pfliegl 2 min Lesedauer

Die Landesdatenschutzbeauftragte in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, warnt vor einer Datennutzung um jeden Preis. Grundrechtlichen Freiheiten müssten besser geschützt werden.

(Bild:  © Ivan/stock.adobe.com)
(Bild: © Ivan/stock.adobe.com)

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, hat am Freitag ihren 31. Tätigkeitsbericht für das Jahr 2025 vorgestellt. Dabei betonte Gayk, dass der Datenschutz wie noch nie gerate in Bedrängnis gerate. Die grundrechtlichen Freiheiten angesichts der rasanten technischen Entwicklung müssten besser geschützt werden. „Datennutzung ist in aller Munde und das neue Synonym für Fortschritt. Ich möchte aber davor warnen, die Gefahren ungezügelter Datennutzung zu ignorieren“, so Bettina Gayk.

So seien die Beschwerden der Bürger vergangenes Jahr wegen Verstößen gegen Datenschutzrechte massiv angewachsen, in Nordrhein-Westfalen um mehr als 67 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Doch von Behörden und Unternehmen sei immer mehr Datennutzung gewollt und durch die Gesetzgebung der EU, des Bundes und der Länder ermöglicht. Hierbei gerate der Schutz der Freiheitsgrundrechte vor lauter Euphorie über neue Techniken oft völlig aus dem Blick.

„Gesetze werden teils im Eilverfahren verabschiedet. Das führt oft dazu, dass der Schutz von Grundrechten nicht mit der notwendigen Sorgfalt berücksichtigt wird. Wer an den Schrauben des Datenschutzgefüges dreht, muss dafür Sorge tragen, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt wird und der Umgang mit den Betroffenen fair und ausgewogen bleibt“, so Bettina Gayk.

Hemmungslose Datenverarbeitung nimmt zu

Die Landesbeauftragte hob hervor, dass es zunehmend zu hemmungslosen Datenverarbeitungen durch private Verantwortliche komme – etwa bei unerlaubten Veröffentlichungen von Daten Dritter im Internet.

Im Tätigkeitsbericht finden sich zum Beispiel allein drei Fälle, in denen medizinisches Personal Daten von Patienten in sozialen Medien veröffentlichte. Ein Reiseveranstalter glaubte, Urlaubsfilme mit Reisenden für Werbezwecke einsetzen zu dürfen, ohne deren Einwilligung einzuholen. Und ein Taxiunternehmen teilte mit seinen Fahrern Gesundheitsdaten der Fahrgäste über WhatsApp. Und gegen einen Telekommunikationsanbieter, über den eine dreistellige Zahl an Beschwerden einging, verhängte die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW eine empfindliche Geldbuße, weil er systematisch die Auskunftsrechte von Betroffenen missachtete und die Herkunft seiner Werbedaten verschleierte. 

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung