Die Deutsche Telekom plant, das zertifizierte, KI-unterstützte Medizinprodukt „Prof. Valmed" am 8. September auf der Digital X in Köln zu präsentieren. Dessen CE-Kennzeichnung ist belegt, eine ethische Prüfung des Produktnamens selbst erfolgte jedoch nicht.
Das zertifizierte KI-Tool Prof. Valmed der Telekom unterstützt Ärzte bei Diagnose und Therapie.
(Bild: Deutsche Telekom - generiert mit KI)
Darum Geht'S
Problem: Ein CE-Siegel suggeriert lückenlose Prüfung – den Markennamen selbst hat nie jemand ethisch geprüft.
Kosten: Wer die vertragliche Haftungsverteilung zwischen Hersteller, Klinik und Arzt nicht vorab prüft, riskiert im Schadensfall Streit über Zuständigkeiten.
Hebel: Ein einfaches Prüfraster zeigt, was CE-Zertifizierung allein nicht abdeckt.
Risiko: Wer den Produktnamen ungefragt akzeptiert, überlässt Autorität dem Marketing statt der Evidenz.
Die Deutsche Telekom bringt in Kooperation mit der Herstellerin Prof. ValMed – validated medical information GmbH eine CE-IIb-zertifizierte Diagnose-KI in Kliniken und Praxen. Die Software unterstützt Ärztinnen und Ärzte bei Diagnose- und Therapieentscheidungen und lässt sich in bestehende Krankenhaus- und Praxissysteme integrieren. Nach Unternehmensangaben ist sie das erste CE-Klasse-IIb-zertifizierte Large Language Model in Deutschland, das medizinische Entscheidungen fachübergreifend unterstützt. Vorgestellt wird das neue Medizinprodukt am 8. September 2026 auf der Digital X in Köln.
Uwe Heckert ist CEO der Detecon und COO von T Health.
(Bild: Deutsche Telekom)
Uwe Heckert, CEO der Detecon und COO von T Health, kommentiert: „Ärztinnen und Ärzte brauchen schnellen Zugriff auf verlässliches medizinisches Wissen. Mit Prof. Valmed unterstützen wir sie direkt im Versorgungsalltag." Prof.-ValMed-Chefin Dr. Vera Roedel ergänzt: „Ärztinnen und Ärzte müssen nachvollziehen können, wie eine Empfehlung entsteht. Deshalb bezieht Prof. Valmed Anamnese, Krankengeschichte und den klinischen Kontext in jede Analyse ein."
Prof. Valmed bietet Wissensbibliothek als Fundament
Die KI greift laut Telekom auf eine medizinische Wissensbibliothek mit mehr als 2,5 Millionen kuratierten und validierten Dokumenten zu. Anders als offene KI-Systeme nutze Prof. Valmed ausschließlich kontrollierte medizinische Quellen; jede Antwort sei nachvollziehbar und mit Quellen belegt. Technisch basiert das System auf einer geschlossenen Datenarchitektur mit RAG-Wissenssystem (Retrieval-Augmented Generation). Die Verantwortung für Diagnose und Therapie bleibe, so die Mitteilung, „jederzeit" bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Geplant ist zudem, Prof. Valmed künftig aus der T-Cloud bereitzustellen; die Rechenzentren sind nach ISO 27001, BSI C5 und DIN EN 50600 zertifiziert.
Der Name selbst wirft eine Frage auf, die in der Pressemitteilung unbeantwortet bleibt: Warum trägt ein Softwareprodukt einen Titel, der in Deutschland für eine jahrelange akademische Qualifikation steht? Ein Name allein entscheidet selten über Vertrauen – außer er ist psychologisch aufgeladen. Genau das ist bei „Professor" der Fall.
Autoritäts-Bias im Praxisalltag
Der Titel löst nachweislich einen Autoritäts-Bias aus, auch bei Fachpersonal. Für ein System, das ärztliche Entscheidungen unterstützen, aber nicht ersetzen soll, ist das eine paradoxe Ausgangslage: Es will kritisch geprüft werden, wirkt aber schon im Namen wie eine Instanz, die man nicht prüft, sondern befragt.
Die Namenswahl „Prof. Valmed“ fällt in eine Zeit, in der ohnehin massiv über die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen diskutiert wird – von Chatbot-Fehlern in der Medizin bis zu den neuen Transparenzpflichten des EU AI Act. In diesem Kontext wirkt sie besonders angreifbar. Aus unserer Sicht ist das eine dreiste Vertrauens-Anleihe: Ein Produkt leiht sich Glaubwürdigkeit bei einer geschützten sozialen Kategorie, statt sie ausschließlich über Studien und Fehlerraten zu verdienen.
Wichtige Begriffe im Überblick
§ 132a StGB: Missbrauch von Titeln, betrifft natürliche Personen MDR-Konformitätsbewertung: Zulassungsverfahren für Medizinprodukte, keine behördliche „Zulassung" im arzneimittelrechtlichen Sinn Automation Bias: unkritische Übernahme automatisierter Empfehlungen RAG – Retrieval-Augmented Generation: KI-Architektur mit angebundener Wissensdatenbank
Prof. Valmed: Antworten – mit Einschränkungen
Wir haben der Deutschen Telekom und Prof. Valmed zehn zugespitzte Fragen geschickt, von der Titelwahl über Automation Bias bis zur Haftungsfrage. Die Antworten liegen uns schriftlich und autorisiert vor. Zu zitieren ist laut Vorgabe der Telekom ausschließlich Dr. Vera Roedel. Ihre zentrale Aussage: „Autoritäts- und Automation Bias sind bekannte Phänomene, die bei der Entwicklung und beim Einsatz medizinischer KI berücksichtigt werden müssen.
Aus der allgemeinen Forschung hierzu folgt aber nicht, dass die Marke Prof. Valmed bei medizinischen Fachkräften zu einer unkritischen Übernahme von Ergebnissen führt." Der Name verweise auf „validated medical information", nicht auf eine reale Qualifikation. Auf Nachfrage benannte Prof. Valmed zudem eine unabhängige Benchmark-Studie (Kirschner et al., European Journal of Neurology 2026), die dem System 76,2 Prozent korrekte Antworten attestiert – besser als acht von 16 getesteten Vergleichssystemen, schlechter als das leistungsstärkste. Eine zweite, ebenfalls unabhängige Studie zur Rheumatologie (Rheumatology International, 2026) fand keine statistisch signifikanten Unterschiede zu ChatGPT-5 Thinking und OpenEvidence.
Stand: 16.12.2025
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Ethikprüfung von Prof. Valmed: Fehlanzeige
Rechtlich sauber ist nicht dasselbe wie ethisch geklärt. Auf die Frage, ob eine unabhängige Ethikkommission die Namenswahl geprüft habe, kommt die Antwort ohne Umschweife: „Eine gesonderte Ethikkommissionsprüfung ausschließlich für die Namensgebung wurde nicht durchgeführt", so Dr. Vera Roedel. Und sie schiebt hinterher: „Eine solche Prüfung ist für Produktmarken weder das vorgesehene noch ein übliches Freigabeverfahren." Sie verweist stattdessen auf drei getrennte Ebenen – Markenregistrierung, MDR-Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle, Kenntnisnahme durch die Marktüberwachungsbehörde. Keine dieser drei Ebenen bewertet jedoch, ob ein Autoritätstitel als Markenname psychologisch unbedenklich ist. Zertifiziert ist damit das Produkt – geprüft ist der Name nicht.
Was Kliniken jetzt prüfen sollten
Für IT-Leitung und Praxismanagement heißt das konkret: Der Name ersetzt keine eigene Sorgfaltsprüfung. Wer „Prof. Valmed" oder vergleichbare KI-Systeme einführt, sollte unabhängig von der Marketingsprache eigene Kriterien für Nachvollziehbarkeit, Quellenoffenlegung und Schulung ansetzen – siehe Praxis-Check unten.
Die Doppelrolle von Prof. Wiendl bei Prof. Valmed: Legal einwandfrei, ethisch diskussionswürdig
Prof. Heinz Wiendl ist Klinikdirektor am Universitätsklinikum Freiburg. Gleichzeitig ist er Mitgründer, früherer Gründungsgeschäftsführer und „Chief Medical Advisor" von Prof. Valmed. Das Universitätsklinikum Freiburg setzt das Produkt Prof. Valmed in der Klinik ein und veröffentlichte das in einer eigenen Pressemitteilung.
Wir wollten daher wissen, ob nicht gerade die wirtschaftliche Verflechtung eines amtierenden Klinikdirektors mit einem Produkt, das unter dem Titel seines eigenen Berufsstands vermarktet wird, die von uns kritisierte Vermischung akademischer Autorität und kommerziellen Interesses zusätzlich verstärke. Prof. Wiendls Antwort: Er halte „weder unmittelbar noch mittelbar Geschäftsanteile" am Unternehmen Prof. Valmed; seine Funktion sei „medizinisch-beratender Natur". Die Nebentätigkeit" sei genehmigt. Vorgelegt wurde sie uns nicht. Eine Beschaffungsentscheidung für Prof. Valmed am Universitätsklinikum habe er nicht getroffen; dies falle in die zuständigen klinikinternen Strukturen. Formal ist das nachvollziehbar: Ohne Kapitalbeteiligung entfällt eine klassische, offenlegungspflichtige Interessenkollision im engeren Sinn. Die Nebentätigkeit ist angeblich genehmigt, die Beschaffungsentscheidung liegt demnach bei anderen Gremien.
Doch die eigentliche Frage zielte nicht auf das Vorliegen von Geschäftsanteilen. Sondern auf etwas Grundsätzlicheres: Ein Klinikdirektor berät ein Unternehmen, das seinen Produktnamen von seinem eigenen akademischen Titel ableitet – und dessen Software an seiner eigenen Klinik zum Einsatz kommt. Selbst ohne Kapitalbeteiligung bleibt ein struktureller Anreiz: Der wissenschaftliche und öffentliche Ruf des Produkts Prof. Valmed profitiert unmittelbar von Prof. Wiendls Renommee, während er selbst durch seine beratende Tätigkeit typischerweise honoriert wird. Eine namentliche Nennung als „Chief Medical Advisor“ in der Unternehmenskommunikation von Prof. Valmed ist zudem selbst ein Wert – unabhängig von einer Kapitalbeteiligung.
Damit wiederholt sich genau das Muster, das schon die Namensgebung des Produkts prägt: Was rechtlich und organisatorisch sauber geregelt sein mag, wirft dennoch die ethisch fundierte Frage auf, ob akademische Reputation und kommerzielle Verwertung hier so eng verzahnt sind, dass die gebotene kritische Distanz – etwa bei der Bewertung des Produkts an der eigenen Klinik – strukturell erschwert wird. Eine Genehmigung durch die zuständige Stelle beantwortet diese Frage nicht; sie stellt lediglich sicher, dass die Nebentätigkeit den internen Regeln entspricht. Ob solche Regeln der spezifischen Konstellation – Werbeträger und Fachberater in einer Person, an der eigenen Wirkungsstätte – gerecht werden, ist eine andere, eigenständige Frage.
Das sagen Telekom und Uniklinik Freiburg
Die Deutsche Telekom sowie das Universitätsklinikum Freiburg bestätigten auf Anfrage, dass ihnen die beratende Rolle von Prof. Wiendl für Prof. Valmed bekannt und diese als genehmigte Nebentätigkeit eingestuft sei. Zusätzlichen Klärungsbedarf sehen beide nicht. Die Telekom betonte zugleich, für die Kooperation mit Prof. Valmed seien nicht Titel oder Reputation, sondern ausschließlich die Ergebnisse der eigenen Prüfung entscheidend gewesen – eine Einschätzung, die im Licht des Produktnamens für sich spricht.
Praxis-Check: Was Vor der KI-Einführung zu beachten ist
Liegt eine unabhängige Validierungsstudie zu Fehlerraten vor – nicht nur die CE-Zertifizierung?
Wird jede Systemantwort mit einer prüfbaren Quelle hinterlegt?
Gibt es verpflichtende Schulungen zu Automation Bias für das Personal?
Wie oft und wo wird explizit vor unreflektierter Übernahme gewarnt?
Wer trägt vertraglich die Haftung im Schadensfall – Hersteller, Betreiber oder Arzt?
Werden Patientendaten aktuell schon in Deutschland verarbeitet oder erst nach Cloud-Migration?
Existiert ein Melde- und Vigilanzprozess für Fehlfunktionen?