KI-Recht in China wird für Unternehmen zur strategischen Frage: Wem gehören Trainingsdaten, Modelle und KI-Outputs – und wer darf sie nutzen? Ein Überblick über Regeln, Gerichtsfälle und Risiken.
Lange konzentrierte sich die IP-Diskussion auf die Frage, ob KI-Systeme fremde Urheber-, Patent- oder Markenrechte verletzen. Inzwischen rückt eine grundlegendere Frage in den Mittelpunkt: Wem gehören Trainingsdaten, Modelle, Gewichte, Fine-Tuning, Prompts und KI-Output? Proprietäre Daten und feinabgestimmte Modelle werden zu strategischen Assets. Ihr Wert hängt davon ab, wer sie kontrolliert und nutzen darf.
In China ist diese Frage besonders relevant. Mit Baidu ERNIE, Alibaba Qwen, Tencent Hunyuan, ByteDance Doubao, DeepSeek, Moonshot AI, Zhipu AI und MiniMax hat sich ein leistungsfähiges KI-Ökosystem entwickelt. Ein einheitliches AI Ownership Law gibt es jedoch nicht. Rechte an Daten, Modellen und Ergebnissen ergeben sich vielmehr aus Urheber-, Patent-, Wettbewerbs-, Vertrags- und Datenschutzrecht sowie aus speziellen KI-Regeln.
Der Konflikt beginnt bei den Trainingsdaten. Artikel 7 der Interim Measures for Generative Artificial Intelligence Services verlangt seit 2023 von Anbietern, die generative KI-Dienste in China öffentlich bereitstellen, dass sie für Pre-Training und Optimierungstraining Daten und Basismodelle aus rechtmäßigen Quellen verwenden. IP-Rechte dürfen nicht verletzt werden; für personenbezogene Daten muss eine gesetzliche Grundlage vorliegen. Die Regelungen erfassen damit nicht automatisch Forschung, Entwicklung oder rein interne KI-Nutzung, sofern keine Bereitstellung gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt. Ungeklärt ist zudem, ob bereits das Training mit geschützten Werken lizenzpflichtig ist.
Darüber wird vor chinesischen Gerichten gestritten. Vier Illustratoren gehen gegen die Betreiber des mit Xiaohongshu verbundenen KI-Zeichentools Trik AI vor. Ihre Werke seien ohne Zustimmung für das Training verwendet worden; anschließend habe das System stark ähnliche Bilder erzeugt. Die Gegenseite argumentiert, das Modell lerne lediglich statistische Merkmale. Zu den zentralen Streitpunkten zählen die Rechtmäßigkeit der Trainingsdaten, eine mögliche Fair-Use-Ausnahme und die substanzielle Ähnlichkeit der Outputs. Eine endgültige Klärung steht aus.
Noch größere wirtschaftliche Dimensionen hat der Fall iQIYI gegen MiniMax. Die Streaming-Plattform wirft dem Shanghaier KI-Unternehmen vor, geschützte Film- und Fernsehinhalte ohne Genehmigung für Training und Content-Generierung seines Hailuo-AI-Systems genutzt zu haben. Gefordert wurden Unterlassung und rund 100.000 RMB Schadensersatz. Da China keine allgemeine, ausdrücklich auf kommerzielles KI-Training zugeschnittene Text-and-Data-Mining-Ausnahme kennt, bleibt die Nutzung geschützter Inhalte ein erhebliches Rechtsrisiko.
Woraus lernt eine künstliche Intelligenz?
Eine mögliche Richtung weist der Hangzhou-Ultraman-Fall. Nutzer trainierten auf Grundlage von Bildern der bekannten Figur LoRA-Modelle, die neue Ultraman-Bilder erzeugten. Das Hangzhou Internet Court nahm den Betreiber wegen Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen in Anspruch; das Hangzhou Intermediate People’s Court bestätigte dies Ende 2024. Nicht das Modelltraining als solches wurde pauschal für rechtswidrig erklärt. Ausschlaggebend war in dieser konkreten Konstellation, dass die Modelle geschützte Charakteristika zuverlässig reproduzierten und der Betreiber trotz der Bekanntheit der Figur und vorhandener technischer Kontrollmöglichkeiten nicht ausreichend eingriff.
Das Pekinger Internetgericht hat in einem bahnbrechenden Urteil entschieden, dass KI-generierte Bilder urheberrechtlich geschützt werden können, weil sie den kreativen Beitrag des Menschen widerspiegeln. Die vom Menschen gesetzten Parameter der KI machen das Endergebnis urheberrechtswürdig
(Bild: Internetgericht Peking)
Die jüngere Rechtsprechung zu LoRA-Modellen deutet damit darauf hin, dass in solchen Konstellationen die Reproduzierbarkeit geschützter Ausdruckselemente im Output eine zentrale Rolle spielt. Daraus folgt jedoch nicht, dass die Verwendung geschützter Werke für das allgemeine kommerzielle Training rechtlich unproblematisch wäre. Ob die Nutzung geschützter Werke für das kommerzielle Training allgemeiner KI-Modelle bereits für sich genommen lizenzpflichtig oder rechtsverletzend ist, bleibt in China ungeklärt.
Stand: 16.12.2025
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Für Unternehmen reicht der Blick auf das Urheberrecht ohnehin nicht aus. Seit Oktober 2025 verstärkt das revidierte Anti-Unfair Competition Law den Schutz wirtschaftlich relevanter Daten. Artikel 13 richtet sich unter anderem gegen das Erlangen oder Verwenden rechtmäßig kontrollierter Daten durch die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen oder andere unlautere Methoden. Ein allgemeines Eigentumsrecht an wirtschaftlich relevanten Daten begründet die Vorschrift allerdings nicht. Auch Maschinen-, Preis-, Qualitäts- oder Plattformdaten können wettbewerbsrechtlich geschützt sein, wenn ein anderer Marktteilnehmer sie rechtmäßig kontrolliert und sie unter den in Artikel 13 genannten unlauteren Umständen erlangt oder verwendet werden. Dazu gehören etwa Täuschung, Zwang oder die Umgehung beziehungsweise Zerstörung technischer Schutzmaßnahmen.
Für europäische Industrieunternehmen ist das besonders wichtig. Daten über Maschinenstillstände, Werkzeugverschleiß, Materialparameter, Qualitätsabweichungen oder Wartungsfälle können für industrielle KI von enormem Wert sein. F&E-Daten, Versuchsergebnisse oder kuratierte Trainingsdatensätze können zudem Geschäftsgeheimnisse darstellen, sofern sie angemessen geschützt werden. Unkontrollierte Eingaben in externe KI-Systeme bergen das Risiko eines Know-how-Abflusses und können die eigene Schutzposition schwächen. Trainingsdaten müssen daher wie klassische IP-Assets inventarisiert, klassifiziert und geschützt werden.