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Serie: KI-Technologie aus China – Teil 35 KI-Offensive von China: Assets und die neue Eigentumsfrage der KI

Ein Gastbeitrag von Dr. Lili Yang und Chang Luo 7 min Lesedauer

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Lange konzentrierte sich die IP-Diskussion auf die Frage, ob KI-Systeme fremde Urheber-, Patent- oder Markenrechte verletzen. Inzwischen rückt eine andere Frage in den Mittelpunkt: Wem gehören Trainingsdaten, Modelle, Gewichte, Fine-Tuning, Prompts und KI-Output? Dabei werden proprietäre Daten und feinabgestimmte Modelle zu strategischen Assets.

(Bild:  © photostockatinat/stock.adobe.com – generiert mit KI)
(Bild: © photostockatinat/stock.adobe.com – generiert mit KI)

In China ist die Frage der Assets besonders relevant. Mit Baidu Ernie, Alibaba Qwen, Tencent Hunyuan, ByteDance Doubao, DeepSeek, Moonshot AI, Zhipu AI und MiniMax hat sich ein leistungsfähiges KI-Ökosystem entwickelt. Ein einheitliches AI Ownership Law gibt es jedoch nicht. Rechte an Daten, Modellen und Ergebnissen ergeben sich vielmehr aus Urheber-, Patent-, Wettbewerbs-, Vertrags- und Datenschutzrecht sowie aus speziellen KI-Regeln. Der Konflikt beginnt bei den Trainingsdaten. 

Artikel 7 der Interim Measures for Generative Artificial Intelligence Services verlangt seit 2023 von Anbietern, die generative KI-Dienste in China öffentlich bereitstellen, dass sie für Pre-Training und Optimierungstraining Daten und Basismodelle aus rechtmäßigen Quellen verwenden. IP-Rechte dürfen nicht verletzt werden; für personenbezogene Daten muss eine gesetzliche Grundlage vorliegen. Die Regelungen erfassen damit nicht automatisch Forschung, Entwicklung oder rein interne KI-Nutzung, sofern keine Bereitstellung gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt. Ungeklärt ist zudem, ob bereits das Training mit geschützten Werken lizenzpflichtig ist.

Die KI steht auf der Anklagebank. Vier Künstler haben das KI-Malmodell Trik von Xiaohongshu wegen unerlaubter Verwendung ihrer Originalwerke verklagt. Das Pekinger Internetgericht hat die Klage angenommen. Das Bild zeigt den Vergleich des Originals eines der Künstler (links) und des von Trik generierten Kunstwerks (rechts).(Bild:  Yangcheng Evening News)
Die KI steht auf der Anklagebank. Vier Künstler haben das KI-Malmodell Trik von Xiaohongshu wegen unerlaubter Verwendung ihrer Originalwerke verklagt. Das Pekinger Internetgericht hat die Klage angenommen. Das Bild zeigt den Vergleich des Originals eines der Künstler (links) und des von Trik generierten Kunstwerks (rechts).
(Bild: Yangcheng Evening News)

Darüber wird vor chinesischen Gerichten gestritten. Vier Illustratoren gehen gegen die Betreiber des mit Xiaohongshu verbundenen KI-Zeichentools Trik AI vor. Ihre Werke seien ohne Zustimmung für das Training verwendet worden; anschließend habe das System stark ähnliche Bilder erzeugt. Die Gegenseite argumentiert, das Modell lerne lediglich statistische Merkmale. Zu den zentralen Streitpunkten zählen die Rechtmäßigkeit der Trainingsdaten, eine mögliche Fair-Use-Ausnahme und die substanzielle Ähnlichkeit der Outputs. Eine endgültige Klärung steht aus.

Noch größere wirtschaftliche Dimensionen hat der Fall iQIYI gegen MiniMax. Die Streaming-Plattform wirft dem Shanghaier KI-Unternehmen vor, geschützte Film- und Fernsehinhalte ohne Genehmigung für Training und Content-Generierung seines Hailuo-AI-Systems genutzt zu haben. Gefordert wurden Unterlassung und rund 100.000 RMB Schadensersatz. Da China keine allgemeine, ausdrücklich auf kommerzielles KI-Training zugeschnittene Text-and-Data-Mining-Ausnahme kennt, bleibt die Nutzung geschützter Inhalte und Assets ein erhebliches Rechtsrisiko.

Woraus lernt eine KI?

Eine mögliche Richtung weist der Hangzhou-Ultraman-Fall. Nutzer trainierten auf Grundlage von Bildern der bekannten Figur LoRA-Modelle, die neue Ultraman-Bilder erzeugten. Das Hangzhou Internet Court nahm den Betreiber wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen in Anspruch, was das Hangzhou Intermediate People’s Court Ende 2024 bestätigte. Nicht das Modelltraining als solches wurde pauschal für rechtswidrig erklärt. Ausschlaggebend war in dieser konkreten Konstellation, dass die Modelle geschützte Charakteristika zuverlässig reproduzierten und der Betreiber trotz der Bekanntheit der Figur und vorhandener technischer Kontrollmöglichkeiten nicht ausreichend eingegriffen hat.

Die jüngere Rechtsprechung zu LoRA-Modellen deutet damit darauf hin, dass in solchen Konstellationen die Reproduzierbarkeit geschützter Ausdruckselemente im Output eine zentrale Rolle spielt. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Verwendung geschützter Werke für das allgemeine kommerzielle Training rechtlich unproblematisch wäre. Ob die Nutzung geschützter Werke für das kommerzielle Training allgemeiner KI-Modelle bereits für sich genommen lizenzpflichtig oder rechtsverletzend ist, bleibt in China ungeklärt.

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