Private 5G-Campusnetze, die über reservierte Frequenzbereiche vom öffentlichen Mobilfunknetz getrennt sind, bieten einen entscheidenden Vorteil: Sie sind frei konfigurierbar, die Daten verlassen nicht das Unternehmen und die Maßnahmen für Sicherheit und Quality of Service lassen sich vor Ort verwalten und dynamisch auf die eigenen Bedürfnisse anpassen.
(Quelle: LHG – stock.adobe.com)
5G-Campusnetze: Deutschland gilt nicht gerade als Vorbild, wenn es um die Digitalisierung von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft geht. Aber mit privaten, lokalen Campusnetzen (Private 5G) hat Deutschland die Nase vorn.
5G-Campusnetze: Beste Voraussetzungen für eigene Anwendungen
Beim Ausbau der mobilen 5G-Netze wurden die Hausaufgaben offensichtlich gemacht – und mehr als das. Aktuell erfährt das Konzept der 5G-Campusnetze weltweit viel Beachtung und Zustimmung. Das Prinzip dahinter lautet: Die Bundesnetzagentur vergibt im Fall der 5G-Netze entsprechende Lizenzen nicht mehr wie früher allein an die Carrier, sondern sorgt dafür, dass 5G-Netze vom Start weg auch für industrielle Anwendungsszenarien auf ausgewiesenen Flächen wie Firmengeländen lizensiert werden können.
Im Rahmen von Gremien wie 5G ACIA (5G Alliance for Connected Industries and Automation) und 5GAA (5G Automotive Association) haben die beteiligten Firmen frühzeitig Einfluss auf die Entwicklung des 5G-Standards genommen und die technischen Spezifikationen mitgestaltet. Für deren praxisnahe Anwendung hat die Bundesnetzagentur eigene Frequenzspektren für den Auf- und Ausbau privater, lokaler Campusnetze ausgewiesen. Unternehmen können solche Frequenzen schnell, unbürokratisch und kostengünstig für ihren Standort lizensieren und dort maßgeschneiderte Campusnetze implementieren. Diese Netze bieten mit ihrer Kombination aus hohen Kapazitäten und niedrigen Latenzzeiten beste Voraussetzungen für digitalisierte industrielle Anwendungen.
Das eigene 5G-Netz auf dem Campus
Schon das „normale“ 5G-Netz bietet eine Reihe von Vorteilen, die es für den industriellen Einsatz prädestinieren: Der neue Standard ermöglicht ultraschnelle mobile Breitbandkommunikation mit Datenübertragungsraten von bis zu 10 GB/s, Antwortzeiten im Bereich von einer Millisekunde und eine weitaus höhere Zahl von verbundenen Geräten pro Fläche, die sich ansteuern und verwalten lassen. Er ist zudem im Gegensatz zu WLAN für den unterbrechungsfreien Handover zwischen den einzelnen Funkzellen ausgelegt. In 5G-Netzen müssen fahrerlose Transportsysteme in der Logistik oder selbstständig agierende Roboter beim Wechsel in eine andere Funkzelle schlimmstenfalls nicht mehr zunächst anhalten und erst eine neue Verbindung aufbauen, um dann weiterarbeiten zu können.
Private 5G-Campusnetze, die über reservierte Frequenzbereiche vom öffentlichen Mobilfunknetz getrennt sind, bieten den Inhabern einen entscheidenden Vorteil: Sie sind frei konfigurierbar, die Daten verlassen nicht das Unternehmen und die Maßnahmen für Sicherheit und QoS (Quality of Service) lassen sich vor Ort verwalten und dynamisch auf die eigenen Bedürfnisse anpassen. Mit diesen Fähigkeiten ausgestattet können über 5G-Campusnetze beispielsweise Maschinen in Echtzeit miteinander kommunizieren, Produktionsprozesse präzise getaktet, Lagerorte und Bestände exakt erfasst und autonome Fahrzeuge auf dem Gelände gesteuert werden.
Das Rennen hat begonnen
Nach zunächst verhaltenem Start hat die Nachfrage nach privaten 5G-Mobilfunknetzen mittlerweile deutlich angezogen. Laut Angaben der Bundesnetzagentur wurden schon 181 Anträge auf Zuteilung von Frequenzen für lokale 5G-Netze gestellt und 179 Zuteilungen bereits erteilt (Stand 15. Dezember 2021). Erwartungsgemäß haben in der ersten Phase vor allem große Unternehmen die Möglichkeit genutzt, mit einem eigenen Campusnetz ihre Arbeitsläufe zu optimieren. Die Kombination aus überschaubaren Kosten und einem verblüffend unkomplizierten Zulassungsverfahren macht Private 5G aber zunehmend auch für mittelständische Firmen zu einer attraktiven Option.
Unabhängig von der Unternehmensgröße erleben wir aktuell eine Aufbruchstimmung, in der noch viel experimentiert wird und wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, beispielsweise mit der Fernwartung per Augmented- und Virtual-Reality-Anwendungen oder dem Einsatz automatisierter autonomer Transportsysteme. Dabei ist mit dem typischen Reifungsprozess einer Technologie in der Early-Adopter- und Fast-Follower-Phase zu rechnen: Je nach Release-Stand sind noch nicht alle Funktionalitäten und Anforderungen implementiert, und das Angebot an Geräten und Komponenten kann noch nicht alle Wünsche erfüllen. Das aber wird sich mit der wachsenden Beliebtheit und Verbreitung schnell ändern.
5G-Campusnetze: Die Zukunft ist jetzt
Es ist also höchste Zeit, auf diesen rasch an Fahrt gewinnenden Zug aufzuspringen. Der Erfahrungsvorsprung von heute ist der Wettbewerbsvorteil von morgen. Deutschland hat sich dabei in eine hervorragende Ausgangsposition manövriert. Bei der praktischen Nutzung von 5G-Campusnetzen durch Unternehmen und Organisationen hilft nicht nur der zunehmend einfachere Zugang.
Es ist nicht mehr notwendig, sie in Eigenregie zu installieren und zu betreiben, sie können vielmehr von unabhängigen Dienstleistern über Network-as-a-Service-Plattformen in Form von Managed Services bezogen und mit ergänzenden IT-Dienstleistungen kombiniert werden. Das reduziert nicht nur die Einstiegshürden, sondern sichert auch die sinnvolle Integration in innovative IT- und Digitalisierungsprojekte. Das betrifft beispielsweise die Kombination mit der Trendtechnologie Edge Computing. Latenzoptimiertes 5G ist die Voraussetzung, um die Edge-typischen, kleinen Datacenter vor Ort richtig einbinden und für Echtzeitanwendungen nutzen zu können. Gemeinsam öffnen sie so die weite Welt des IoT (Internet of Things), in dem Deutschland nicht zuletzt dank der konzertierten Private 5G-Initiative eine tragende Rolle spielen kann.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
(Bild: NTT Ltd.)
Der Autor Marcus Giehrl ist seit April 2020 Practice Director Innovations and Smart Technologies bei NTT Ltd. in Deutschland.