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Recht im KI-Zeitalter

KI-Haftung: Wer ist verantwortlich, wenn künstliche Intelligenz lügt?

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Was bedeutet das für Unternehmen?

Erstens: Wer einen KI-Chatbot betreibt und automatisiert Antworten nach außen gibt, kann für unwahre Tatsachenbehauptungen haftbar gemacht werden. Das Oberlandesgericht Hamm hat dies jüngst für einen Klinik-Chatbot bestätigt, der den Geschäftsführern einer Klinik irreführend Facharztbezeichnungen zuschrieb – darunter Titel, die die Ärzte nicht erworben hatten, sowie Bezeichnungen, die als Facharzttitel gar nicht existieren.

Das Landgericht Hamburg stufte einen öffentlich auf der Plattform X veröffentlichten KI-generierten Beitrag als haftungsauslösend ein, weil er einem deutschen Verein fälschlicherweise staatliche Fördergelder zuschrieb. Der Betreiber des Accounts haftete, weil er sich die KI-Aussage durch deren Veröffentlichung auf seinem Account zu eigen gemacht hatte. Mit diesen Entscheidungen gewinnt die Rechtsprechung zunehmend an Kontur.

Zweitens: Das Argument, die KI habe die Aussage eigenständig generiert, gilt vor Gericht nicht als Haftungsausschluss. Wer ein KI-System einführt, das eigenständige Aussagen produziert und öffentlich zugänglich macht, muss sich diese gegebenenfalls zurechnen lassen. Die technische Ursache – Halluzination, Datenvermischung, Modellschwäche – ist rechtlich ohne Belang. Entscheidend ist allein, ob der Betreiber das System eingeführt hat und die Kontrolle über die Algorithmen ausübt.

Ein Recht für das KI-Zeitalter

Das klassische Haftungsrecht war nicht auf KI ausgerichtet. Die Störerhaftung setzte bisher voraus, dass ein Plattformbetreiber lediglich fremde Inhalte zugänglich macht – und knüpfte die Verantwortung an die Kenntnis konkreter Rechtsverletzungen. Suchmaschinen aggregierten Links, sie verfassten keine Texte. Für ein System, das eigenständig Aussagen erzeugt und dabei Quellen vermischt, fehlte ein dogmatischer Rahmen. Das Münchner Gericht hat diesen Rahmen nun geschaffen – mit einer Begründung, die über den Einzelfall hinausweist.

Bemerkenswert ist, was das Gericht ausdrücklich nicht heranzieht: den EU AI Act. Das Landgericht hat ihn für nicht anwendbar erklärt, da er keine eigene Grundlage bietet, um sich gegen unwahre KI-Aussagen zu wehren. Es griff stattdessen auf die bewährten Regeln des deutschen Zivilrechts zurück. Die Botschaft dahinter ist eindeutig – das bestehende Haftungsrecht reicht bereits aus, um KI-Betreiber zur Verantwortung zu ziehen.

Für die Praxis heißt das, dass Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, ihre rechtliche Risikoverteilung überprüfen sollten – in Nutzungsbedingungen, Anbieterverträgen und internen Freigabeprozessen für KI-generierte Inhalte. Dass das Recht mit der Technologie nicht Schritt hält, ist ein verbreiteter Befund. Dieses Urteil zeigt, dass die Gerichte den Rückstand zu schließen beginnen.

KI-HaftungLinda Kolberg
ist Rechtsanwältin und Associate bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars.

Bildquelle: Forvis Mazars

KI-HaftungFlorian Helbig
ist Rechtsanwalt und Partner bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Forvis Mazars.

Bildquelle: Forvis Mazars

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