Es ist eine geschäftige Zeit für CISOs in Unternehmen in der EU. Sie müssen sich nicht nur mit den bevorstehenden Fristen der EU-KI-Verordnung auseinandersetzen, sondern sich nun auch mit den neuen Ressourcen befassen, die im EU-Aktionsplan für Cybersicherheit und künstliche Intelligenz angekündigt wurden.
Compliance versus KI-Sicherheit: Die EU-KI-Verordnung und neue Sandboxen unterstützen Unternehmen, aber Zertifikate sichern nur das Modell – nicht den realen Betrieb. Datenqualität ist das unterschätzte Hauptrisiko: ROT-Daten in unstrukturierten Beständen machen selbst konforme KI-Modelle fehleranfällig. Autonome Nutzung erhöht das Schadenspotenzial: Viele nicht-menschliche Identitäten und Agenten können Datenfehler in Maschinengeschwindigkeit verstärken – oft ohne eine Alarm auszulösen. Doppelstrategie umsetzen: Die Kombination von Modelltests und konsequenter Datensanierung, Herkunftsnachweis und kontinuierliche Validierung ist die Voraussetzung, eine sichere KI im Rahmen der KI-Verordnung zu betreiben.
Dass derzeit die Aufmerksamkeit der CISOs auf die KI-Sicherheit gerichtet ist, ist an sich keine schlechte Sache, aber man könnte argumentieren, dass die Teams daran arbeiten, die falschen Ziele zu erreichen. Man ist davon ausgegangen, dass die KI eines Unternehmens sicher ist, wenn sie die Compliance-Standards erfüllt und in diesen neuen Test-Sandboxes gute Leistungen erbringt. Doch wie bereits bei früheren Cybersicherheits-Vorschriften gesehen, ist die Einhaltung offizieller Vorschriften wie der KI-Verordnung nicht gleichbedeutend mit betrieblicher Sicherheit – weit gefehlt.
In diesem Fall sind die Daten das fehlende Glied, das sowohl Behörden als auch Unternehmen bisher übersehen haben und das, obwohl es ihnen direkt vor Augen liegt. Denn die Einhaltung von Compliance-Standards und gute Leistungen in einer sicheren KI-Testumgebung dienen lediglich dazu, technisch sichere Modelle zu erstellen. Und sobald man diese Modelle mit redundanten, obsoleten und trivialen (ROT) Daten füttert, sind all diese Tests zunichte gemacht.
KI-Verordnung: Viel Trubel und wenig Substanz
Die letzten Wochen waren für die KI-Verordnung der EU besonders turbulent. Zunächst wurden die Fristen des EU-KI-Gesetzes angepasst. Entscheidend ist, dass die wichtigste Frist für die Einhaltung der Vorschriften bei KI, die in risikoreichen Umgebungen eingesetzt wird, von August 2026 auf Dezember 2027 verschoben wurde, vor allem deshalb, weil die branchenweiten technischen Standards, die als Maßstab für die Einhaltung der Vorschriften dienen, noch nicht vorliegen.
Und nur wenige Wochen nach der Bekanntgabe dieser Verschiebung veröffentlichte die EU den EU-Aktionsplan für Cybersicherheit und künstliche Intelligenz, unter anderem um diese Lücke bei der Konformitätsprüfung zu schließen. Anstatt neue rechtliche Auflagen einzuführen, verspricht der Plan den Zugang zu neuen sicheren Testplattformen, Leitfäden und Tools. Diese dienen der Bewertung fortschrittlicher KI vor ihrer Markteinführung und sollen gewährleisten, dass neue Modelle sicher und in Übereinstimmung mit EU-Vorschriften wie der besagten KI-Verordnung und der NIS2-Richtlinie eingesetzt werden.
Risiken durch unsachgemäße KI-Nutzung
All dies wird zwar zur Entwicklung sicherer KI-Modelle beitragen, ist jedoch nur ein Teil des Puzzles. Sicherheitsteams können und werden unzählige Stunden damit verbringen, Code zu isolieren und die notwendigen Nachweise zu sammeln, um wertvolle Compliance-Zertifikate zu erhalten. Dabei laufen sie jedoch Gefahr, die andere Seite der KI aus den Augen zu verlieren. Man kann ein Tool entwickeln, das von Grund auf sicher und konform ist, doch bei unsachgemäßer Nutzung kann es dennoch gegen Compliance-Vorgaben verstoßen und Chaos verursachen.
Statistisch kommen auf einen Mitarbeiter durchschnittlich 82 nicht-menschliche Identitäten und autonome Agenten in modernen Unternehmensumgebungen. Bei jedem Sicherheitsverantwortlichen sollten bei dieser Zahl die Alarmglocken läuten. Das operative Risiko hat sich mittlerweile weit über den menschlichen Missbrauch hinaus auf Fehler in Maschinen-Geschwindigkeit ausgeweitet. Würde ein menschlicher Nutzer einen Fehler machen, würde dieser in der Regel entdeckt und gemeldet, bevor etwas Katastrophales passieren könnte; bei autonomen Modellen hingegen können fehlerhafte Daten selbst das sicherste Modell unbemerkt beeinträchtigen und die Ergebnisse verfälschen, ohne die üblichen Alarme auszulösen. Und das alles auf technisch konformen Systemen.
KI-Verordnung: Compliance ist nicht gleich Sicherheit
Da sich die gesamte Aufmerksamkeit auf die KI-Modelle selbst konzentriert, sind die Unternehmensdaten etwas aus dem Blickfeld geraten. Und in den Diskussionen, die tatsächlich stattfanden, ging es größtenteils um die Sicherheit der Daten und weniger um deren Qualität, was das Problem noch verschärft hat.
Heute liegen fast 80 Prozent an Unternehmensdaten in unstrukturierten Formaten vor, die mit ROT-Dateien überfüllt sind. Es ist das Ergebnis jahrzehntelanger Anhäufung in veralteten Cloud-Speichern und wirkt wie ein langsames Gift auf ein KI-Modell. Ganz gleich, wie technisch sicher es ist und wie gut es in den vorgeschlagenen EU-Sandboxen abgeschnitten haben mag: Die Einspeisung von mit ROT-Dateien kontaminierten unstrukturierten Daten in ein Modell wird verheerende Folgen haben. Es wird Halluzinationen entwickeln, unsinnige Entscheidungen treffen, verzerrte Analysen verwenden und gegen Compliance-Vorgaben verstoßen, wenn es mit veralteten Daten und doppelten Datensätzen arbeitet.
Stand: 16.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die WIN-Verlag GmbH & Co. KG, Chiemgaustraße 148, 81549 München einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://kontakt.vogel.de/de/win abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.
Und es gibt weitere Nachteile. Die Verarbeitung all dieser nutzlosen Daten, von denen ein Großteil zudem doppelt vorliegt, wirkt wie eine unsichtbare Belastung für Unternehmensbudgets: Teure GPU-Rechenzyklen werden dafür verschwendet, und kostspielige Cloud-Infrastruktur wird für die Indizierung von Daten eingesetzt, die keinen materiellen Wert und keinen ROI haben. Allein in diesem Jahr beliefen sich die KI-Investitionen namhafter Technologieunternehmen auf über 650 Milliarden US-Dollar und keiner weiß, wie hoch die Ausgaben in einem weiteren Jahr sein könnten. Während die EU-Vorschriften großen Wert auf die Sicherheitskosten der KI legen, haben sie bislang die Kosten für die Daten, die hinter dieser KI stehen, nicht berücksichtigt.