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Staatliche Datenschutzaufsicht

Datenschutzrecht: Warum weniger Staat und mehr Wirkung nötig ist

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Datenschutzrecht in Deutschland in vielfacher Ausführung

Wer Mehrfachstrukturen sucht, findet sie in Deutschland fast mit verbundenen Augen. Das Datenschutzrecht ist nur der Anfang. Den Verfassungsschutz gibt es 17-fach: ein Bundesamt, 16 Landesämter. Nach den Pannen im NSU-Komplex versprach die Politik mehr Zusammenarbeit. Die Struktur blieb.

In der Bildung leisten sich 16 Kultusministerien eigene Lehrpläne, Prüfungen und Abschlüsse – ein Dauerärgernis für Familien, Wirtschaft und Wissenschaft gleichermaßen. Bei der Verwaltungsdigitalisierung kritisiert der Bundesrechnungshof seit Jahren parallele IT-Projekte von Bund und Ländern. Das Onlinezugangsgesetz, das Verwaltungsleistungen ins Netz bringen sollte, kam auch deshalb nur schleppend voran.Hinzu kommen statistische Landesämter neben dem Bund, eigene Vergabekammern in jedem Land und ein Baurecht, das von Bundesland zu Bundesland wechselt. Vieles davon ist historisch gewachsen. Zwingend ist davon im KI-Zeitalter nur noch wenig. Was fehlt, ist der politische Reformwille

FAQ: Staatliches Datenschutzrecht

Warum hat Bayern zwei Datenschutzbehörden? Getrennte Zuständigkeiten, nämlich eine für öffentliche Stellen und eine für Unternehmen. Kein anderes Land kennt diese Unterteilung.

Was will Digitalminister Mehring erreichen? Die Aufsicht über die Privatwirtschaft bundesweit beim Bund bündeln. Bayern könnte dann das Landesamt für Datenschutzaufsicht abschaffen.

Wie hoch sind die Bürokratiekosten in Deutschland? Das ifo Institut schätzt die Kosten auf bis zu 146 Milliarden Euro im Jahr.

Warum ist die Reform schwierig? Viele Zuständigkeiten liegen bei den Ländern. Diese abzugeben fällt politischen Verantwortungsträgern schwer.

Lässt sich das Prinzip übertragen? Ja, überall dort, wo bundesweit dasselbe Recht gilt, der Vollzug aber zersplittert ist.

Datenschutzrecht: Wo der Hebel angesetzt werden muss

Die grundsätzliche Frage lautet daher auch nicht, ob die Meinung von Mehring zum Datenschutzrecht stimmt. Sondern vielmehr: Wo lässt sich dieses Prinzip noch anwenden? Naheliegend sind Felder, in denen bundesweit dasselbe Recht gilt, der Vollzug aber zersplittert ist. Eine bundesweite Datenschutzaufsicht für Unternehmen gehört dazu. Ebenso gemeinsame IT-Plattformen statt 16 Insellösungen. Oder zentrale Statistik statt mehrfacher Meldewege.

Der Föderalismus hat zwar in Grenzen seine Berechtigung. Er verteilt Macht, ermöglicht Wettbewerb und schützt vor zentraler Fehlsteuerung. Aber er rechtfertigt nicht jede Doppelung. Wo Vielfalt keine besseren Ergebnisse bringt, sondern nur Reibung erzeugt, wird sie zu Standortnachteilen. Und davon hat Deutschland inzwischen leider viel zu viele.

Datenschutzrecht: Der Lackmus-Test

Mehring hat für seinen Vorstoß Rückendeckung. Ministerpräsident Markus Söder stellte sich in seiner Regierungserklärung ausdrücklich hinter die Idee. Im Landtag fand der Minister fraktionsübergreifend Zustimmung. Jetzt verweist er auf den Bund. Im Koalitionsvertrag steht die Bündelung der Datenschutzaufsicht für die Privatwirtschaft ohnehin. „Nun ist es am Bund, auch zu liefern", sagt Mehring. 

„Im Zuge dessen kann bei uns in Bayern eine ganze Behörde abgeschafft werden – das wäre mal ein eindrucksvolles Beispiel für echte Staatsmodernisierung."Es geht nicht darum, ob der Staat kleiner wird. Es geht darum, ob er klarer wird. Ob er Zuständigkeiten bündelt – oder sie weiter in Vielfachausführung pflegt. Weniger Staat heißt nicht weniger Regeln. Es heißt: ein Staat, der so organisiert ist, dass seine Regeln wirken. Mehrings Behörde wäre ein Anfang. Vor allem wäre sie der Beweis, dass es geht.

Quick Wins: Wo sich Zuständigkeiten beim Datenschutzrecht bündeln lassen

Datenschutz: bundesweite Aufsicht über Unternehmen statt 16 Länderlösungen
Verwaltungs-IT: gemeinsame Plattformen statt paralleler Eigenentwicklungen
Statistik: zentrale Erhebung statt mehrfacher Meldewege
Vergaberecht: einheitliche Verfahren und klare Ansprechpartner
Genehmigungen: gleiche Abläufe über Ländergrenzen hinweg

Heiner Sieger Digital Business MagazinHeiner Sieger
ist Chefredakteur der Fachpublikationen Digital Business Magazin und e-commerce magazin.

Bildquelle: Heiner Sieger

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