DB Podcast

Zuschüsse & Recht Fördermittel-Falle: So zerstört Eile den Digitalisierungs-Zuschuss

Von Konstantin Pfliegl 6 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Ein Klick, eine Unterschrift – und schon sind die Fördermittel für Digitalisierungsprojekte futsch. Warum der richtige Zeitpunkt über Bewilligung oder Ablehnung entscheidet und wie Unternehmen die teure Förderfalle sicher umgehen.

(Bild:  © winyu/stock.adobe.com)
(Bild: © winyu/stock.adobe.com)

DARUM GEHT'S

Das Fördermittel-Problem: Viele Unternehmen verlieren ihren Zuschuss nicht wegen schlechter Bonität oder eines schwachen Konzepts, sondern wegen des falschen Zeitpunkts: Wer vor dem Bewilligungsbescheid einen Vertrag unterschreibt, hat sein Vorhaben bereits „begonnen“  – und damit die Förderfähigkeit verspielt.

Reihenfolge beachten: Nach der Bundeshaushaltsordnung gilt jedes Digitalisierungsvorhaben mit der Unterschrift als begonnen. Nicht erst mit Server, Code oder Schulung. Wer Fördergelder sichern will, muss das Fördermittel-Management an den Projektanfang stellen, nicht ans Ende.

SaaS/Cloud-Risiko: Ein Klick auf „Jetzt abonnieren“ reicht aus, um Fördergelder zu verlieren. SaaS- und Cloud-Lizenzen werden oft im Fachbereich per Self-Service gebucht, ohne dass das Fördermittel-Management davon erfährt. Genau das macht Klick-Verträge zur unterschätzten Förderfalle.

Ob vom Bund oder von den Länder – zahlreiche Förderprogramme unterstützen mittelständische Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung ihrer Digitalisierungs-Projekte. Häufig lassen sich diese Fördergelder gleich online beantragen: Fragen im Online-Portal beantworten, Nachweise hochladen und ein Klick auf „Antrag stellen“. Fertig. Was einfach klingt, ist eine teure Falle der Digitalisierung im deutschen Mittelstand.

Ein häufiger Grund für gescheiterte Förderanträge ist nicht die Bonität. Er ist auch nicht das Digitalisierungskonzept. Er ist der Zeitpunkt. Wer Liefer- oder Leistungsverträge bei seinen Dienstleistern und Lieferanten für seine Projekte unterschreibt, bevor der Bewilligungsbescheid des jeweiligen Fördergebers da ist, verliert den Anspruch. Das gilt eigentlich für fast alle Programm, ob Bundeszuschuss, KfW-Kredit oder Landesförderung.

Das ganze Prozedere klingt nach Bürokratie. Ist es auch. Aber diese Bürokratie kostet erst einmal nur Zeit. Der falsche Klick kostet Geld, und zwar das Geld, das die Digitalisierung eigentlich leichter machen sollte.

Konstantin Pfliegl, leitender Redakteur e-commerce magazin und Digital Business Magazin

Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns

Doch warum ist das so? Dazu müssen wir ein wenig ausholen und es kommt die Bundeshaushaltsordnung (BHO) ins Spiel. Genauer gesagt Nummer 1.3 in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der BHO: „Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind.“ Und viele Förderrichtlinien des Bundes verweisen darauf, auch die der Länder. Das Prinzip ist einfach: Der Staat fördert nur Vorhaben, die noch nicht begonnen haben. Was schon läuft, braucht keinen Anreiz mehr.

Schwierig wird es bei der Frage: Wann beginnt eigentlich ein Vorhaben? Nicht bei der ersten Codezeile. Nicht bei der Rechnung. Sondern beim Vertrag. Sobald ein Unternehmen eine Bestellung unterschreibt, einen Lizenzvertrag abschließt oder einen Dienstleister beauftragt, gilt das Vorhaben als begonnen.

Kurzum: Der kritische Moment bei Förderanträgen ist die Unterschrift, nicht der Go-Live eines Projekts.

In der Praxis könnte das bedeuten: Zum Beispiel ein Maschinenbauer will seine Fertigung vernetzen. Eine cloudbasierte MES-Lösung soll her, Investitions-Volumen 180.000 Euro. Der IT-Leiter bereitet den Förderantrag vor. Er wartet noch auf die interne Freigabe. Doch der Software-Anbieter drängt, das Angebot gilt nur bis Quartalsende. Der Einkauf unterschreibt. Zwei Wochen später geht der Förderantrag raus. Die Bewilligungsbehörde lehnt ab. Ein Satz reicht als Begründung: Vorhabenbeginn vor Antragstellung. Der Rabatt war klein. Der verlorene Zuschuss war groß. Kein Widerspruch hilft hier weiter.

CHeckliste: Förderprogramme für die digitalisierung

Reihenfolge einhalten: erst Antrag, dann Bescheid, dann Vertrag.

Einkauf und Fördermittel-Management eng abstimmen: Zum Beispiel Rabattfristen von Anbietern dürfen nie über dem Bescheiddatum stehen.

Bei Rahmenverträgen und Absichtserklärungen vorsichtig sein: Sie können bereits als Vorhabenbeginn zählen. Bei echtem Zeitdruck, wenn möglich, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn beantragen, aber das Restrisiko kennen.

Bearbeitungszeiten realistisch einplanen: Zwischen Antrag und Bescheid vergehen oft Wochen, manchmal Monate.

Dokumentation: Antragsdatum, Bescheiddatum und Vertragsdatum sauber dokumentieren.

Der Denkfehler dahinter

Vor allem der Einkauf verwechselt hier häufig zwei Dinge: den Projektstart und den Vertragsabschluss. Sie denken, die Uhr beginnt erst mit der Implementierung. Für die Förderbehörde zählt aber die Unterschrift. Nicht der Server, der Code oder der erste Schulungstermin.

Folgende drei Fehleinschätzungen sorgen immer wieder für abgelehnte Förderanträge:

  • „Ein Angebot ist noch keine Bestellung“: Das stimmt, solange niemand unterschreibt. Sobald die Unterschrift steht, zählt sie als Beginn, auch wenn die Lieferung erst später kommt.
  • „Wir zahlen ja erst nach Bewilligung“: Der Zahlungstermin ist irrelevant. Entscheidend ist der Vertragsschluss, nicht die Rechnung.
  • „Eine mündliche Zusage bindet uns doch nicht“: Auch eine mündliche Beauftragung kann als Beginn zählen, wenn sie rechtlich bindend war. Im Zweifel entscheidet die Bewilligungsbehörde, nicht das Unternehmen selbst.

Angebote einholen ist kein Problem für die Fördermittel

Ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen: Angebote von Anbietern einzuholen, ist völlig unkritisch. Mehr noch, es ist meist sogar notwendig. Die meisten Förderrichtlinien verlangen mit dem Antrag konkrete Kostenvoranschläge oder Vergleichsangebote, sonst lässt sich die Förderfähigkeit gar nicht prüfen.

Die Cloud-Falle: Wenn der Fachbereich zuschlägt

Ein Risiko wird in vielen IT-Abteilungen unterschätzt: der Klick-Vertrag. Wer ein SaaS-Abo online abschließt, auf „Kostenpflichtig bestellen“ klickt oder eine Cloud-Lizenz per Self-Service aktiviert, hat einen rechtsverbindlichen Vertrag geschlossen. Eine Unterschrift auf Papier braucht es dafür nicht.

Genau das macht Cloud- und SaaS-Verträge so gefährlich für die Förderung. Anders als bei einer klassischen Hardware-Bestellung entscheidet hier oft nicht der Einkauf, sondern der Fachbereich selbst, meist ohne Rücksprache mit dem Fördermittel-Management. Ein Teamleiter testet ein Tool, findet es gut, bucht das Jahresabo, weil es gerade dringend gebraucht wird. Fertig ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn, oft ohne dass irgendjemand im Unternehmen davon weiß.

Diese Form von Schatten-IT ist deshalb nicht nur ein Sicherheits- und Datenschutzthema, sondern auch ein Förderrisiko. Wer Digitalisierungs-Budgets über Zuschüsse oder Kredite absichern will, muss deshalb auch Cloud-Buchungen in den Freigabe-Prozess einbeziehen. Das bedeutet: Self-Service-Bestellungen für Software und Cloud-Dienste dürfen erst erlaubt sein, wenn klar ist, ob und wie das Projekt gefördert werden soll.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

FÖRDERMITTEL: SO SOLLTE MAN VORGEHEN

1. Förderrichtlinie genau prüfen, die Regeln unterscheiden sich je nach Programm

2. Vollständigen Förderantrag einreichen

3. Schriftliche Eingangsbestätigung der Bewilligungsstelle abwarten

4. Falls im Förderprogramm vorgesehen: vorzeitigen Maßnahmenbeginn explizit beantragen und genehmigen lassen

5. Den Zuwendungsbescheid und dessen Nebenbestimmungen beachten. Und auch erst danach den Liefer-/Dienstleistungsvertrag unterschreiben oder beauftragen

Auf Antrag: Vorzeitiger Projektbeginn 

Wer nicht warten will oder kann, kennt vielleicht den sogenannten Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall erlauben, dass ein Projekt schon vor dem Bescheid startet. Die Voraussetzungen sind eng: Zum einen muss ein Förderprogramm diese Möglichkeit überhaupt bieten. Zum anderen muss der Antrag auf Zulassung vor dem Start gestellt werden. Nachträglich genehmigt die Behörde nichts. 

Es braucht zudem triftige wirtschaftliche Gründe für die Eile. Die Gesamtfinanzierung muss stehen. Und die Behörde behält ihre Entscheidungsfreiheit, ob sie am Ende überhaupt bewilligt.

Das Wichtigste: Diese Zulassung auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist keine Förderzusage. Sie erlaubt nur den Start, das Risiko trägt weiter das Unternehmen. Wer darauf baut, sollte den Ablehnungsfall einkalkulieren.

Fördermittel: Follow up

Fördermittel-Management gehört an den Anfang eines Digitalisierungs-Projekts, nicht ans Ende. Wer Zuschüsse haben will, stellt den Antrag am besten bereits, bevor irgendetwas verbindlich beauftragt wird.

Das ganze Prozedere klingt nach Bürokratie. Ist es auch. Aber diese Bürokratie kostet erst einmal nur Zeit. Der falsche Klick kostet Geld, und zwar das Geld, das die Digitalisierung eigentlich leichter machen sollte.

Fördermittel – DigitalisierungKonstantin Pfliegl
ist leitender Redakteur für das e-commerce magazin und das Digital Business Magazin. Er verfügt über mehr als zwei Jahrzehnte Erfahrung als Journalist für verschiedene Print- und Online-Medien.

Bildquelle: Foto Marquart, Tutzing