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Elektronische Rechnungen für Unternehmen 

Fünf Länder, fünf Regeln: Durchblick im europäischen E-Invoicing-Dschungel

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Polen Frankreich & Dänemark

Polen: Rechnung erst nach Freigabe

Polen verfolgt einen deutlich strengeren Ansatz. Mit KSeF, dem nationalen E-Invoicing-System, wird die Rechnung nicht nur elektronisch übertragen, sondern über eine zentrale staatliche Plattform verarbeitet. Damit ist Polen ein klassisches Beispiel für ein CTC- beziehungsweise Clearance-Modell.

Die wichtigsten Fristen:

  • ab 1. Februar 2026: Pflicht für große Unternehmen mit mehr als 200 Millionen PLN Umsatz
  • ab 1. April 2026: Ausweitung auf die meisten weiteren umsatzsteuerregistrierten Unternehmen
  • ab Januar 2027: Einbeziehung auch kleinster, bislang ausgenommener Unternehmen

Die Besonderheit liegt im Prozess: Rechnungen müssen im vorgeschriebenen Format, FA(3), über KSeF eingereicht werden. Erst wenn das System die Rechnung akzeptiert und registriert, ist sie offiziell gültig. Fehler bei Stammdaten, Steuerlogik oder Schnittstellen werden damit nicht erst später sichtbar, sondern können den Rechnungsprozess unmittelbar blockieren.

Ein wichtiges Detail ist, das polnische Format ist nicht vollständig compliant mit dem europäischen EN 16931 Standard.

Frankreich: E-Invoicing plus E-Reporting

Frankreich zählt zu den ambitioniertesten E-Invoicing-Projekten Europas. Ab 1. September 2026 startet die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung schrittweise. Dabei geht es nicht nur um den Austausch von B2B-Rechnungen, sondern auch um zusätzliche Meldepflichten.

Die Fristen:

  • ab 1. September 2026: große und mittlere Unternehmen müssen E-Rechnungen ausstellen und Reportingpflichten erfüllen
  • ab 1. September 2027: kleinere Unternehmen folgen
  • Empfangspflicht gilt bereits ab dem ersten Schritt für alle in Frankreich steuerpflichtigen Unternehmen

Frankreich kombiniert also E-Invoicing und E-Reporting. Inländische B2B-Rechnungen sollen in strukturierten Formaten wie UBL, CII oder Factur-X ausgetauscht werden. Zusätzlich werden bestimmte B2C- und grenzüberschreitende Transaktionen gemeldet. Für Unternehmen ist das besonders anspruchsvoll, weil neben Formaten und Fristen auch Plattformwahl, Datenqualität und steuerliche Meldeprozesse zusammengedacht werden müssen.

Besonders bei dem französischen Modell ist, dass für Übermittlung, Empfang und E-Reporting ein von der Regierung zugelassener Anbieter (PA vormals PDP) genutzt werden muss.

Dänemark: E-Invoicing als Teil digitaler Buchführung

Dänemark ist kein klassischer Fall einer neuen isolierten B2B-E-Invoicing-Pflicht. Das Land setzt stärker auf die umfassende Digitalisierung der Buchhaltung. Für B2G ist E-Invoicing bereits seit vielen Jahren Pflicht. Im Unternehmensbereich spielen nun digitale Buchführungssysteme eine zentrale Rolle.

Die wichtigsten Etappen:

  • seit 1. Juli 2024: B2B-Empfangspflicht für mittlere und große Unternehmen mit zertifizierten digitalen Buchführungssystemen
  • seit 1. Januar 2025: Ausweitung auf mittlere und große Unternehmen mit selbst entwickelten digitalen Buchführungssystemen

1.1.2026 – Ausweitung auf alle Unternehmen mit Jahresumsatz > 300.000 DKK (~40 K€). Gefordert sind unter anderem digitale Aufzeichnungen, elektronische Rechnungsfähigkeiten in Formaten wie Peppol BIS oder OIOUBL sowie die Möglichkeit, steuerrelevante Daten bereitzustellen. Dänemark zeigt damit: E-Invoicing kommt nicht immer als einzelne Rechnungspflicht. Manchmal ist es Teil eines größeren Digital-Compliance-Systems.

Was das für Unternehmen bedeutet

Der Blick auf diese fünf Länder zeigt: Europa digitalisiert seine Rechnungsprozesse, aber nicht nach einem einheitlichen Muster.

  • Deutschland startet mit Übergangsfristen und Post-Audit-Logik.
  • Belgien setzt stark auf Peppol.
  • Polen verlangt die zentrale Freigabe über KSeF.
  • Frankreich verbindet E-Invoicing mit E-Reporting.
  • Dänemark integriert elektronische Rechnungen in die digitale Buchführung.

Für Unternehmen wird E-Invoicing damit zu einer strategischen Aufgabe. Wer nur einzelne Länderanforderungen abarbeitet, baut schnell Insellösungen auf. Gefragt ist stattdessen eine skalierbare Architektur, die unterschiedliche Formate, Plattformen und Meldepflichten abbilden kann. Denn im europäischen E-Invoicing-Dschungel entscheidet nicht allein, ob eine Rechnung elektronisch ist – sondern ob sie im jeweiligen Land auch rechtssicher, fristgerecht und prozessstabil verarbeitet werden kann. Anbieter wie TrueCommerce helfen dabei, die Anforderungen technisch compliant umzusetzen.

E-Rechnung – E-InvoicingJamal Febo
ist Produktmarketing Direktor EMEA bei TrueCommerce.

Bildquelle: TrueCommerce

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