Künstliche Intelligenz ist inzwischen im Unternehmensalltag angekommen. Die EU hat daher 2023 Art. 4 der KI-Verordnung eingeführt, die Unternehmen verpflichtet, ein angemessenes Maß an Kompetenz bei der Nutzung der KI-Systeme sicherzustellen. Dies betrifft alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, außer bei privater Nutzung.
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