DB Podcast

Einsatz von KI KI-Verordnung: Transparenzpflichten für Unternehmen werden konkret

Verantwortliche:r Redakteur:in: Stefan Girschner 2 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Laut einer aktuellen Studie des Bitkom ist künstliche Intelligenz bereits in jedem dritten Unternehmen der deutschen Wirtschaft im Einsatz. Weitere 20 Prozent planen einen baldigen Einsatz von KI. Artikel 50 der KI-Verordnung bringt Klarheit – aber keine pauschale Kennzeichnungspflicht.

(Bild:  © Olia/stock.adobe.com - generiert mit KI)
(Bild: © Olia/stock.adobe.com - generiert mit KI)

Der Handlungsdruck für betroffene Unternehmen steigt: Wann müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte offengelegt werden? Antworten liefert Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung (KI-VO). Die Vorschrift tritt im August 2026 in Kraft und etabliert gezielte Transparenzpflichten, die Unternehmen kennen und in der Praxis umsetzen müssen. Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH, kommentiert: „Die KI-Verordnung schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz generativer KI. Unternehmen müssen jetzt systematisch erfassen, wo KI eingesetzt wird, und entsprechende Governance-Strukturen aufbauen.“

KI-Verordnung: Differenzierte Regelungen statt Kennzeichnungspflicht

Die KI-Verordnung sieht keine allgemeine Pflicht vor, jeden KI-Einsatz zu kennzeichnen. Art. 50 differenziert vielmehr nach konkreten Einsatzszenarien:

  • Wer KI-gestützte Chatbots oder virtuelle Assistenten betreibt, muss Nutzer zu Beginn der Interaktion auf den Einsatz von KI hinweisen.
  • Wer synthetische audiovisuelle Inhalte wie Deepfakes veröffentlicht, unterliegt einer Kennzeichnungspflicht für das erzeugte oder veränderte Material.
  • Wer KI-generierten Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, ist zur Offenlegung verpflichtet, es sei denn, der Inhalt wurde redaktionell geprüft und wird unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht.

Der neue Rechtsrahmen betrifft dabei nicht nur Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, sondern ausdrücklich auch deren Betreiber. Als Betreiber gilt jedes Unternehmen, das ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, etwa zur Kundenkommunikation, zur Erstellung von Marketinginhalten oder zur Unterstützung interner Prozesse. Für viele Unternehmen bedeutet das: Sobald ein KI-Tool in einem der von Art. 50 erfassten Szenarien eingesetzt wird, können eigene Transparenzpflichten entstehen, unabhängig davon, ob man selbst in die Entwicklung des Systems involviert war.

Bitkom Consult unterstützt Unternehmen dabei, den Einsatz generativer KI rechtlich und organisatorisch einzuordnen. Dazu gehören die Analyse konkreter Anwendungsfälle, die Bewertung von Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, die Abgrenzung von Anbieter- und Betreiberrollen sowie die Entwicklung praxistauglicher Governance- und Freigabeprozesse. Dabei bieten die Experten von Bitkom Consult sowohl praxisorientierte Seminare und Weiterbildungsformate als auch individuell zugeschnittene Beratung zur Umsetzung der KI-Verordnung an. Ziel ist es, regulatorische Anforderungen in umsetzbare Strukturen zu überführen und den sicheren Einsatz von KI zu gewährleisten.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung