Der Digitale Produktpass: Sicherstellung der Datenqualität
Obwohl der Digitale Produktpass sehr viele unterschiedliche Datenquellen zusammenführt, können auch fehlerhafte oder widersprüchliche Angaben auftauchen. Das wird sehr schnell zu einem Compliance-Risiko. Deshalb braucht jedes Pflichtattribut klare Qualitätsregeln. Dazu gehören zum Beispiel zulässige Werte und Formate, notwendige Einheiten, Vollständigkeitsprüfungen und Plausibilitätskontrollen. Bei einigen Angaben wird sogar eine fachliche Freigabe des jeweiligen Produktmanagers nötig sein.
Besonders hilfreich dafür sind automatisierte Validierungen, die möglichst früh im Datenfluss stattfinden sollten. Sie erkennen fehlende Werte und falsche Formate. Trotzdem bleiben fachliche Prüfungen erforderlich, denn ein formal korrektes Feld kann inhaltlich falsch sein. Freigaben und Eskalationen gehören also ebenfalls zum DPP-Prozess.ereignisgesteuert aktualisiert werden.
Stammdaten, Materialzusammensetzung oder der CO2-Fußabdruck werden normalerweise nicht mehr geändert. Doch bestimmte Attribute müssen aktualisiert werden, allerdings in der Regel in unterschiedlichen Abständen. Bei bestimmten Warengruppen ist die regelmäßige, zeitgesteuerte oder ereignisgesteuerte Datenübertragung notwendig. Dies betrifft zeitlich zuerst den Batteriepass. Ein Beispiel: Die Anzahl der Ladezyklen muss nach jedem Laden ereignisgesteuert aktualisiert werden.
FaQ: Der Digitale Produktpass
Was ist der Digitale Produktpass? Der Digitale Produktpass (DPP) bündelt Informationen zu einem physischen Produkt, zum Beispiel zu Hersteller, Materialien oder CO₂-Fußabdruck. Der Zugriff erfolgt über einen QR-Code am Produkt. Ein Scan öffnet eine Webseite mit den Informationen. Verbraucher sehen andere Daten als Behörden, Werkstätten oder Geschäftspartner. Dieser Produktpass ist ein strukturierter Datensatz, der jedem Produkt eine eindeutige digitale Identität gibt. Was sind die Anforderungen an einen DPP? Der Digitale Produktpass soll vollständige, korrekte, aktuelle und einheitliche Informationen über ein Produkt liefern. Die Daten müssen maschinenlesbar sein, damit sie automatisch verarbeitet werden können. Dazu gehören je nach Produktgruppe Angaben zu Hersteller, Material, Herkunft,CO2-Fußabdruck, Sicherheit, Reparatur und Recycling. Der Pass muss mit einem QR-Code eindeutig mit dem Produkt verknüpft sein. Außerdem braucht er klare Zugriffsrechte, denn nicht alle Informationen dürfen öffentlich sein. Verbraucher, Geschäftspartner, Werkstätten und Behörden sehen also unterschiedliche Daten. Änderungen müssen dokumentiert und frühere Versionen nachvollziehbar bleiben. Die Informationen müssen während des gesamten Lebenszyklus gepflegt und bei Bedarf aktualisiert werden. Für welche Produkte wird der Digitale Produktpass benötigt? Die Europäische Union führt den Produktpass schrittweise für viele in der Union verkaufte Waren ein. Fahrzeug- und Industriebatterien sind zuerst an der Reihe. Für sie gilt der Batteriepass ab 2027. Danach folgen weitere Produktgruppen wie Textilien, Schuhe, Möbel, Reifen, Stahl, Aluminium, Elektronik und energieverbrauchsrelevante Geräte. Die EU legt für jede Produktgruppe gesondert fest, welche Waren betroffen sind und welche Informationen der Pass enthalten muss. Langfristig soll der Digitale Produktpass für einen Großteil der physischen Waren eingeführt werden. Ausgenommen sind Lebens- und Futtermittel sowie Arzneimittel. Wichtig: Auch Bauteile und Materialien erhalten eigene Datensätze, wenn ihre Informationen für den Pass eines Endprodukts relevant sind. Wer ist vom Digitalen Produktpass betroffen? Der Digitale Produktpass betrifft viele Beteiligte entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Hauptverantwortung tragen Hersteller und Importeure, die ein Produkt in der Europäischen Union auf den Markt bringen. Sie müssen dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Angaben vollständig, richtig und aktuell sind. Zulieferer tragen Informationen zu Materialien, Bauteilen, Herkunft und Herstellung bei. Händler prüfen, ob die Produkte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Werkstätten, Servicebetriebe und Recycler nutzen den Pass für Reparatur, Wartung, Wiederverwendung und Entsorgung. Behörden und Prüforganisationen greifen ebenfalls auf die Daten zu und kontrollieren die Einhaltung der Vorschriften. Verbraucher erhalten verständliche Informationen zu Eigenschaften, Nachhaltigkeit und Lebensdauer des Produkts. Ab wann wird der Digitale Produktpass Pflicht? Der DPP gilt nicht von einem einzigen Zeitpunkt an für alle Produkte. Die Einführung erfolgt schrittweise nach Produktgruppen. Den Anfang machen bestimmte Batterien. Ab dem 18.02.2027 benötigen Batterien für leichte Verkehrsmittel, Batterien für Elektrofahrzeuge sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh einen Batteriepass. Für Textilien, Möbel, Reifen, Stahl, Aluminium, Elektronik und weitere Produkte legt die Europäische Union eigene Anforderungen fest. Die Starttermine sind je nach Produktgruppe unterschiedlich. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche ihrer Produkte betroffen sind und ab wann die jeweiligen Regelungen gelten.
Verantwortung über Unternehmensgrenzen hinweg
Bei der Governance: der Digitale Produktpass verknüpft öffentliche und geschützte Daten für sehr unterschiedliche Akteure. Ein rollenbasiertes Berechtigungsmodell muss diese Unterschiede abbilden. Die jeweiligen Rechte können zusätzlich von Organisation, Funktion, Produkt oder Verwendungszweck abhängen. Wichtig ist dabei, dass auch technische Konten eindeutige Identitäten benötigen. Nur auf diese Weise sind Datenabrufe und Änderungen nachvollziehbar. Mit einem klaren Rechtekonzept schützen Unternehmen ihre Geschäftsgeheimnisse und protokollieren den geregelten Zugang berechtigter Stellen.
Die rechtliche Verantwortung für den Produktpass liegt beim sogenannten Inverkehrbringer, wie es im juristischen Jargon heißt. Das ist entweder der Hersteller oder der Importeur eines im Ausland hergestellten Produkts. Doch intern verteilt sich die Verantwortung auf verschiedene Bereiche. Einige Beispiele: Das Produktmanagement und der Service liefern die Lebenszyklus-Informationen, Nachhaltigkeitsbeauftragte verantworten die Umweltkennzahlen und der Einkauf beschafft Lieferantendaten. Für einen sinnvollen Betrieb ist daher eine Verantwortung und Steuerung notwendig. Zusätzlich sollte es für jedes Attribut einen fachlichen „Data Owner“ geben, der sich darum kümmert, dass die Datenpipeline funktioniert.
Ein großer Teil der Daten, die der Der Digitale Produktpass liefert, entsteht außerhalb des eigenen Unternehmens. Deshalb muss der Einkauf die Datenanforderungen so früh wie möglich in Ausschreibungen, Verträge und Lieferantenprozesse integrieren. Dafür sind allerdings Datenformate, Übertragungswege und Aktualisierungsintervalle festzulegen. Lieferanten benötigen verständliche Datenmodelle und einen geregelten Onboarding-Prozess. Die in einigen Industriebranchen existierenden Datenräume (etwa Catena-X) erleichtern den Datenaustausch, ersetzen aber keine fachliche Prüfung im eigenen Haus.
Wichtig: Auch Abnehmer, Servicepartner und Recycler gehören in das Betriebsmodell des DPP. Denn sie erzeugen im späteren Lebenszyklus neue Informationen, etwa bei der Reparatur eines Produkts.Der Digitale Produktpass ist eine eigene Compliance-Infrastruktur. Er benötigt Daten-Governance und klare Verantwortlichkeiten. Die Software-Plattform für den DPP ist nur das Werkzeug. Compliance entsteht durch klare Regeln und belastbaren Daten.
Ricky Thiermann ist Leiter des Produktmanagements bei Spherity und Experte für digitale Produktpässe.
Bildquelle: Spherity
Stand: 16.12.2025
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