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Deepfakes & Recht KI-Kennzeichnungspflicht: Was Unternehmen wirklich kennzeichnen müssen – und was nicht

Ein Gastbeitrag von Frank Fischer 4 min Lesedauer

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Ab sofort gilt die neue KI-Kennzeichnungspflicht: Unternehmen müssen bestimmte KI-Inhalte klar kenntlich machen. Doch wann genau – und wann nicht? Ein Überblick mit Handlungsempfehlungen.

(Bild:  © sam richter/stock.adobe.com)
(Bild: © sam richter/stock.adobe.com)

DARUM GEHT'S

KI-Kennzeichnungspflicht: Nach der europäischen KI-Verordnung gelten neue Pflichten. Unternehmen müssen KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte entsprechend kennzeichnen.

Keine allgemeine Kennzeichnungspflicht: Nicht jeder KI-Einsatz löst eine Pflicht aus: Produktbeschreibungen, Marketingtexte, Übersetzungen oder interne Dokumente sind ausgenommen – ebenso Inhalte, die von einem Menschen redaktionell geprüft oder verantwortet werden.

Kennzeichnung entlastet nicht von Rechtsverstößen: Eine korrekte KI-Kennzeichnung macht einen Inhalt nicht automatisch rechtmäßig. Wenn ein Bild Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt, dann bleibt dieser Verstoß trotz Kennzeichnung bestehen.

Ein Bild zeigt den Geschäftsführer bei einer Pressekonferenz. Das Problem: Die Veranstaltung hat nie stattgefunden. Das Bild wurde von einer künstlichen Intelligenz hergestellt. Solche Inhalte wirken heute täuschend echt. Genau deshalb verschärft die Europäische Union die Regulierungen für den Einsatz von KI.

Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten für Unternehmen nach der europäischen KI-Verordnung. Greift ein Unternehmen auf die Hilfe von künstlichen Intelligenz zurück, müssen diese Inhalte zum Schutz des Empfängers kenntlich gemacht werden.

Was heißt das aber jetzt für Unternehmen? Muss jeglicher Einsatz eines KI-Tools kenntlich gemacht werden? Muss die Marketing-Abteilung jetzt sämtliche Instagram-Posts und Webseiten-Videos auf den Einsatz von künstlicher Intelligenz durchforsten?

Unternehmen sollten jetzt handeln, ihre internen Prozesse überprüfen und klare Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz zu etablieren.

Frank Fischer, Leiter der Praxisgruppe IP & Media Deutschland und Mitglied der Internationalen Praxisgruppe bei Rödl

Was Unternehmen bezüglich der KI-Kennzeichnungspflicht jetzt beachten sollten

Die neuen Regeln zu KI-generierte oder KI-manipulierte sollen verhindern, dass Verbraucher oder Geschäftspartner künstlich erzeugte Inhalte für echt halten. Gleichzeitig schafft der Gesetzgeber bewusst keine allgemeine Kennzeichnungspflicht für sämtliche KI-Anwendungen.

Eine Kennzeichnung ist immer dann erforderlich, wenn Unternehmen KI-generierte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte veröffentlichen, die reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellen und deshalb als authentisch wahrgenommen werden können. Diese Inhalte werden nach der europäischen KI-Verordnung als sogenannte Deepfakes bezeichnet.

Auch Unternehmen, die Kunden unmittelbar mit einer künstlichen Intelligenz kommunizieren lassen, müssen darüber informieren. Das betrifft insbesondere Chatbots oder virtuelle Assistenten auf Websites und in Kundenportalen.

Für KI-generierte Texte gelten dagegen deutlich geringere Anforderungen. Eine Kennzeichnungspflicht besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein Text ohne menschliche Kontrolle veröffentlicht wird und der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dient.

Damit ist aber auch schon klar, dass Unternehmen, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit KI zum Einsatz bringen, um ihren Kundenauftrag zur Analyse der Geschäftszahlen und -daten zu erfüllen von den Regelungen des Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung gar nicht erfasst werden. Eine Kennzeichnungspflicht besteht hier nicht. Auch der alltägliche Einsatz künstlicher Intelligenz zur Erstellung von Produktbeschreibungen, Marketingtexten, Übersetzungen oder internen Dokumenten löst regelmäßig keine Kennzeichnungspflicht aus. Gleiches gilt für die sprachliche Überarbeitung bereits vorhandener Inhalte.

Grundsätzlich gilt weiterhin, wird der KI-generierte Inhalt durch einen Menschen geprüft oder übernimmt eine Person die redaktionelle Verantwortung im Rahmen der Verbreitung und Veröffentlichung des jeweiligen Textes entfallen die besonderen Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung und einer Kennzeichnung bedarf es nicht.

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