DB Podcast

KI-generierte Inhalte KI-Verordnung: Werden Transparenzpflichten zum Innovationshemmnis?

Von Stefan Girschner 4 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Ab sofort gelten in der EU die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Demnach müssen Unternehmen künftig kenntlich machen, wenn Nutzer mit einem Chatbot oder Sprachassistenten interagieren. Auch für KI-generierte Inhalte gelten Kennzeichnungspflichten.

(Bild:  © Deemerwha studio/stock.adobe.com)
(Bild: © Deemerwha studio/stock.adobe.com)

Seit dem 02.08.2026 gilt in der Europäischen Union die Transparenzpflicht aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche, müssen künftig unter anderem kenntlich machen, wenn Nutzerinnen und Nutzer mit einem Chatbot oder Sprachassistenten interagieren. Auch für KI-generierte und per KI bearbeitete Inhalte gelten neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten.

Alexander Rabe ist Geschäftsführer von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., (Bild:  eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.)
Alexander Rabe ist Geschäftsführer von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.,
(Bild: eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.)

Für Alexander Rabe, Geschäftsführer von eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., hat die KI-Verordnung einen Fehlstart hingelegt: „Transparenz schafft Vertrauen und ist eine zentrale Voraussetzung für den verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz. Doch verbindliche Pflichten brauchen vor ihrem Start auch verbindliche Orientierung und klare Definitionen. Dass die EU-Kommission ihre finalen Leitlinien erst 13 Tage vor dem Anwendungsbeginn der KI-Verordnung veröffentlicht hat, ist ein Fehlstart mit Ansage.“

Technische Standards für die Kennzeichnung von KI-Inhalten

Trotz der Leitlinien bleiben zentrale Fragen offen. Es fehlen robuste und interoperable technische Standards für die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Unsicherheit besteht insbesondere in einigen Graubereichen, etwa bei Inhalten, die mit KI bearbeitet wurden, aber nicht vollständig KI-generiert sind - sowie bei der konkreten Ausgestaltung von Hinweisen in Chatbots und KI-Assistenten.

„Unternehmen dürfen nicht an technischen Maßstäben gemessen werden, die noch nicht einheitlich definiert sind. In der Anfangsphase müssen Beratung, europaweit abgestimmte Auslegung und Verhältnismäßigkeit Vorrang vor einer sanktionsgetriebenen Aufsicht haben. Andernfalls zahlen insbesondere Start-ups und mittelständische Unternehmen den Preis für Versäumnisse im europäischen Gesetzgebungsprozess. Wenn Europa eine Chance im KI-Wettrennen haben will, brauchen wir wettbewerbsfähige Regeln für Künstliche Intelligenz“, ist Rabe überzeugt.

Wenn Europa eine Chance im Wettrennen um KI haben will, brauchen wir wettbewerbsfähige Regeln für künstliche Intelligenz.

Alexander Rabe, eco e.V.

KI-Verordnung: Stärkung des Vertrauens oder Investitionshemmnis

Für den Vollzug in Deutschland begrüßt eco die zentrale Rolle der Bundesnetzagentur. Entscheidend sei jedoch eine einheitliche und praxistaugliche Anwendung der Vorgaben. „Der Vollzug entscheidet darüber, ob die KI-Verordnung Vertrauen in KI stärkt oder zum Investitions- und Innovationshemmnis wird. Die nationale Umsetzung der KI-Verordnung darf weder zu einem deutschen Behördenpuzzle noch zu einem europäischen Flickenteppich werden“, bekräftigt Rabe.

Gleichzeitig warnt der eco Verband davor, dass die Transparenzpflichten der KI-Verordnung keine falsche Sicherheit schaffen sollten beim Erkennen von Bearbeitungen und Manipulationen durch KI. „Die Notwendigkeit, KI-Kompetenz in der Breite der Bevölkerung zu verankern, können Transparenzpflichten nicht ersetzen“, so Alexander Rabe. eco fordert daher schnellstmöglich technisch umsetzbare Standards und eine europaweit koordinierte, rechtssichere und innovationsfreundliche Vollzugspraxis.

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland nutzt KI

Laut einer aktuellen Studie des Bitkom ist künstliche Intelligenz bereits in jedem dritten Unternehmen der deutschen Wirtschaft im Einsatz. Weitere 20 Prozent planen einen baldigen Einsatz von KI im eigenen Geschäftsbetrieb. Dabei wächst für betroffene Unternehmen der Handlungsdruck: Wann müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte offengelegt werden? Antworten liefert Art. 50 der europäischen KI-Verordnung (KI-VO). Die Vorschrift tritt im August 2026 in Kraft und etabliert gezielte Transparenzpflichten, die Unternehmen kennen und in der Praxis umsetzen müssen.

Anja Olsok, Geschäftsführerin der Bitkom Servicegesellschaft mbH, sieht die Auswirkungen der festgelegten Transparenzpflichten positiv: „Die KI-Verordnung schafft wichtige Leitplanken für Transparenz und Vertrauen beim Einsatz generativer KI. Unternehmen müssen jetzt systematisch erfassen, wo KI eingesetzt wird, und entsprechende Governance-Strukturen aufbauen.“

EU AI Act: Neue Regeln seit 02.08.2026

KI-Chatbots müssen als KI erkennbar sein: Nutzerinnen und Nutzer müssen grundsätzlich darüber informiert werden, wenn sie mit einer KI kommunizieren.
 
KI-Inhalte müssen technisch erkennbar sein: Anbieter generativer KI, die diese neu in den Markt bringen, müssen künstlich erzeugte oder manipulierte Inhalte grundsätzlich maschinenlesbar markieren. Für Systeme, die bereits im Einsatz sind, besteht eine Übergangsfrist bis Dezember 2026. 
 
Deepfakes müssen gekennzeichnet werden: Künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder, Videos und Audios, die echt erscheinen können, müssen als solche offengelegt werden.
 
Bestimmte KI-Texte müssen offengelegt werden: Das gilt für Texte, die die Allgemeinheit über Themen öffentlichen Interesses informieren sollen. Ausnahmen bestehen insbesondere bei einer inhaltlichen menschlichen Prüfung und redaktionellen Verantwortung.
 
Emotionserkennung muss transparent sein: Betroffene müssen über den Einsatz von Systemen informiert werden, die Emotionen erkennen oder anhand biometrischer Merkmale Personen einordnen.  
 
Verstöße können sanktioniert werden: Die zuständigen Behörden können die Einhaltung der Transparenzpflichten kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder verhängen. Verstöße gegen die bereits geltenden Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck können ebenfalls ab Sonntag sanktioniert werden. 

Transparenzpflichten der KI-Verordnung mit differenzierten Regelungen

Die KI-Verordnung sieht keine allgemeine Pflicht vor, jeden KI-Einsatz zu kennzeichnen. Art. 50 differenziert vielmehr nach konkreten Einsatzszenarien:

  • Wer KI-gestützte Chatbots oder virtuelle Assistenten betreibt, muss Nutzer zu Beginn der Interaktion auf den Einsatz von KI hinweisen.
  • Wer synthetische audiovisuelle Inhalte wie Deepfakes veröffentlicht, unterliegt einer Kennzeichnungspflicht für das erzeugte oder veränderte Material.
  • Wer KI-generierten Text zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht, ist zur Offenlegung verpflichtet, es sei denn, der Inhalt wurde redaktionell geprüft und wird unter menschlicher Verantwortung veröffentlicht.

Der neue Rechtsrahmen der KI-Verordnung betrifft dabei nicht nur Anbieter von KI-Systemen, also Unternehmen, die KI-Produkte entwickeln und auf den Markt bringen, sondern ausdrücklich auch deren Betreiber. Als Betreiber gilt jedes Unternehmen, das ein KI-System im eigenen Geschäftsbetrieb einsetzt, etwa zur Kundenkommunikation, zur Erstellung von Marketinginhalten oder zur Unterstützung interner Prozesse. Für viele Unternehmen bedeutet das: Sobald ein KI-Tool in einem der von Art. 50 erfassten Szenarien eingesetzt wird, können eigene Transparenzpflichten entstehen, unabhängig davon, ob man selbst in die Entwicklung des Systems involviert war.

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung

Die Experten von Bitkom Consult bieten sowohl praxisorientierte Seminare und Weiterbildungsformate als auch individuelle Beratung zur Umsetzung der KI-Verordnung an. Ziel ist es, regulatorische Anforderungen frühzeitig in umsetzbare Strukturen zu überführen und den sicheren Einsatz von KI im Unternehmen zu gewährleisten.